Hallo,

im ADR 2019 wird es mal eine Änderung geben, die meiner Meinung nach sehr Anwenderfreundlich ist.

Zu finden unter WP 15 08. bis 12.05.2017 zu 1 000 Punkte.

Da steht sinngemäß: Das laut Absatz 5.4.1.1.1 f) künftig im Beförderungspapier der für jede Beförderungskategorie errechnete Wert zusätzlich mit anzugeben ist. Somit ist es für den Fahrzeugführer leichter zu erkennen, wann er die 1000 Punkte überschreitet. Denn im ADR 2017 steht noch unter: "Bemerkung 1. Bei Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 muss für jede Be­förderungskategorie die Gesamtmenge der gefährlichen Güter ge­mäß Absatz 1.1.3.6.3 im Beförde­rungspapier angegeben werden."

Da sind wir in Deutschland schon ein wenig weiter, denn wenn man nun in die RSEB 2017 (stand auch in den anderen RSEB's die Jahre davor schon)sieht, da steht in Ziffer 5-17 :"Bei Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 kann die im Beförderungspapier gemäß Bem. 1 anzugebende Gesamtmenge je Beförderungskategorie auch als ein dimensionsloser, analog zu Absatz 1.1.3.6.4 berechneter Wert, angegeben werden."

Das Einzige was mich mal interessieren würde, wo kommen der Begriff "Punkte" her? confused Ich habe das auf meinen ersten Grundkurs vor vielen Jahren auch schon so gelehrt bekommen.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 29.07.2017 20:38.

Gruss aus Unterfranken

Gerald