Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
UN 1193 IATA vs. ADR #23564 26.06.2017 15:41
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 6
D
DBurghammer Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
D
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 6
Hallo liebe Gefahrgutexperten,
wir haben ein Problem mit der UN 1193. Im IATA gibt es 2 möglich Versandbezeichnungen für diese UN Nr.: entweder Ethyl Methyl Ketone oder Methyl Ethyl Ketone (engl. Versandbezeichnung).
Im ADR gibt es dazu nur eine korrekte Versandbezeichnung: Ethylmethylketon (Methylethylketon).
Mit ChemGis erarbeitetes SDBlatt gibt die ADR-Bezeichnung heraus und so hatten wir es auch in eine Shippers eingegeben. Nun kam eine Ablehnung eines Checkers, wir müssten uns für eine Versandbezeichnung entscheiden. Wer weiß Rat, bzw. hatte schon mal ein ähnliches Problem?
Viele Grüße
aus Ulm

Re: UN 1193 IATA vs. ADR [Re: DBurghammer] #23566 26.06.2017 17:49
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
gefahrgutbaer Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
Hallo nach Ulm,
wenn ich das richtig verstehe habt Ihr die Schreibweise des ADR verwendet.
Da diese, wie du es etwas weiter oben selber beschrieben hast, von der Schreibweise in den IATA-DGR Vorschriften abweicht werdet Ihr die Ablehnung wohl leider hinnehmen müssen.
In der DGD ist exakt die Schreibweise zu wählen welche in der Englischen Ausgabe (Bibel) der IATA in Abschnitt 4.3 aufgeführt ist. (Ist natürlich auch in der Deutschen Ausgabe in Englischer Schreibweise aufgeführt) Das bei dieser Versandbezeichnung zwei zur Auswahl stehen interessiert den Checker nur am Rande. Solange der PSN in der Shippers richtig geschrieben ist.
Gruß aus Remschid

Re: UN 1193 IATA vs. ADR [Re: DBurghammer] #23571 28.06.2017 13:34
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Die Versandbezeichnungen im ADR weichen häufig von denen in den IATA-DGR ab. Bei UN 1170 ist das genau das Gleiche.

Die Ablehnung wird man so akzeptieren müssen. Man muss eben immer mit den Angaben aus dem IATA-Buch arbeiten. Nur ins SDB zu schauen, ohne die Daten mit dem Buch abzugleichen ist sowieso grob fahrlässig.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 28.06.2017 13:35.
Re: UN 1193 IATA vs. ADR [Re: DBurghammer] #23652 07.07.2017 11:29
Registriert: Jul 2015
Beiträge: 9
C
Christopher B. Offline
Einsteiger
Offline
Einsteiger
C
Registriert: Jul 2015
Beiträge: 9
Der Trivialnamen-Wirrwarr

Die verwendeten Namen in den Gefahrgutvorschriften sind meist Trivialnamen und von diesen existieren zu einer Substanz oftmals mehrere.
Wie in diesem Beispiel ist Methylethylketon natürlich dasselbe wie Ethylmethylketon (kurz auch einfach MEK genannt). Um Verwechselungen zu vermeiden existieren auch IUPAC-Namen: Methylethylketon ist nach der IUPAC Nomenklatur Butanon.
Der Checker hält sich strikt an die Gefahrgutvorschriften und lehnt somit das Versandstück, das NICHT exakt dem Wortlaut entspricht, prompt ab.
Ob dieses Klein-Klein-Getue den Transport verzögert steht außer Frage. Oftmals entstehen hierdurch auch Kosten. Dass der Checker den Transport sicherer gemacht hat, sicherlich nicht. Ein chemisch versierter Checker würde UN1193 BUTANON eher als vorteilhafte Wende betrachten – knackig und kurz. Das chemische Molekül Butanon lässt sich auch viel besser im Kopf reproduzieren als das umständliche Methylethylketon. Dies ist ja auch der Gedanke von IUPAC-Namen, einer Substanz einen Namen zuzuordnen den man unverwechselbar in das chemische Molekül umsetzen kann – quasi eine schriftliche Anleitung. Butan bedeutet, dass es aus einer Kohlenstoffkette mit C4 als Grundgerüst besteht. Die Endung on beschreibt die funktionelle Gruppe Keton (Sauerstoffatom) und dadurch dass Ketone nie endständig sind kann nur an C2 oder C3 die Ketongruppe sitzen. Dreht man das Molekül räumlich, ist C2 und C3 wieder dasselbe also braucht man auch keine Platzzuordnung durch Nummerierung – super, so einfach ist das. Es gibt Checker die wissen das.
Wäre es nun falsch, ein Versandstück NICHT abzulehnen wenn man weiß, dass die UN-Versandbezeichnung abgeändert ist, jedoch mit einem Namen der dasselbe beschreibt?
Bestimmt, denn für revolutionäre und originelle Änderungen ist in dem starren, historisch gewachsenen Trivialnamen-Wirrwarr kein Platz.

Re: UN 1193 IATA vs. ADR [Re: Christopher B.] #23653 07.07.2017 12:14
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Originally Posted by Christopher B.
Der Trivialnamen-Wirrwarr

Die verwendeten Namen in den Gefahrgutvorschriften sind meist Trivialnamen und von diesen existieren zu einer Substanz oftmals mehrere.
Wie in diesem Beispiel ist Methylethylketon natürlich dasselbe wie Ethylmethylketon (kurz auch einfach MEK genannt). Um Verwechselungen zu vermeiden existieren auch IUPAC-Namen: Methylethylketon ist nach der IUPAC Nomenklatur Butanon.
Der Checker hält sich strikt an die Gefahrgutvorschriften und lehnt somit das Versandstück, das NICHT exakt dem Wortlaut entspricht, prompt ab.
Ob dieses Klein-Klein-Getue den Transport verzögert steht außer Frage. Oftmals entstehen hierdurch auch Kosten. Dass der Checker den Transport sicherer gemacht hat, sicherlich nicht. Ein chemisch versierter Checker würde UN1193 BUTANON eher als vorteilhafte Wende betrachten – knackig und kurz. Das chemische Molekül Butanon lässt sich auch viel besser im Kopf reproduzieren als das umständliche Methylethylketon. Dies ist ja auch der Gedanke von IUPAC-Namen, einer Substanz einen Namen zuzuordnen den man unverwechselbar in das chemische Molekül umsetzen kann – quasi eine schriftliche Anleitung. Butan bedeutet, dass es aus einer Kohlenstoffkette mit C4 als Grundgerüst besteht. Die Endung on beschreibt die funktionelle Gruppe Keton (Sauerstoffatom) und dadurch dass Ketone nie endständig sind kann nur an C2 oder C3 die Ketongruppe sitzen. Dreht man das Molekül räumlich, ist C2 und C3 wieder dasselbe also braucht man auch keine Platzzuordnung durch Nummerierung – super, so einfach ist das. Es gibt Checker die wissen das.
Wäre es nun falsch, ein Versandstück NICHT abzulehnen wenn man weiß, dass die UN-Versandbezeichnung abgeändert ist, jedoch mit einem Namen der dasselbe beschreibt?
Bestimmt, denn für revolutionäre und originelle Änderungen ist in dem starren, historisch gewachsenen Trivialnamen-Wirrwarr kein Platz.


Ich stehe mit Checkern auch auf Kriegsfuß und rufe häufiger etwas ungehalten bei diversen Dienstleistern in Frankfurt und Leipzig an. Aber ich möchte hier auch mal ne Lanze für diese Berufsgruppe brechen. Die haben es auch nicht wirklich leicht.

Zunächst zu der Frage, ob es falsch wäre, eine Sendung (Versandstück und DGD) abzulehnen, bei der der Proper shipping name nicht dem im Buch eingetragenen entspricht.
--> Ganz klares JA! Der Checker muss die richtige Versandbezeichnung prüfen.
In dem geschilderten Fall wurde einfach nicht nach dem Buch gearbeitet sondern schnöde von anderen Verkehrsträgern abgeschrieben ohne eine Verifizierung vorzunehmen. In jeder DG-Schulung lernt man, dass man auf jedes Wort und Komma achten muss. Da gibt es einfach keine Ausreden. Hier wurde nicht der Proper shipping name verwendet, der im Buch steht. Wo will man da die Grenze ziehen, wenn man das laufen lassen würde?

Vielmehr wäre es an der Zeit, dass sich alle Vorschriften bei diesem Thema mal 1:1 an den UN-Modellvorschriften orientieren und alle Verkehrsträger die gleichen Einträge nutzen.

Wo ich allerdings bei Checkern eingreife sind solche Übereifrigkeiten, wo nach fehlenden Kommas und Klammern gesucht wird. Das hat dann mit Sicherheit wirklich nichts mehr zu tun (Aussage Checker: "UN-Verpackungscodes müssen in Klammern stehen!"). Es steht ja seit einigen Jahren auch drin, dass das nicht beanstandet werden soll.



Re: UN 1193 IATA vs. ADR [Re: DBurghammer] #23659 09.07.2017 21:12
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 6
D
DBurghammer Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
D
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 6
Hallo,
vielen Dank für die rege Diskussion.
Ich möchte mich jedoch dagegen verwahren, dass wir hier grob fahrlässig gehandelt hätten! Wie erwähnt, nutzen wir ein -vielleicht in der GefGut-Gemeinde bekanntes- Programm ChemGis der Berufsgenossenschaft zur Deklaration von Stoffen, welche einerseits die GHS-Einstufungen und andererseits die ADR, IMDG und IATA-Einstufungen je nach eingegebener Rezeptur automatisiert vornimmt. Außerdem werden natürlich die notwendigen SDB`s erzeugt. Ich gebe zu, ich habe hier etwas dazu gelernt, allerdings richtig nachvollziehbar ist das für mich unter Gefahrengesichtspunkten nicht.
Eigentlich müssten doch alle Verkehrsträger die gleiche Basis haben, nämlich die UN-Modellvorschriften. Wir werden jetzt generell umstellen/ändern auf die IATA- Versandbezeichnungen, bei allen diversitären Versandbezeichnungen ADR/IATA.
PS. Wir hatten auch schon mal wg. Kommata eine Abweisung erhalten.
Guten Wochenstart

Re: UN 1193 IATA vs. ADR [Re: DBurghammer] #23661 10.07.2017 07:51
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Hallo DBurghammer,

ich habe in den letzten 15 Jahren die Erfahrung gemacht, dass keine Datenbank (egal ob ChemGis oder die eines kommerziellen Anbieters) geeignet ist, die Daten ohne vorherige Plausibilitätsprüfung für Sicherheitsdatenblätter oder für die Verknüpfung in Beförderungspapiere einzusetzen. Selbst eine bekannte Plattform mit geballten Wissen fast aller Rechtsgebiete schreibe ich in schöner Regelmäßigkeit an, um Fehler ausmerzen zu lassen.

Man muss eben immer bedenken: Das sind nun mal IT'ler, die sich für ihre Verhältnisse gut in die Gefahrgutthematik eingearbeitet haben. Aber Experten sind das (in aller Regel) nicht. Zudem wird bei der Datenpflege eben auch copy&paste gemacht. Und da passieren eben Fehler. Das ist menschlich.

Die Datensätze haben dann häufig das Problem, dass sie nicht die unterschiedlichen Benennungen auf den verschiedenen Verkehrsträgern berücksichtigen. Die Zuordnung einer Lösung oder Mischung mit nur einer genannten Gefahrgutkomponente zu diesem genannten Eintrag, ergänzt mit dem Ausdruck "Lösung" oder "Mischung" geht prinzipiell immer in die Hose. Das Programm sucht dann eine n.a.g. position raus. Und so gibt es eine Reihe von Ärgernissen.

Ich kann nur nochmal empfehlen: Derjenige, der das Beförderungspapier ausdruckt und die Shipper's unterschreibt, muss die Daten in jedem Einzelfall gegenprüfen, bevor er da seinen Franz-Wilhelm drunter setzt. Genau dafür unterschreibt er die Shipper's declaration oder die IMO-Erklärung.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 10.07.2017 07:54.
Re: UN 1193 IATA vs. ADR [Re: DJSMP] #23705 20.07.2017 09:39
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Originally Posted by DJSMP
Derjenige, der das Beförderungspapier ausdruckt und die Shipper's unterschreibt, muss die Daten in jedem Einzelfall gegenprüfen, bevor er da seinen Franz-Wilhelm drunter setzt. Genau dafür unterschreibt er die Shipper's declaration oder die IMO-Erklärung.

Genau. Keine Datenbank übernimmt Verantwortung, sondern ein Mensch. Was zählt ist der Vorschriftenwortlaut - im Regel- wie im Zwischenfall oder vor dem Kadi. Wer Geduld hat, möge die Anmeldungen bei der ECHA durchsehen, was da für ein Wildwuchs an Einstufungen für bekannte, alte Stoffe hinterlegt wird.
Man kann nur immer prüfen und, bei ICAO/IATA tagesaktuell (!) die neuesten Korrekturen / Eigenmächtigkeiten nachlesen.
Was aber in diesem Fall gar nichts gebracht hätte; die Versandbenennung entspricht halt nicht ICAO bzw. IATA.
Gruß
M.A.T.

Re: UN 1193 IATA vs. ADR [Re: DBurghammer] #23706 20.07.2017 10:13
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Hallo, DBurghammer
meinen Sie "ChemGis" oder "GisChem"? Bei der BG finde ich nur letzteres, und das erzeugt keineswegs "die notwendigen SDB" [https://ssl.gischem.de/oeb/index.htm]; vielmehr müssen die SDB vollständig vorliegen, damit GisChem im Abfragenmodus Betriebsanweisungen erzeugt. Vielleicht wurde da die Leistungsfähigkeit des Programms falsch verstanden?
Gruß
M.A.T.


Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3