Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Bewertung von offenen Druckgasflaschen #23958 22.09.2017 15:30
Registriert: Nov 2015
Beiträge: 3
K
KayHerrmann Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
K
Registriert: Nov 2015
Beiträge: 3
Moin,

zum Transport von großen Transformatoren (alle Verkehrsträger ausser Luft) werden an diese Trafos ortsbewegliche Druckgefässe (aka Druckflaschen) mit trockener Druckluft installiert. Diese sind über ein Regelventil ständig offen gegenüber dem Trafo, um zu gewährleisten, dass keine Feuchtigkeit in die Trafos eindringen kann - also ein leichter Überdruck.
Wie zu bewerten?
Nur die Gasflaschen im geschlossenen Zustand wären UN 1002. Nun sind diese aber offen fest an die "Maschine" gekoppelt - damit UN 3363? Und wie sieht es grundsätzlich überhaupt aus - dürfen "nicht dichte" Gefahrgüter überhaupt transportiert werden? (Wenn ja - wo steht das?)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten im Voraus smile !

Kay

Zuletzt bearbeitet von KayHerrmann; 22.09.2017 15:34.
Re: Bewertung von offenen Druckgasflaschen [Re: KayHerrmann] #23961 25.09.2017 08:38
Registriert: May 2008
Beiträge: 801
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 801
Wieviel Druck hat denn die Flasche? Bis (ADR) / Unter (IMDG) 2 bar Druck bei 20°C ist UN1002 befreit (ADR 1.1.3.2 c), IMDG 2.2.2.5)

Wieviel Fassungsvermögen hat die Flasche? Für UN3363 gem. IMDG darf 120ml nicht überschritten sein (SV 301). Gibt es keine andere Möglichkeit, dann nur über eine Ausnahme (BAM).

Wenn der Trafo ‚dicht‘ ist, sollte das reichen. Es muss verhindert werden, dass während der Beförderung der Inhalt freiwerden kann und das Ventil muss geschützt sein. Ist das nicht gewährleistet, muss die Flasche abgeschraubt und mit Ventilschutz separat befördert werden.
Gruss..aw

Re: Bewertung von offenen Druckgasflaschen [Re: aw_] #23985 02.10.2017 16:10
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 650
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 650
Servus Gefahrgutkollegen,

in diesem Fall würde ich Unterabschnitt 1.1.3.2 e) ADR i. V. m. Nr. 1-9 RSEB heranziehen.

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
UN3257 im Tankcontainer
von M.A.T. - 16.04.2024 13:06
ERG 2024 elektronisch erhaeltlich
von M.A.T. - 16.04.2024 08:17
Neueintrag RAG-01 Argentinien
von Claudi - 12.04.2024 09:00
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3