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Info der IHK Südlicher Oberrhein zur GB Bestellung #22120 20.06.2016 07:15
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cmkurier Offline OP
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Hallo Zusammen,

ich bin auf eine Info der IHK Südlicher Oberrhein gestoßen, die u. a. die Bestellungspflicht für GBs beinhaltet; ich habe das Infoblatt hochgeladen und bitte Euch, mal die von mir markierte Stelle auf Seite 2 anzusehen. Auf Seite 1 habe ich zur besseren Auffindbarkeit den § 2 GbV markiert, auf den sich die Textstelle bezieht.

Es geht dabei um die Beförderung innerhalb der Grenzen von Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR. Klar ist, dass dann kein GB erforderlich ist; was aber wenn aufgrund von Zuladungen unterwegs, die Menge pro Beförderungseinheit die 1000 Punkte übersteigt? Beim Beförderer ist die Sache klar, aber wie sieht es bei den weiteren Beteiligten aus?

Ich denke, die Erläuterung auf Seite 2 ist reichlich missverständlich.

Was meint Ihr?

Anhänge
23285-Gefahrgut-Merkblatt-markiert.pdf (0 Bytes, 549 Downloads)

Ruhig Blut...kommt sicher an
Re: Info der IHK [Re: cmkurier] #22121 21.06.2016 11:50
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Kay Schmauder Offline
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Moin cmkurier,

ich denke auch, dass der Text für den Versender (1.1.3.6) durchaus zu Verwirrung führen kann. Allgemein ist der Text aber durchaus sehr hilfreich.
Die Freistellung ist auch gegeben, wenn ein Fahrzeug an der Ladestelle über die 1.000 Punkte kommt. Da sich diese auf das Unternehmen und deren Tätigkeiten bezieht.
Die Aufgaben anderer Beteiligter im Bezug auf 1.1.3.6 bleiben unberührt und müssen ggf. etwas umfangreicher ausfallen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Info der IHK Südlicher Oberrhein zur GB Bestellung [Re: cmkurier] #22122 21.06.2016 13:14
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Gerald Offline
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Hallo cmkurier,

Antwort auf
dass dann kein GB erforderlich ist; was aber wenn aufgrund von Zuladungen unterwegs, die Menge pro Beförderungseinheit die 1000 Punkte übersteigt?


Wenn bei der Beförderung, an verschiedenen Ladestellen durch Zuladung die 1000 Punkte überschritten werden, ist nicht unbedingt ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen.

Bei dem Beförderer ist natürlich keine Befreiung nach §2 Ziffer 1 GbV möglich, dass hast Du ja schon so geschrieben. Bei den anderen Verantwortlichen nach GGVSEB/ADR muss man das differenziert sehen. Es kann ja sein, dass mehrere Ladestellen zur gleichen Firma gehören, dann ist die Inanspruchnahme §2 Ziffer 1 GbV nicht möglich.

Wenn diese Ladestellen zu anderen Firmen gehören, dann kann die Freistellung nach §2 Ziffer 1 GbV genutzt werden. Aber die Unterweisungspflicht nach Kapitel 1.3 im Zusammenhang mit Kapitel 1.4 bzw. die Festlegungen im Unterabschnitt 7.5.1.1 bis 7.5.1.3 sind natürlich einzuhalten.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Info der IHK Südlicher Oberrhein zur GB Bestellung [Re: cmkurier] #22123 23.06.2016 05:39
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cmkurier Offline OP
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Hallo,

und DANKE für Eure Antworten.

Ich bin mit Euch einer Meinung und es zeigt sich in dieser Info leider mal wieder, wie schnell man mit einem nicht ganz präzisen Satz Verwirrung stiften kann.

Nochmals Danke


Ruhig Blut...kommt sicher an
Re: Info der IHK Südlicher Oberrhein zur GB Bestellung [Re: cmkurier] #23932 12.09.2017 10:10
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cmkurier Offline OP
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Hallo,

es hat zwar "etwas" gedauert, aber jetzt hat sich die IHK dazu entschieden das Merkblatt zu ändern.

Die Änderung dauerte deshalb etwas länger, weil es sich nicht um eine leicht missverständliche Formulierung handelte, sondern die Bestellpflicht tatsächlich so ausgelegt wurde.

Zum Merkblatt der IHK Südlicher Oberrhein



Zuletzt bearbeitet von cmkurier; 12.09.2017 10:11.

Ruhig Blut...kommt sicher an

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