Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Angaben im Jahresbericht #23727 25.07.2017 14:33
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 746
U
Udo Freitag Offline OP
Meister aller Klassen
OP Offline
Meister aller Klassen
U
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 746
Hallo,

der Gefahrgutbeauftragte hat für den Unternehmer einen Jahresbericht zu fertigen. U.a. muss die Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen und die Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der vier Stufen angegeben werden. Das Unternehmen ist Gb-pflichtig weil es Gefahrgüter der Klasse 3 in kennzeichnungspflichtiger Mengen in der Verantwortlichkeit als Absender befördern lässt. Des Weiteren werden aber auch gefährliche Güter der Klassen 8 u. 9 in nicht unerheblicher Jahresmenge, aber jeweils pro Sendung unterhalb der in 1.1.3.6 festgelegten Mengengrenzen befördert. Bei der Berechnung der Gesamtmenge für den Jahresbericht werden die freigestellten Mengen nicht berücksichtig. Bedeutet, die beförderten Mengen der Klassen 8 und 9 finden im Jahresbericht keine Berücksichtigung und bei der Art der gefährlichen Güter, tauchen diese Güter auch nicht auf. Der Jahresbericht enthält demensprechend nur das Gefahrgut der Klasse 3. Sehe ich das richtig?

Gruß

Udo

Zuletzt bearbeitet von Udo Freitag; 25.07.2017 14:34.
Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Udo Freitag] #23728 25.07.2017 14:39
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Nein, die anderen gefahrgüter müssen ebenfalls im Jahresbericht auftauchen.
Die kennzeichnungspflichtigen Mengen der Klasse 3 sorgen lediglich dafür, dass der Gb erforderlich ist. Im Jahresbericht müssen alle transportierten Gefahrgüter aufgeführt werden.

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 25.07.2017 14:39.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Stefan82] #23730 25.07.2017 15:46
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Hallo Stefan,

Antwort auf
Im Jahresbericht müssen alle transportierten Gefahrgüter aufgeführt werden.


In einem Beitrag vom 10.02.2017 hatte ich geschrieben: In der Begründung zur GbV steht auf Seite 24/25 unter "zu Absatz 5" im zweiten Satz: "In die Ermittlung der Mengen an gefährlichen Gütern nach Ziffer 2 sind freigestellte Beförderungen nach § 2 Absatz 1 nicht einzubeziehen."

Und wenn wir jetzt in die RSEB 2017 sehen, dann steht unter A 8/2: "Nach Absatz 5 Satz 4 schließt die anzugebende Gesamtmenge der gefährlichen Güter auch die empfangenen gefährlichen Güter ein. In die Ermittlung der Mengen an gefährlichen Gütern nach Satz 2 Nummer 2 müssen freigestellte Beförderungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 jedoch nicht einbezogen werden. Dies gilt auch für empfangene freigestellte gefährliche Güter."

@ Udo
Antwort auf
Der Jahresbericht enthält demensprechend nur das Gefahrgut der Klasse 3. Sehe ich das richtig?


Ja, so ist es. Begründung steht oben.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 25.07.2017 15:48.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Gerald] #23733 26.07.2017 09:13
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,259
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,259
Originally Posted by Gerald
Ja, so ist es. Begründung steht oben.

Sehe ich genauso, mit derselben Begründung, und weil eigentlich § 2 GbV das schon aussagt.
Gruß
MAT

Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Udo Freitag] #23737 26.07.2017 10:50
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
§2 GbV sagt dies eben nicht aus. Durch die begründung in der angehängten Drucksache komme ich auch klar und gerade bei LQ wäre alles andere schwierig.
Aber §2 regelt nur ob ich einen Gb brauche, Inhalt des JB wird im §8 geregelt und da steht Gesamtmenge. Wenn ich den §2 als Grundlage für meinen Jahresbericht heranziehen würde, würde dies bedeuten, dass Auftraggeber des Absenders von 51t Gefahrgut per anno lediglich einen JB über 1t Gefahrgut ausstellen.

Warum man diese Information, gerade mit Blick auf LQ, nicht in die RSEB aufnimmt erschließt sich mir nicht.

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 26.07.2017 10:59.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Stefan82] #23738 26.07.2017 11:05
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,259
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,259
Hallo,
wie lesen Sie denn dies in der GbV § 2:
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen,..
Für mich ist das eindeutig, es regelt die Anwendung der gesamten GbV, nicht nur einzelner Teile, und auch sachlich nachvollziehbar.
Gruß
M.A.T.

Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Stefan82] #23739 26.07.2017 11:18
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Hallo Stefan,

Antwort auf
§2 GbV sagt dies eben nicht aus.


Wieso nicht!!

Versuchen wir es mal anders. Der §2 der GbV schreibt vor, wer einen Gefahrgutbeauftragten zu stellen hat. Gemäß §2 Ziffer 5 bin ich, wenn die Mengen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschritten werden, von der Bestellung eines Gb befreit. Was zur Folge hat, da ja kein Jahresbericht vorgeschrieben, tauchen diese Mengen nicht auf. Warum sollen diese Mengen, wenn ich einen Gb zu bestellen habe, in den Jahresbericht kommen?? confused Das würde doch keinen Sinn machen!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Udo Freitag] #23742 26.07.2017 12:39
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Hallo Gerald,
weil sich der §2 nicht mit dem Inhalt des Jahresberichtes befasst, deshalb.

Also muss ein Empfänger von 51t Gefahrgut nur einen JB über eine Tonne GG schreiben?
Anderer konstruierter Fall, 50 Tonnen Säure im jahr, jeweils unterhalb 1.1.3.6 und ein einziger Transport 350 Liter UN 1203. Im Jahresbericht erwähne ich lediglich Klasse 3 mit < 5t.
Da erschließt sich mir der Sinn nicht.

Wie gesagt, §2 regelt, wer einen Gb braucht
Der Inhalt des Jahresberichts ist an komplett anderer Stelle thematisiert, und kann deshalb mMn nicht einfach aus dem §2 übernommen werden.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Stefan82] #23744 26.07.2017 13:02
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Hallo Stephan,

Antwort auf
weil sich der §2 nicht mit dem Inhalt des Jahresberichtes befasst


Der §2 GbV befasst sich mit der Bestellungspflicht bzw. Befreiung eines Gefahrgutbeauftragten.

Im §8 der GbV ist Jahresbericht erwähnt. Und wenn ich jetzt nach §2 der GbV befreit bin, dann brauche ich keinen Jahresbericht zu schreiben. Dabei spielt es keine Rolle, welche Mengen ich nach Unterabschnitt 1.1.3.6 befördere.

Warum soll ich jetzt, wenn ich zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet bin, die Mengen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 in den Jahresbericht mit aufnehmen?

Antwort auf
Anderer konstruierter Fall, 50 Tonnen Säure im Jahr, jeweils unterhalb 1.1.3.6 und ein einziger Transport 350 Liter UN 1203. Im Jahresbericht erwähne ich lediglich Klasse 3 mit < 5t.


Ja, so ist nun mal! Die Quellen hatte ich ja schon in meinem Beitrag erwähnt.






Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Angaben im Jahresbericht [Re: Stefan82] #23745 26.07.2017 13:26
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,259
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,259
Hallo, Stefan82
Originally Posted by Stefan82

Wie gesagt, §2 regelt, wer einen Gb braucht
Der Inhalt des Jahresberichts ist an komplett anderer Stelle thematisiert, und kann deshalb mMn nicht einfach aus dem §2 übernommen werden.

Mit Verlaub, da lesen Sie nicht richtig. Der Wortlaut ist so, wie ich ihn oben reinkopiert habe. Und danach gilt die gesamte GbV bei Erfüllung einer oder mehrerer Bedingungen eben nicht. Das umfaßt natürlich auch den Bericht. Die Bestellung eines Gb regelt sich nach § 3. Wie Sie auf Ihre Auslegung des § 2 kommen ist mir nicht nachvollziehbar.
Gruß
M.A.T.

Seite 1 von 2 1 2

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Verpackung UN3091
von Floridacargocat - 29.03.2024 15:50
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3