Hallo Hoko,
siehe IMDG 5.4.1.4.3 Unterpunkt 6
wenn die zu befördernden Güter einen Flammpunkt von 60° und darunter haben usw.usw.
auch wenn Klasse 3 sekundär ist, ist der Flammpunkt unter 60° sonst wäre es kein Stoff der Klasse 3, hier kommt nur die Gefahrenabwägung zum Schluss, dass die Giftigkeit höher zu bewerten ist.
also Flammpunkt in cc° angeben
gruß Achdorfer
Zuletzt bearbeitet von Achdorfer; 01.12.2017 13:55.