In der IATA-DGR ist in den Verpackungsanweisungen festgelegt, dass alle Mitarbeiter, die an Sendungen mit Lithium-Batterien unter erleichterten Bedingungen beteiligt sind, "ausreichende Anweisungen" erhalten müssen.
In 1.6 IATA-DGR ist ausgeführt, was unter "ausreichenden Anweisungen" zu verstehen ist. Neben der schriflichen Dokumentation und Kontrollen (Checklisten) der Arbeitsabläufe sind auch erstmalige Einweisungen (Schulungen) und wiederholende Einweisungen (Schulungen) für alle Angestellten gefordert, die schriftlich zu dokumentieren sind. Da steht nichts von "eventuell". Da steht, dass die Angestellten eine Einweisung (Schulung) erhalten müssen, damit sie ihre Aufgaben sicher erfüllen können.
Auf Grund der Fragenformulierung (auch bereits in einem vorangegangenen Thread) kann ich dem Threadersteller nur dringend anraten, sich gemeinsam mit dem Arbeitgeber mit diesem Thema zu beschäftigen und die Vorschriften einzuhalten!