in der Anlage habe ich ein mir vorliegendes MSDS angehängt.
Nun meine Frage, reicht dieses als Bestätigung für die Beförderung nach ADR aus oder benötige ich Seitens des Lieferanten trotzdem eine explizierte Bestätigung über den bestandenen Test nach UN38.3?
Vielen Dank für eure Mithilfe.
PS: wir sind ein Versender der den Artikel weiter vertreibt.
Re: MSDS ausreichend oder doch UN38.3
[Re: ck_chris]
#2418429.11.201716:44
Eine Konformitätserklärung reicht aus siehe Apple. Die weißen weder den 38.3 nach noch das die Batterien nach einem Qualitätsmanagement System gefertigt worden sind. Einzig und allein die Konformitätserklärung bekommt man als Nachweis und nach Rücksprache mit meinem Batterie Spezialist ist das ausreichend.
Zuletzt bearbeitet von GMDB; 29.11.201716:44.
Re: MSDS ausreichend oder doch UN38.3
[Re: ck_chris]
#2418529.11.201720:31
Hallo, ein MSDS in welchem nicht explizit auf einen für diese Batterie (oder z. B. in einem Sammel-MSDS auf eine Baureihe bezogen) durchgeführten UN Test verwiesen wird ist im Grunde unzureichend. Hast du eventuell ein Foto oder die exakte Bezeichnung der Batterie. Ich habe von der Fa. Pony einige der UN Tests vorliegen. Gruß
Re: MSDS ausreichend oder doch UN38.3
[Re: ck_chris]
#2418630.11.201707:44
auch ich versende Batterien, welche von PONY getestet wurden. Scheint ein absolut professionelles Unternehmen zu sein. Sämtliche Tests, Drop Test, Bestätigung UN 38.3, Quality Management für alle Verkehrsträger liegen vor. Frag den Lieferanten danach.
Grüße aus dem verschneiten Schwarzwald
Peter
Re: MSDS ausreichend oder doch UN38.3
[Re: ck_chris]
#2419130.11.201713:26
"lt. Punkt 14 hätte ich die Konformitätserklärung mit SV188. Da diese unteranderem auch auf den UN38.3 verweist, wäre es ausreichend."
Dem ist leider nicht so. Die SV 188 verweist auf die Möglichkeit unter Einhaltung der in der SV188 genannten Parameter (a - c) eine Erleichterung hinsichtlich der Verpackung und Beförderungsdokumentation in Anspruch nehmen zu dürfen. Soll heißen, keine Baumusterzugelassene Verpackung (aber getestet) und kein Beförderungsdokument nach 5.4 ADR. Ist einer der in a - c genannten Punkte nicht eingehalten wäre die Verpackung entweder voll deklarationspflichtig oder aber im schlimmsten Fall sogar Prototyp nach SV 310. Letzteres ist Erfahrungsgemäß bei "PONY" nicht der Fall. Wie vom Schwarzwälder beschrieben ist die Fa. PONY eine der wenigen asiatischen Firmen welche bei der Beschaffung der benötigten Dokumente recht schnell reagieren.
Folgendes PDF zeigt einen Testbericht wie er aussehen kann. (!!! Vorsicht. Auch wenn die gleiche Batterie wie in Ihrem MSDS hier genannt wird muss es sich nicht um den für Ihre Batterie erforderlichen Test handeln. in dem Testzertifikat wurde die 18650 7x in Serie und 10x parallel verbunden um eine Leistungsfähigere Batterie zu bauen. Sowie eine getestete Batterie in irgendeiner Weise verändert wird ist ein erneuter Test erforderlich.)
Vielleicht hilft aber auch schon folgender Link: ponytest.com/english
Gruß Markus
Re: MSDS ausreichend oder doch UN38.3
[Re: ck_chris]
#2419230.11.201713:41
Das Thema ist trotzdem streitbar wenn durch den Hersteller per Konformität erklärt wird das alle Bestimmungen eingehalten wurden. Die Konformitätserklärung ist ja eine schriftliche Bestätigung, mit der der Verantwortliche (z.B. Hersteller, Händler) für ein Produkt verbindlich erklärt und bestätigt, dass das Objekt die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist.
Re: MSDS ausreichend oder doch UN38.3
[Re: G.A.S.]
#2536603.09.201819:13
Meiner Erfahrung nach sind (M)SDS fuer Lithiumbatterien mit aeusserster Vorsicht zu geniessen, insbesondere in Bezug auf das Alter des Dokumentes und einfacher Konformitaetsdeklaration. Solange nicht ein expliziter Bezug auf 38.3 und Quality Management System gemacht wird, wuerde ich weiterfragen und -bohren. Es ist mir bekannt, dass z.B. Tesla und auch Apple mehr als zurueckhaltend sind in Bezug auf diese Dokumente. Tesla hat vom US-DOT Ausnahmegenehmigungen (Special Permits) fuer Prototypen und regulaere Produktionsartikel erhalten, die den Lufttransport ermoeglichen. Mit diesen Special Permits kann man im Grunde alles machen, was in den nationalen und auch internationen Reglementierungen NICHT vorgesehen und NICHT erlaubt ist. Und dann haengt es immer noch von der Luftlinie ab, ob sie den Artikel annehmen.
Re: MSDS ausreichend oder doch UN38.3
[Re: ck_chris]
#2538204.09.201822:07
Tja mit den Airlines habe ich jeden Tag zu tun möchte aber hier keine benennen und meine Antwort ist auch immer das der Test nachgewiesen werden muss. Leider merke ich aber auch immer wieder das viele noch nicht mal etwas davon gehört haben was ich ziemlich erschreckend finde. Generell bezog sich meine anfängliche Aussage aber auch nicht darauf das jedes MSDS aktzeptiert werden kann und ich gebe dir zum Alter und dem eindeutigen Verweis natürlich vollkommen Recht. Trotzdem habe ich in jüngerer Vergangenheit verschiedene (M)SDS erhalten in der ein Verweiß auf den besagten Test aus dem Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3 angegeben war. Zudem ist für Lithium Batterien auch kein Sicherheitsdatenblatt gefordert was manche Hersteller trotzdem nicht davon abhält eines dafür zu erstellen.
Re: MSDS ausreichend oder doch UN38.3
[Re: ck_chris]
#2543912.09.201807:11
Also ich würde meinen es müsste ja ausreichen. Im Normalfall brauche ich doch nur die Bestätigung bzw. Zusage für den erfolgreich absolvierten Test. Da die Nutzung von SV188 das voraussetzt, werden doch alle notwendigen Eigenschaften gleichzeitig bestätigt. Wie sieht es aber mit folgendem Fall aus:
Ich habe ein MSDS für einzelne Batterien (Lithium-Akku, also bereits zusammen gefasste Zellen). Diese Akku-Batterien (z. Bsp. Größe AA) werden dann zu einem größerem Akkublock (4 Batterien) mit Folie zusammen geschweißt. Gilt hier der ursprüngliche Test UN38.3? Lt. ADR muss nur eine neue Prüfung erfolgen, wenn ich aus geprüften Zellen eine Batterie baue. Zum Thema mehrere Batterien zu einem Block verbinden, habe ich leider nichts gefunden.
Zuletzt bearbeitet von ck_chris; 12.09.201807:22.
Re: MSDS ausreichend oder doch UN38.3
[Re: ck_chris]
#2544012.09.201809:52
Hallo, nach der Bemerkung zu 38.3.2.2 (Beispiel d) und e)) sowie gem. der Begriffsbestimmung "Batterie" dort ist eigentlich jede Änderung, die zu einem möglichen Prüfungsversagen führen könnte, relevant. Wenn der Block als Batterie gilt, wäre darum m.E. eine neue Prüfung angebracht; es hängt wahrscheinlich an "elektrisch verbunden". Angesichts der Sensibilität bei Beförderern und Kontrollorganen zum Thema Lithium, und der möglichen Schäden, wäre es politisch ohnehin ratsam, die Vorschriften nicht unbedingt auszureizen sondern konservativ zu interpretieren. Gruß M.A.T.
Re: MSDS ausreichend oder doch UN38.3
[Re: ck_chris]
#2544212.09.201810:57
OK wenn ich das richtig verstehe, dann wäre auf jeden Fall eine neue Prüfung fällig, da sich gemäß UN 38.3.2.2 b je nach Schaltung der Batterien (reihe oder parallel), die Nennenergie bzw. Nennspannung erhöht und das um mehr als 20%.