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UN1202 o. UN1993 #15417 10.08.2012 07:20
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Udo Freitag Offline OP
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Guten Morgen,

ich habe eine Frage an die Klassifizierungsexperten. Rückstände aus der Tankreinigung (UN1202, Heizöl leicht)sind im Regelfall mehr oder minder verunreinigt. Beim anschließenden Transport zur Entsorgung, wird im Regelfall die UN 1202 verwendet. Wäre es nicht richtiger diese Rückstände als Abfall, entzündbaren flüssigen Stoff,n.a.g. (Heizöl), 3, III mit der UN-Nr. 1993 zu transportieren oder spielen die Verunreinigungen keine Rolle? Natürlich wenn der Flammpunkt noch bei 60°C oder kleiner liegt. Ansonsten wäres es ja kein Gefahrgut mehr. Ich finde zu dieser Sache keine Regelung im ADR.

Gruß

Udo

Re: UN1202 o. UN1993 [Re: Udo Freitag] #15418 10.08.2012 08:24
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Herr Freitag,

ich wünsche einen schönen Freitag morgen, schauen Sie doch mal bei 3.1.3.2 ADR vorbei, dort stehen die Punkte drin, die Sie ansprechen.

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Der Hinweis Abfall kann verwendet werden, wenn es denn so ist.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: UN1202 o. UN1993 [Re: Kay Schmauder] #15419 10.08.2012 08:50
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Herr Schmauder,

wünsche auch Ihnen einen guten Morgen und danke für die Antwort. Ja, es handelt sich um Abfall. Der Passus könnte zutreffend sein. Aber ist UN 1202, Heizöl leicht nicht ein reiner Stoff, sodann wäre ja die UN 1993 die richtige Zuordnung. Liege ich da richtig?

Gruß

Udo

Re: UN1202 o. UN1993 [Re: Udo Freitag] #15420 10.08.2012 18:08
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Herr Fraitag,

sie müssen entschuldigen, aber ich kann nicht anders, ich wünsche einen schönen Freitag nachmittag...

Wäre Heizöl EL ein reiner Stoff, müsste er schon seit geraumer Zeit gem. GHS eingestuft werden, dass sehen die Hersteller anders, für die Mineralölunternehmen ist Benzin, Diesel Kerosin, Heizöl etc. eine Zubereitung da die zugrunde liegenden Bestandteile unterschiedliche CAS Nr. haben und immer <100% sind (also irgendeine zusammen gepanschte Soße) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Wenn die Punkte zutreffen die unter 3.1.3.2 zu finden sind sollte UN1202 dabei rauskommen. Meist sind doch diese Rückstände irgendwelche Schlämme (Sande, Ablagerungen etc.), bzw. Bakterien die sich in diesem Heizöl wohlfühlen und eigentlich kein Gefahrgut, somit möchte ich UN 1202 auf alle Fälle bevorzugen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Ich bleibe dabei Heizöl ist toll. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: UN1202 o. UN1993 [Re: Kay Schmauder] #15421 15.08.2012 08:58
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Udo Freitag Offline OP
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Guten Morgen Herr Schmauder,

Sie haben mich überzeugt. Ich finde Heizöl jetzt auch toll. Danke nochmal.

Gruß

Udo <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />

Re: UN1202 o. UN1993 [Re: Udo Freitag] #23689 19.07.2017 10:06
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Hallo Herr Schmauder,
der Beitrag ist zwar schon etwas älter aber ich konnte keine Änderung finden die Ihre Aussage widerlegt für die Ich Ihnen auch danken möchte da Sie mein momentanes Thema gut beantwortet. Eine Frage zu diesem Thema habe ich trotzdem noch. Eine Firma die bei verschiedenen Kunden genau diese Suppe abpumpt könnte doch die Ausnahme 18 der GGAV in Anspruch nehmen was das erstellen des Beförderungspapiers ja wesentlich vereinfacht und soweit ich es richtig verstanden habe nur den ersten Abholer eintragen und im gesamten eben unter der Grenze nach 1.1.3.6 ADR bleiben um nicht Kennzeichnungspflichtig zu werden, sehe ich das richtig?

Re: UN1202 o. UN1993 [Re: G.A.S.] #23692 19.07.2017 12:37
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Hallo G.A.S.,

kommt ein Tankfahrzeug zum Abpumpen, dann wird das mit 1.1.3.6 eh nichts.

Gruß

Udo

Re: UN1202 o. UN1993 [Re: Udo Freitag] #24129 16.11.2017 18:11
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Hallo UDO,

es ist kein Tankfahrzeug sondern ein 7,5 Tonner der mit einer Pumpe und Speziellen Conatinern ausgestattet ist. Die Container sind wie IBC´s Mobil und können Be- und Entladen werden.

Gruß Denis

Zuletzt bearbeitet von GMDB; 16.11.2017 18:16.
Re: UN1202 o. UN1993 [Re: G.A.S.] #24134 17.11.2017 15:53
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Servus G.A.S.,

sind diese "speziellen Container" nun IBC´s und UN-geprüft? Wenn dieser Stoff (UN 1202 Abfall Heizöl, leicht, 3, III, (D/E)) befördert werden soll, geht es nur in UN-geprüften Verpackungen / IBC.
Zur Ausnahme 18 (S) ist zu bemerken, dass sie zwei Sachverhalte regelt. Einmal den Verzicht auf das Beförderungspapier, wenn nicht an Dritte übergeben wird und die Mengen nach 1.1.3.6 ADR nicht überschritten werden. Dann erübrigt sich auch die Frage zu den Empfängern. Oder der Verzicht auf Angaben, dann geht die Anwendung von 1.1.3.6 ADR überhaupt nicht. Diese Beförderungen sind immer kennzeichnungspflichtig und mit dem Beförderungspapier auszustatten.

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: UN1202 o. UN1993 [Re: Udo Freitag] #24145 22.11.2017 11:50
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Ganz kurz beantwortet. JA Verpackungen sind Baumustergeprüft, Ja wird nicht an dritte übergeben sondern erst mal in der eigenen Firma nach Abholung gelagert und JA keine Überschreitung der Mengengrenzen nach 1.1.3.6 ADR. Deshalb fahren Sie max. 900l mit der Bef. Kat. III

Grüße aus Hessen
Denis

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