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Elektronikschrott mit möglichen Lithiumbatterien #24011 12.10.2017 10:54
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T.Müller Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeide,

ich habe gerade an Anfrage eines Industrieunternehmens bzgl. Elektronikschrotts erhalten. Dieser wünscht, dass auf den gestellten Elektronikschrottbehältern der Gefahrzettel 9A und die Kennzeichnung „Lithiumbatterien zur Entsorgung“ oder „Lithiumbatterien zum Recycling“ gemäß ADR angebracht werden soll. Der Kunde möchte sicher sein, dass Lithium-Ionen Akkus in den Behälter mit entsorgt werden können.

Nach Blick ins ADR und weiterer Unterlagen komme ich jetzt zu folgendem Fazit und möchte diese gerne vorbei hier besprechen:
Die SV 636 kann nicht angewandt werden, da es sich nicht um "Ausrüstungen von private Haushalten" handelt.
Bleibt nur noch die SV 377.

Für die Beförderung von Elektronikschrott mit fest verbauten Akkus, also nach ADR „Zellen und Batterien in Ausrüstungen“ für die UN-Nummern 3091 und 3481 müssen in der Verpackungsanweisung 909 widerstandsfähige Außenverpackung verwendet werden.

Jetzt lese ich im BDE-Praxisleitfaden für Lithiumbatterien und –zellen, dass der Elektronikschrott für den Transport in Gitterbox im Inliner gestellt werden kann. Die Gitterbox mit Inliner wäre demnach als Außenverpackung im Sinne des ADR anzusehen und sind mit der Kennzeichnung „Lithiumbatterien zur Entsorgung“ oder „Lithiumbatterien zum Recycling“ zu versehen. Die SV 377 besagt, dass die Verpackungsanweisung P909 samt Aufschrift auf den Versandtstücken gilt. Also gelten die regulären ADR-Vorschriften komplett, mit Aufschrift „Lithiumbatterien zur Entsorgung“ oder „Lithiumbatterien zum Recycling“ und Gefahrzettel 9a und auch Angabe der UN-Nummer auf dem Versandtstück.

Der Wunsch die anfallenden Lithiumbatterien mit in der Verpackung zu entsorgen kann ich nicht entsprechen, da hier dann keine Getrennthaltung / getrennte Erfassung vorliegt. Sprichwort: Qualitätssicherungssystem für die Gesamtmenge an Lithium-Zellen bzw. –batterien.

Einzeln anfallende unbeschädigte Lithiumbatterien sollten separat erfasst und gesammelt werden. Bei Zellen unter 500g und einer Gesamtmenge von unter 333kg und 30 kg pro Verpackung greift die Freistellung, optional kann GZ 9a verwendet werden. Bei Zellen über 500g gilt dann das ADR, also UN-Nummer, Gefahrzettel 9a und Kennzeichnung „Lithiumbatterien zur Entsorgung“ oder „Lithiumbatterien zum Recycling“.

Oder existiert noch eine Möglichkeit/ Sondervorschrift, um die Elektronikschrotts mit möglichen Lithiumbatterien zu transportieren?

Vielen Dank an euch vorab!
BG
Thomas

Zuletzt bearbeitet von T.Müller; 12.10.2017 11:47.
Re: Elektronikschrott mit möglichen Lithiumbatterien [Re: T.Müller] #24016 12.10.2017 19:16
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Gerald Offline
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Hallo Thomas,

Antwort auf
Dieser wünscht, dass auf den gestellten Elektronikschrottbehältern der Gefahrzettel 9A und die Kennzeichnung „Lithiumbatterien zur Entsorgung“ oder „Lithiumbatterien zum Recycling“ gemäß ADR angebracht werden soll. Der Kunde möchte sicher sein, dass Lithium-Ionen Akkus in den Behälter mit entsorgt werden können.


Warum entfernt Ihr nicht die Lithiumbatterien aus den Geräten? Und entsorgt die Lithiumbatterien separat. Ist auf jeden Fall einfacher.

Das Problem ist nun mal bei Elektronikschrott. Sind in diesen Lithiumbatterien enthalten oder nicht? Und das ist heute nicht so einfach, da z.b. in Waschmaschinen, Computer, Bohrmaschinen und ähnlichen Geräten diese enthalten sind. Und es damit zu Bränden kommen könnte.

Kleiner Nachtrag noch: In den Vortrag Sonderabfalltag 2015 findest Du neben allgemeinen Informationen zu diesem Thema auch praktische Beispiele z.b.auf Folie 6 Brand eines Abrollcontainers mit Elektrogeräten als lose Schüttung auf der Autobahn Meran – Bozen vom 30.12.2014.
Als Brandursache wurden defekte Lithiumbatterien vermutet.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 13.10.2017 14:45.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Elektronikschrott mit möglichen Lithiumbatterien [Re: Gerald] #24041 19.10.2017 14:13
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Antwort auf

Warum entfernt Ihr nicht die Lithiumbatterien aus den Geräten? Und entsorgt die Lithiumbatterien separat. Ist auf jeden Fall einfacher.



Ich meine auf einem Vortrag mal gehört zu haben, dass das Entfernen von Lithiumbatterien bereits eine Abfallbehandlung darstellt, für die man eine entsprechende BImSchG-Genehmigung benötigt?


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