...hallo zusammen...
Im ADR unter 1.3.1 steht ja, das "alle Mitarbeiter, die an der Abwicklung der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind, gemäß ihrem Aufgabenbereich unterwiesen sein müssen"
...für unsere Kollegen muss das ja der Betrieb sicherstellen und überprüfen, aber müssen wir bei jeder Anlieferung auch die ADR Bescheinigung des Fahrers überprüfen ? Oder ist dafür der Auftraggeber bzw Anlieferer zuständig ?
Danke schon mal...Andreas