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Stickstoff, verdichtet - Liter/ Kilogramm? #23732 26.07.2017 10:05
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Claudi Online OP
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Hallo zusammen,

Gase geben mir gerade ein Rätsel auf, v.a. UN 1066 Stickstoff, verdichtet, 2.2:

Welche Menge Gefahrgut bzw. in welcher Einheit muss ich im Beförderungspapier angeben nach ADR?
Im Luftverkehr ist in den blauen Seiten kg angegeben, also muss dort auch in der DGD mit kg gearbeitet werden, aber:

Für die Berechnung der Punkte nach 1.1.3.6 ADR ist es klar, dass ich den mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum des Gefäßes (also in Litern) heranziehen muss. Aber bzgl. der LQ-Regelung wird wieder mit g/kg gearbeitet...

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 26.07.2017 10:12.
Re: Stickstoff, verdichtet - Liter/ Kilogramm? [Re: Claudi] #23740 26.07.2017 12:37
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Bei UN 1066 steht doch 120 ml also 0,12 Liter und bei LQ gibt es ohnehin kein Befördrungspapier, die Bruttomasse der so versendeten Güter gemäß 3.4.12 braucht man meist aber ohnehin.

Re: Stickstoff, verdichtet - Liter/ Kilogramm? [Re: Claudi] #23743 26.07.2017 13:57
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Stefan82 Offline
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Mit Kilogramm wird in dem Fall bei LQ ja nur die Bruttomasse des Versandstückes betrachtet. Wie DFK schon ausführte, ist die Innenverpackungsgröße ebenfalls als Fassungsraum in mL angegeben.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Stickstoff, verdichtet - Liter/ Kilogramm? [Re: Claudi] #23753 27.07.2017 21:40
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Claudi Online OP
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LQ trifft in meinem Fall nicht zu, sondern nehmen wir mal den Transport einer normalen relativ großen Gasflasche... hier ist in Beförderungspapier-Vorlagen, z. B. von Linde, auch immer nur als Menge der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum angegeben.

Bei LQ hatte ich Tomaten auf den Augen, ist in ml angegeben, ok.

Warum IATA nun kg will, versteh ich nicht, finde ich unharmonisch ;-)


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