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Re: Verantwortlichkeiten und deren Definition [Re: Achdorfer] #24270 04.01.2018 15:22
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@ Herr Achdorfer für mich sieht es so aus als ist Ihr Unternehmen der Absender und Verlader nach nach IMDG Code zudem müssen wir hier Befüller und Verpacker genau Unterscheiden. Reden wir von Versandstücken oder von Tanks?

Re: Verantwortlichkeiten und deren Definition [Re: G.A.S.] #24271 05.01.2018 00:53
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DJSMP Offline
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Originally Posted by G.A.S.
Gut wie immer ein interessantes Thema aber ich habe auch einen Skuriles Fallbeispiel und bin mal auf eure Einschätzung gespannt. Für mich ist das ganz klar die Verantwortlichkeit nach de GGVSEB als der Auftraggeber des Absenders.

Ein Spediteur hat einen Lagerhalter und lagert dort Ware im Kundenauftrag ein. Der Kunde versendet die Ware selbst und liefert Sie bei dem Lager an. Dann wenn ein Kundenauftrag vorliegt, Beispielsweise nach Afrika, wird die Spedition jetzt beauftragt den Transport zu Organisieren. Die Spedition beauftragt jetzt die Reederei mit dem Transport nach Afrika welche auch die Abholung im Aussenlager mit einem Spediteur organisiert. Die Spedition schreibt keine Beförderungspapiere und keine IMO Erklärungen. Wie seht Ihr das?


Im Seeverkehr existiert nur ein Versender. In Deutschland ist das §17 GGVSee. Insofern ist für mich unstrittig, dass der Kunde das Beförderungsdokument Seeverkehr zu fertigen hat. Natürlich kann er dies auf einen Beauftragten, z.B. den Lagerhalter delegieren. Aber verantwortlich ist der Kunde.

Der Spediteur wird die Finger davon lassen, für den Kunden die ordnungsgemäße Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung usw. zu erklären (I hereby declare that...).

Ich kenne aber ein Konstrukt, da tritt der Spediteur gleichzeitig als Lagerhalter und Logistikdienstleister auf und fertigt deaher auch die Papiere. Das ist aber ein Sonderfall und dann sind es zumindest noch andere Abteilungen oder sogar getrennte Unternehmen unter einer Marke.

Re: Verantwortlichkeiten und deren Definition [Re: G.A.S.] #24285 08.01.2018 11:04
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HAllo DJSMP, vielen Dank erst mal. So ähnlich ist es auch (Kunde beauftragt Gb in Österreich) und das der Kunde der Versender nach GGVSee ist ebenfalls klar. Nur müsste der Spediteur der die Reederei beauftragt die Sendung beim Lagerhalter zu holen doch nach der GGVSEB trotzdem der Auftragggeber des Absenders sein. Ganz aus der Verantwortung raus kommen ist nach meinem Wissensstand nicht möglich.

Re: Verantwortlichkeiten und deren Definition [Re: G.A.S.] #24344 24.01.2018 13:41
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DJSMP Offline
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Wenn wir unser außerhalb Deutschlands bewegen, hebe ich die Hände. Da kann man GGVSEB und GGVSee nicht anwenden. Eventuell sollten für Österreich die Gefahrgutvollzugserlässe studiert werden.

In Deutschland ist der Spediteur Absender nach GGVSEB, nicht Auftraggeber.

Der Auftraggeber ist der, der den Transport beauftragt. Das kann ja nicht der Spediteur sein, sondern der, der den Krempel verschicken will, also wahrscheinlich der Kunde. Und so wie ich das sehe, ist dieser Kunde gleichzeitig Versender nach Seerecht.

Re: Verantwortlichkeiten und deren Definition [Re: G.A.S.] #25383 04.09.2018 22:09
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Danke für die Hilfe und den Austausch DJSMP

Re: Verantwortlichkeiten und deren Definition [Re: G.A.S.] #25392 05.09.2018 14:26
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Achdorfer Offline
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Hallo zusammen,
Ich hätte da mal eine Frage
Unser Kunde in Österreich setzt einen Spediteur ein um seine Ware bei uns Abzuholen. Der bedient sich mit einem SUB. Wir sind Verlader
Der SUB ist für einen Kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport nicht bzw. nicht vollständig ausgerüstet, das bedeutet er wird nicht geladen aber die Diskussion mit dem Kunden ist dann vorprogrammiert
Gibt es irgendwo eine Verpflichtung das der Spediteur sich vergewissern muss, dass der SUB auch Gefahrguttransporte abwickeln kann ?
Wir informieren den Kunden und den Spediteur im voraus über alles Gefahrgut aber dann geht die Information irgendwo verloren
Diesmal steht ein Fahrer vor der Rampe mit Gruppenunfallmekblättern, keine Schriftliche Weisung
und über das anstehende Gefahrgut ist er definitiv auch nicht informiert.
Der ADR Schein ist aus Bosnien und sieht echt aus
aber der Fahrer hat keine Ahnung um was es geht.

gruß


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
Re: Verantwortlichkeiten und deren Definition [Re: G.A.S.] #25393 05.09.2018 14:46
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TDamm Offline
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Hallo,
der, der den SUB beauftragt, wird Absender, da er einen Beförderungsvertrag mit dem Sub abschließt. Damit muss er die Informationen von Euch (Ihr seid dann Auftraggeber des Absenders) an den Sub weiterleiten. Eine Kontrollpflicht, dass das Fahrzeug nach dem ADR ausgerüstet ist, hat nur der Verlader, nicht der Absender.


Re: Verantwortlichkeiten und deren Definition [Re: G.A.S.] #25394 05.09.2018 15:06
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Hallo TDamm, Hallo Gefahrgutkollegen/innen,

ich sehe den Kunden in Österreich als Auftraggeber des Absenders. Er beauftragt ja die Spedition, den Transport zu organisieren.

Freundliche Grüße


Wolfgang

Re: Verantwortlichkeiten und deren Definition [Re: G.A.S.] #25405 06.09.2018 09:07
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Gibt es in Österreich den Auftraggeber des Absenders wie in der deutschen GGVSEB?

Re: Verantwortlichkeiten und deren Definition [Re: G.A.S.] #25407 06.09.2018 09:19
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Wolfgang Online
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Hallo G.A.S., Hallo Gefahrgutkollegen/innen,

Der Beförderungsvorgang für diesen Transport beginnt in Deutschland. Also gilt deutsches Recht.

Freundliche Grüße

Wolfgang

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