Hallo Thomas,
Dieser wünscht, dass auf den gestellten Elektronikschrottbehältern der Gefahrzettel 9A und die Kennzeichnung „Lithiumbatterien zur Entsorgung“ oder „Lithiumbatterien zum Recycling“ gemäß ADR angebracht werden soll. Der Kunde möchte sicher sein, dass Lithium-Ionen Akkus in den Behälter mit entsorgt werden können.
Warum entfernt Ihr nicht die Lithiumbatterien aus den Geräten? Und entsorgt die Lithiumbatterien separat. Ist auf jeden Fall einfacher.
Das Problem ist nun mal bei Elektronikschrott. Sind in diesen Lithiumbatterien enthalten oder nicht? Und das ist heute nicht so einfach, da z.b. in Waschmaschinen, Computer, Bohrmaschinen und ähnlichen Geräten diese enthalten sind. Und es damit zu Bränden kommen könnte.
Kleiner Nachtrag noch: In den Vortrag
Sonderabfalltag 2015 findest Du neben allgemeinen Informationen zu diesem Thema auch praktische Beispiele z.b.auf Folie 6
Brand eines Abrollcontainers mit Elektrogeräten als lose Schüttung auf der Autobahn Meran – Bozen vom 30.12.2014.
Als Brandursache wurden defekte Lithiumbatterien vermutet.