Hallo,
nach der Bemerkung zu 38.3.2.2 (Beispiel d) und e)) sowie gem. der Begriffsbestimmung "Batterie" dort ist eigentlich jede Änderung, die zu einem möglichen Prüfungsversagen führen könnte, relevant. Wenn der Block als Batterie gilt, wäre darum m.E. eine neue Prüfung angebracht; es hängt wahrscheinlich an "elektrisch verbunden".
Angesichts der Sensibilität bei Beförderern und Kontrollorganen zum Thema Lithium, und der möglichen Schäden, wäre es politisch ohnehin ratsam, die Vorschriften nicht unbedingt auszureizen sondern konservativ zu interpretieren.
Gruß
M.A.T.