Re: Gefahrstoffe an private Endverbraucher
[Re: MeistPB]
#23851
22.08.2017 09:47
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Bergmannsheil
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UN 1814 kann z.B. Grill-, Küchen- oder Backofenreiniger sein. Ist für jeden im Lebensmittel- oder Baumarkt erhältlich. ChemVerbotsV wäre übertrieben ;-)))
Trotz sorgfältiger Planung besteht kein Grund zur Veranlassung! General Benson in Hot shots 2
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Re: Gefahrstoffe an private Endverbraucher
[Re: Bergmannsheil]
#23888
29.08.2017 13:44
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DJSMP
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Es kommt doch hier nicht auf die UN-Nummer nach Gefahrgutrecht an, sondern auf die GefahrSTOFFeinstufung, ob die Verordnung greift oder nicht.
Allerdings erschließt sich mir auch nicht, wie man vom H314 zur ChemVerbotsV kommen soll.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 29.08.2017 13:45.
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Re: Gefahrstoffe an private Endverbraucher
[Re: DJSMP]
#23892
30.08.2017 12:59
30.08.2017 12:59
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Gandalf
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Hallo zusammen, also ich denke ChemVerbotsV kommt hier nicht zum Tragen. Viel wichtiger sind Fragen zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe kurz REACh. Hier gibt es ja Pflichten für Hersteller, Inverkehrbringer und nachgeschaltete Anwender sowie unterschiedliche Handhabung von gefährlichen Stoffen und Gemischen bzw. in Erzeugnissen. Innerhalb der EU ist das alles gleich, sollte also schon geregelt sein. Aber andere Länder (darunter z. B. auch China REACh Compliance EU) haben ihr eigenes REACh, das nicht unbedingt 1:1 mit der EU übereinstimmt. Hier wäre zu klären, ob man da so ohne weiteres einfach mal was hinschicken kann, oder ob das ggfs. erst mal (von wem auch immer) registriert werden muss. Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 30.08.2017 13:02.
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Re: Gefahrstoffe an private Endverbraucher
[Re: MeistPB]
#23977
29.09.2017 07:50
29.09.2017 07:50
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MeistPB
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Hallo, sorry für die späte Rückmeldung zu meiner Frage. Ich war eine Weile nicht in der Firma..
Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Es ging hier nicht darum, dass das Produkt, dass wir versenden wollen, mit H314 oder der UN1814 der ChemVerbotsV unterliegt. Das sollte den Stoff um den es geht für die Leser hier nur einmal etwas charakterisieren. Mir ist klar, dass in D bzw. der EU REACh und Co greifen und eben auch die ChemVerbotsV.
Meine Frage war eigentlich vielmehr genau die, die ja Gandalf in seinem letzten Satz stellt. Also: "Hier wäre zu klären, ob man da so ohne weiteres einfach mal was hinschicken kann, oder ob das ggfs. erst mal (von wem auch immer) registriert werden muss."
Vielleicht muss man die Frage auch so stellen: Welche Behörde/Institution kann einer Firma bei Versand von Gefahrstoffen aus D an Privatpersonen im Nicht-EU-Ausland "gefährlich" werden? Oder kann "nur" der Empfänger Probleme bekommen?
Und dazu hatte ich mir nähere Hinweise erhofft.
Zum Glück wurde das Vorhaben aus anderen Gründen erst Mal auf Eis gelegt. Aber dennoch könnte das Thema irgendwann wieder hochkommen.
Vielleicht kommen ja mit der Zeit noch Hinweise zusammen.
VG
Zuletzt bearbeitet von MeistPB; 29.09.2017 08:32.
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Re: Gefahrstoffe an private Endverbraucher
[Re: MeistPB]
#25220
09.08.2018 11:11
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