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Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter #23889 30.08.2017 06:51
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badmintonmike Offline OP
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In § 8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung werden die Pflichten des GG-Beauftragten genannt. In §8 (5) sind der Jahresbericht und die darin enthaltenen Angaben beschrieben.

Die letzen beiden Sätze lauten hier:
"Der Jahresbericht muss keine Angaben über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr enthalten. Die anzugebende Gesamtmenge der gefährlichen Güter schließt auch die empfangenen gefährlichen Güter ein"

Ist dieser Passus neu?
Seit wann müssen denn auch die "empfangenen gefährlichen Güter" berücksichtigt werden?
Ab wann muss denn diese Angabe im GG-Bericht enthalten sein? Schon für 2017? Dann müsste ich in Puzzelarbeit rückwirkend die "empfangenen gefährlichen Güter" für das bisherige Jahr rekonstruieren.

Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: badmintonmike] #23890 30.08.2017 09:19
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Gerald Offline
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Hallo Mike,

Antwort auf
Ist dieser Passus neu?


Ja, seit der Änderung der GbV vom 17.03.2017 Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen auf Seite Seite 16 Ziffer 3.

In der RSEB zuletzt geändert am 28.04.2017 steht unter Ziffer A8/2: "Nach Absatz 5 Satz 4 schließt die anzugebende Gesamtmenge der gefährlichen Güter auch die empfangenen gefährlichen Güter ein. In die Ermittlung der Mengen an gefährlichen Gütern nach Satz 2 Nummer 2 müssen freigestellte Beförderungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 jedoch nicht einbezogen werden. Dies gilt auch für empfangene freigestellte gefährliche Güter."


Zuletzt bearbeitet von Gerald; 30.08.2017 09:33.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: badmintonmike] #23893 31.08.2017 08:14
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DJSMP Offline
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Das war schon immer so, weil man ja den Jahresbericht schon immer "über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung" erstellen musste. Und das Empfangen und Entladen sind eben auch Tätigkeiten.

Da das aber bei Einigen wohl nicht so ganz klar war, hat man es in diesem Passus nochmal klar geregelt.

PS: Wann endete dein Geschäftsjahr? Macht der Empfang nun wirklich soviel aus, dass sich die Stufen verschieben? Wenn nicht, würde ich den 2016er Bericht ruhen lassen und mich ganz um den Jahresbericht 2017 kümmern. Denn du bist ja dann sicher über der 6-Monats-Frist.

Eine gewisse Statistik wird schon notwendig sein. Aber da du ja die Stufen hast, muss es ja nicht auf das kg genau sein. Man müsste aber vor allem darauf achten, dass man auf der Empfangsseite alle Gefahrgüter erfasst, die man dann nicht wieder auf der Versandseite hat (z.B. Rohstoffe, die in Produkte einfließen).

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 31.08.2017 08:19.
Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: DJSMP] #23952 18.09.2017 10:40
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badmintonmike Offline OP
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Danke für die Antworten!

Werde mich dann auf das Jahr 2017 konzentrieren.

LG




Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: badmintonmike] #24121 14.11.2017 15:33
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johnny_b Offline
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Originally Posted by DJSMP
Da das aber bei Einigen wohl nicht so ganz klar war, hat man es in diesem Passus nochmal klar geregelt.
Uh, das war mir auch nicht so klar...

Wenn wir die Gefahrgüter empfangen, einlagern und wieder verschicken, müssen wir sie dann "doppelt" zählen? Also sowohl beim Empfang und beim Versand?
Und wie sieht das ganze für den reinen Umschlag aus (transportbedingtes Verweilen, max. 24 h)?


Grüße aus dem Ruhrgebiet, johnny_b

"better safe than sorry"
Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: johnny_b] #24123 16.11.2017 07:48
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Marco66 Offline
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Originally Posted by johnny_b
[Quote=DJSMP]Wenn wir die Gefahrgüter empfangen, einlagern und wieder verschicken, müssen wir sie dann "doppelt" zählen? Also sowohl beim Empfang und beim Versand?
Und wie sieht das ganze für den reinen Umschlag aus (transportbedingtes Verweilen, max. 24 h)?

Für mich ist mit dieser Regelung klar darauf hingewiesen, dass es den Behörden nicht um die Ermittlung der transportierten Mengen geht (sonst würde ja nicht der Eingang und der Ausgang des gleichen Gurtes gezählt) sondern um die Anzahl der Bearbeitungen von Gefahrguttransporten. Wenn also ein Transport zwischen Werken stattfindet oder als Stafette von Werk zu Lager zu Kunde, dann würde ich das als separate Transportvorgänge an den Standorten (Werk, Lager, Kunde) zählen. Wenn zutreffend als Eingang und Ausgang.
Die Mengen beziehen sich dann auf die Volumen der die Gefahrgut betreffenden Arbeitsschritte nicht auf die absolute Masse auf der Straße.

Bei einer kurzen Unterbrechung des Transportes ohne eine gefahrgutrechtliche Bearbeitung der Lieferung (kein Transportpapier, Beladung, Entladung) ist das für mich nicht zu zählen, da dieser Vorgang nicht gefahrgutrelevant ist.

Was meint Ihr?


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: badmintonmike] #24128 16.11.2017 17:06
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Für mich ist das nicht klar. Ich würde den Empfang und den Versand rechnen. So lässt sich zwar auch nicht auf das Kilo genau erfassen wo das Gut hin geht oder verweilt. Ähnlich sieht es ja auch bei der Buchführung aus nur das es da um jeden Cent geht. Trotzdem interessantes Thema das ich so auch nicht auf dem Schirm hatte.

Zuletzt bearbeitet von GMDB; 16.11.2017 17:17.
Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: Marco66] #24133 17.11.2017 13:31
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Warum macht ihr es denn immer so kompliziert? Das kann doch eh keiner nachvollziehen. Die Stufen müssen angegeben werden. Wie soll denn eine Behörde bei der Stufe "50 bis 1000" nachvollziehen ob man von einer Gefahrgutklasse 50,1 Tonnen oder 990 Tonnen hatte?

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 17.11.2017 13:31.
Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: badmintonmike] #24146 22.11.2017 10:51
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Da hast du auch wieder recht. Zudem liest den Bericht auch kaum einer von der Behörde. Die wollen eben das er da ist.

Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: DJSMP] #24149 22.11.2017 12:30
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Originally Posted by DJSMP
Warum macht ihr es denn immer so kompliziert? Das kann doch eh keiner nachvollziehen. Die Stufen müssen angegeben werden. Wie soll denn eine Behörde bei der Stufe "50 bis 1000" nachvollziehen ob man von einer Gefahrgutklasse 50,1 Tonnen oder 990 Tonnen hatte?
Naja, wenn ich 900 Tonnen im Eingang habe und somit auch im Ausgang, ändert das schon die Stufe, die ich angeben muss.

Mir ist klar, dass dieser Bericht de facto nie gelesen oder hinterfragt wird. Aber ist es denn tatsächlich ausgeschlossen, dass sich eine Behörde den Jahresbericht zeigen lässt und die Unternehmensdaten einfordert, um die Plausibilität zu überprüfen? Einen "falschen" Bericht will ich mir nicht ankreiden lassen... Und an sich legen wir doch Wert auf korrekte Einhaltung aller Details.


Grüße aus dem Ruhrgebiet, johnny_b

"better safe than sorry"
Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: johnny_b] #24154 23.11.2017 16:50
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Dann gibt man die höhere Stufe an und keinem fällt ein Zacken aus der Krone!

Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: badmintonmike] #24329 22.01.2018 11:48
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Hallo zusammen,
ich sitze gerade über dem Jahresbericht, das mit den empfangenen Gütern habe ich eigentlich soweit durch. Für Luftfracht bedarf es keines Berichts aber wo finde ich die Vorgaben für den Seetransport ? Bisher habe ich immer einen eigenen Jahresbericht dafür gemacht weil es eigentlich schon immer so war.
Nun bin ich wegen diesen Wareneingangsmengen am lesen und finde gar nichts
über den IMDG außer 1.4.3
wie macht ihr das ?
gruß


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: Achdorfer] #24341 24.01.2018 08:09
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Gandalf Offline
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Hallo Achdorfer,
Antwort auf
wo finde ich die Vorgaben für den Seetransport ?

Es gelten doch die Vorgaben der GbV. So wie ich das sehe bedarf es auch keines separaten Berichts für See, das kann alles in einem Jahresbericht.

§ 1 GbV:
(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für ... die Beförderung ... mit Seeschiffen ...

(2) Die in dem jeweiligen Abschnitt 1.8.3 des ...(ADR),... sind auch auf die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen anzuwenden.

Gruß Gandalf

Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: badmintonmike] #24348 25.01.2018 08:34
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Achdorfer Offline
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Hallo Gandalf,
danke für deine Einschätzung, ja wenn man es so ließt fallen die Mengen im Seetransport mit in alle transportierten Mengen des Jahresberichts.
Ich werde also zukünftig keinen eigenen Jahresbericht für den Seetransport
mehr erstellen. Die gesamten Mengen werden sowieso komplett durcheinander gewirbelt da wir ja auch die empfangenen Mengen betrachten müssen
Bei uns verdoppelt sich das Gefahrgutvolumen (jedenfalls beinahe)
und da wir überall an der höchsten Marke hängen fällt das nicht einmal mehr auf .
gruß Achdorfer


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Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: badmintonmike] #24791 26.04.2018 14:00
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MichaelWxx Offline
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Hallo beisammen,

wie sieht es denn eigentlich mit den versendeten/empfangenen Gütern aus, die als "begrenzte Menge" verschickt werden? Müssen diese ebenfalls mit in den Bericht aufgenommen werden?

Besten Dank für eure Antworten.

Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: MichaelWxx] #24795 27.04.2018 06:41
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Hallo, schauen Sie mal in die GbV § 2 (1) Nr. 6, da finden Sie die Antwort, denke ich. Analog Gandalfs Post oben.
Gruß
M.A.T.

Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: badmintonmike] #24796 27.04.2018 08:10
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MichaelWxx Offline
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Hallo M.A.T.

mein Problem ist folgendes. Wir haben sehr viele kleine Lieferungen bsp. UN1950 Spraydosen, welche jedoch nie über 50 Punkte je Lieferung kommen. Aber wir bekommen auch Diesel und Heizöl geliefert welche weit über die 1000 Punkte Freimenge gehen.

Daher meine Frage nochmals konketer:

Die Lieferungen mit Diesel und Heizöl müssen logischerweiße aufgenommen werden.
Müssen auch die "kleinen Lieferungen" mit aufgenommen werden? Das wäre eine Irrsinsaufgabe, da die Kleinmengen Lieferungen bei uns den Hauptteil ausmachen.

Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: badmintonmike] #24797 27.04.2018 08:21
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Hallo,
wenn ich die GbV (Paragraph siehe oben) richtig lese, unterfallen Beförderungen nach 3.4 sowie nach 1.1.3.6 (alles, nicht nur 1.1.3.6.3!) nicht der GbV und haben folglich auch im Jahresbericht nichts zu suchen.
Gruß
M.A.T.

Re: Jahresbericht -- empfangene gefährliche Güter [Re: M.A.T.] #24834 09.05.2018 13:49
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DJSMP Offline
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Originally Posted by M.A.T.
Hallo,
wenn ich die GbV (Paragraph siehe oben) richtig lese, unterfallen Beförderungen nach 3.4 sowie nach 1.1.3.6 (alles, nicht nur 1.1.3.6.3!) nicht der GbV und haben folglich auch im Jahresbericht nichts zu suchen.
Gruß
M.A.T.


Also das fände ich nun wirklich übertrieben, diese Beförderungen auszusortieren. Das bekommt dann auch kein System dieser Welt hin. Zudem ist das Interpretationssache, ob diese Beförderungen außen vor sind, wenn auch Beförderungen statt finden, die erfasst werden müssen.

Wenn ich NUR diese Beförderungen habe, dann ist das was Anderes. Dann gilt die GbV theoretisch in Gänze nicht.

Warum machen sich denn nur alle so mit dem Jahresbericht ins Hemd? Paar kleine Lieferungen mit dem Kreuz bei bis 5 t gekreuzt und fertig ist der Lack.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 09.05.2018 13:51.
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