Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Mitnahme von Laptop und Handy auf Dienstreise #23957 22.09.2017 10:24
Registriert: Jul 2015
Beiträge: 33
Z
ziesel29 Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Z
Registriert: Jul 2015
Beiträge: 33
Wenn eine Dienstreise ansteht, werden oft verschiedenen Geräte mitgenommen, die Li-Batterien bzw. -Akkus enthalten.
Müssen die alle speziell verpackt und bezettelt werden vor Mitnahme? Auch wenn ich privat mit meinem Laptop oder Staubsauger mit Li-Akku durch die Gegend fahre, verpacke ich das doch nicht nach Gefahrgutvorschriften. Mache ich mich damit strafbar??

Re: Mitnahme von Laptop und Handy auf Dienstreise [Re: ziesel29] #23959 24.09.2017 10:03
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,812
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,812
Hallo Ziesel,

Antwort auf
die Li-Batterien bzw. -Akkus enthalten.
Müssen die alle speziell verpackt und bezettelt werden vor Mitnahme? Auch wenn ich privat mit meinem Laptop oder Staubsauger mit Li-Akku durch die Gegend fahre,


Nein, dafür kannst Du die Freistellungsmöglichkeiten nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) bzw. c) nutzen. Mengenbegrenzung gibt es hier z.b. nur für entzündbare flüssige Stoffe. In 1.1.3.1 a) steht noch "... unter normalen Beförderungsbedingungen ...", die Erläuterung dazu findest Du in der RSEB 2017 unter Ziffer 1 - 2: "Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von „normalen Beförderungsbedingungen“ sind:
– ausreichende Ladungssicherung,
– wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z.B. Schutz­kappen),
– Verwendung sicherer Verschlüsse für flüssige und feste Stoffe."


Nur im RID steht im Unterabschnitt 1.1.3.8 "Anwendung von Freistellungen bei der Beförderung gefährlicher Güter als Handgepäck, Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen"

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 24.09.2017 10:05.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Mitnahme von Laptop und Handy auf Dienstreise [Re: Gerald] #23960 24.09.2017 16:24
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 275
F
Floridacargocat Online
Urgestein
Online
Urgestein
F
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 275
Laptop, Handy und andere PED (Personal Electronic Devices) sind als solches von den ICAO/IATA Bestimmungen fuer den Transport von gefaehrlichen Gutern befreit (Ausnahmeregelungen fuer Crew und Passagiere).
Ab 2018 wird es bei IATA auch eine Beschraenkung fuer diese Geraete (und Ersatzbatterien) in Bezug auf die maximale Anzahl fuer den einzelnen Passagier geben (max. 15 PED und 20 Ersatzbatterien).
Quelle: IATA Technical Instructions 59. Ausgabe Sektion 2.3.5.9
Da werden sich die Leute aber an den Sicherheitskontrollpunkten freuen, wenn sie das alles ueberpruefen wollen (insbesondere auf den Fluegen nach den USA).
Gruss aus Florida.

Re: Mitnahme von Laptop und Handy auf Dienstreise [Re: ziesel29] #23989 05.10.2017 08:43
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
Originally Posted by ziesel29
Wenn eine Dienstreise ansteht, werden oft verschiedenen Geräte mitgenommen, die Li-Batterien bzw. -Akkus enthalten.
Müssen die alle speziell verpackt und bezettelt werden vor Mitnahme? Auch wenn ich privat mit meinem Laptop oder Staubsauger mit Li-Akku durch die Gegend fahre, verpacke ich das doch nicht nach Gefahrgutvorschriften. Mache ich mich damit strafbar??


Sprechen wir über Straßenverkehr oder Luftverkehr? Wie Axel schon ausgeführt hat, ist der Luftverkehr bei der Mitnahme als Passagiergepäck viel restriktiver!

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 05.10.2017 08:43.
Re: Mitnahme von Laptop und Handy auf Dienstreise [Re: DJSMP] #23991 05.10.2017 17:42
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 275
F
Floridacargocat Online
Urgestein
Online
Urgestein
F
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 275
Die Frage bezog sich auf den Landverkehr (zumindest war sie so in dieser Sektion gestellt worden). Ich weiss nicht wie das in Deutschland geregelt ist, in den USA unterliegt eine solche Reise aus kommerziellen Gruenden (Boden, Wasser, Luft) grundsaetzlich dem Begriff "for hire or compensation" und daher dem Gefahrgutrecht. Allerdings fasst hier auch die "Handwerker"Regelung mit all den Ausnahmen.
Nachtrag zu meinem Beitrag: Auch wenn es ab naechstem Jahr eine Limitierung in der Anzahl von PEDs und Ersatzbatterien im Luftverkehr geben wird, so bleiben die maximalen Werte von 100Wh (Ausnahmen 160 Wh) pro Person bestehen lt einem Gefahrgutspezialisten. Legale Referenz muss ich noch eruieren.

Re: Mitnahme von Laptop und Handy auf Dienstreise [Re: Floridacargocat] #23992 06.10.2017 08:21
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
Für reinen Landverkehr hat Gerald oben die wichtigsten Punkte zusammen gefasst.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
UN3257 im Tankcontainer
von Gerald - 16.04.2024 21:01
ERG 2024 elektronisch erhaeltlich
von M.A.T. - 16.04.2024 08:17
Neueintrag RAG-01 Argentinien
von Claudi - 12.04.2024 09:00
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3