Hallo Moni,
wenn ich dazu noch UN-Nummern habe, die im LQ Bereich sind? Müssen diese mit aufs Beföderungspapier?
Nein,denn nach Abschnitt 3.4.1 e) gibt es keinen Hinweis auf die Einhaltung des Unterabschnitt 5.4.1.1.
Außer Du bist Absender, dann ist der Abschnitt 3.4.12 einzuhalten, wo steht:
"Absender von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern müssen den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter informieren.", daß hat aber eher was mit der Kennzeichnung der Beförderungseinheit nach Abschnitt 3.4.13 und 3.4.14 zu tun.