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Versand von Lithium ion Batteries in Ausrüstung #23700 20.07.2017 08:44
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Hallo zusammen,

ich habe ein großes Fragezeichen zum Thema: Versand von Lithium ion Batterien in Ausrüstung. Ich habe im Anhang zwei MSDS Dateien angefügt worum es sich handelt.
Zur Problem Beschreibung:
Ich habe einen Tisch der 3000x1200x1000cm ist und dort sind
10 Alarmanlagen eingebaut ( mit jeweils 1 Batterie und betriebsbereit ), worin die Lithium ion Batterien sitzen. Meine Frage ist jetzt, wie muss ich es deklarieren und im AWB angeben?

Gruß
C.Hackfort

Anhänge
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Scan-VR-H-Versand_20170720_075810.pdf (133.27 KB, 271 Downloads)
angehängtes PDF-Dokument
Scan-VR-H-Versand_20170720_080123.pdf (114.58 KB, 305 Downloads)
Re: Versand von Lithium ion Batteries in Ausrüstung [Re: C-Hackfort] #23703 20.07.2017 09:15
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DJSMP Offline
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Hallo C-Hackfort,

beide MSDS beziehen sich auf die Batterie, nicht auf die komplette Ausrüstung (Tisch), wobei bei MSDS Nr. 2 alle Möglichkeiten aufgeführt werden. Ein Sicherheitsdatenblatt oder MSDS ist im GefahrSTOFFrecht nur für gefährliche Stoffe und Zubereitungen zu erstellen. Da hast du schon Glück, dass es für die Batterien eins gibt. Für die komplette Ausrüstung wirst du keins bekommen.

Der Punkt 14 für die Batterien wäre für mich nicht ausreichend, um eine Bestätigung für den durchgeführten UN-Test und die Herstellung nach einem QM-Programm zu haben. Da steht nur allgemeines Geschwafel, dass alles eingehalten würde. Auch im zweiten Dokument von TCT wird nicht auf die beiden Punkte eingegangen. Sind das zwei verschiedene Batterietypen?

Die Sendung würde bei mir jedenfalls mit diesen beiden Dokumenten nicht fliegen, sondern erst, nach dem der/die Hersteller diese beiden Punkte schriftlich bestätigt hat/haben.

Der Tisch mit den eingebauten Batterien ist für mich eine UN 3481 LITHIUM ION BATTERIES CONTAINED IN EQUIPMENT mit der Verpackungsanweisung PI 967.

Leider hast du die Nennernergie in Wh nicht angegeben. Vom ersten MSDS her sollten die einzelnen Batterien als Teil II der PI 965 verschickbar sein. Anscheinend sind bei der Auslieferung die Mengengrenzen nach Tabelle 965-II überschritten. Anders kann ich mir nicht erklären, warum man in dem ersten MSDS Teil IB angegeben hat. Im zweiten Dokument von TCT werden alle möglichen Varianten (u.a. die PI 967 angegeben).

Wenn also die in den Tischen eingebauten Batterien max. 100 Wh (oder bei Zellen max. 20 Wh) haben, gilt für deine kompletten Tische die PI 967, Teil II.

Die Versandstücke müssten demnach mit der Markierung in 7.1C IATA-DGR mit "UN3481" versehen sein (alternativ das alte Kennzeichen). Ich rate davon ab, die Versandstücke pro Sendung zu zählen, sondern immer zu kennzeichnen. Max. dürfen 5 kg Batterien pro Versandstück enthalten sein. Du musst also das Gewicht deiner 10 Batterien pro Tisch checken!

Im AWB müsste dann dementsprechend vermerkt sein: "LITHIUM ION BATTERIES IN COMPLIANCE OF SECTION II OF PI 967".

Hinweis: Im eingebauten Zustand können die Batterien voll geladen sein (keine 30% SoC).

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 20.07.2017 09:19.
Re: Versand von Lithium ion Batteries in Ausrüstung [Re: C-Hackfort] #23709 20.07.2017 13:38
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Hallo DJSMP

es handelt sich um zwei unterschiedliche Batterietypen.

Bei der ersten von EMB handelt es sich um eine Knopfzelle mit 3,6V / 35mAH
( Sind Knopfzellen nicht generell vom Gefahrgut befreit? )

Bei der zweiten von TCT handelt es sich um Li-polymer Battery mit 3.7V / 720mAH / 2.664WH.


Re: Versand von Lithium ion Batteries in Ausrüstung [Re: C-Hackfort] #23710 20.07.2017 15:49
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DJSMP Offline
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Originally Posted by C-Hackfort
Hallo DJSMP

es handelt sich um zwei unterschiedliche Batterietypen.

Bei der ersten von EMB handelt es sich um eine Knopfzelle mit 3,6V / 35mAH
( Sind Knopfzellen nicht generell vom Gefahrgut befreit? )

Bei der zweiten von TCT handelt es sich um Li-polymer Battery mit 3.7V / 720mAH / 2.664WH.


Hallo Hackfort,

es ist nicht so, dass Lithium-Knopfzellen (es gibt auch andere, die kein GG sind) vom Gefahrgutrecht befreit sind, ganz im Gegenteil! Zwar sind die EINGEBAUTEN Knopfzellen unter erleichterten Versand bis 1 g Lithium von der Kennzeichnung der Versandstücke und dem Eintrag im AWB befreit, aber UN-Test und QM-Programm müssen trotzdem in Ordnung sein. Davon musst du dich vor Versand überzeugen. Zur Bewertung der Knopfzellen benötigst du den Lithiumgehalt, nicht die V und mAh. Es zwar nach meinen Erfahrungen so, dass die Knopfzellen die 1g einhalten. Aber was weiß ich, was der Chinese alles baut. Knopfzellen sollen ja demnächst auch wiederaufladbar sein. Daher unbedingt prüfen!

Bei der zweiten Lithium-Ionen-Batterie (Lithium Polymer Batterie) habe ich deine Wh nicht verstanden. Sind das 2 KOMMA 664 Wh oder 2 Tausend 664 Wh? Ich hoffe Ersteres, sonst wärest du bei deinem Versand unter erleichterten Bedingungen komplett auf dem Holzweg. Das wäre dann Regelversand als Klasse 9.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 20.07.2017 15:53.
Re: Versand von Lithium ion Batteries in Ausrüstung [Re: DJSMP] #23948 17.09.2017 11:41
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Kay Schmauder Offline
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Offline
Großmeister
Registriert: Oct 2003
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Hallo DJSMP,

3,7 V x 720 mAh = 2.664 mWh = 2,664 Wh
Passt also grin


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

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