UN 3082 wird als Meeresschadstoff (SDS-Info) und SV 969 in begrenzten Mengen (Nettomasse < 5 Kg) per Schiff versendet. Muss das Versandstück zusätzlich zum Gefahrenzettel für begrenzte Mengen den Gefahrenzettel für Meeresschadstoff haben (Fisch und Baum)? Ich meine nicht, weil hier die Freistellung < 5 kg gemäß 2.10.2.7. und 5.2.1.9. (Kennzeichnung begrenzte Mengen) IMDG-Code gilt. Wie sieht das bei Containerversand aus der UN 3082 in begrenzten Mengen enthält ? Ich frage, weil ich in einer IMDG-app Container-Plakatierung mit beiden Großzetteln (Fisch und Baum + begrenzte Menge) abgebildet gesehen habe.
Viele Grüße
WBOA 2
Re: Meeresschadstoff in begrenzten Mengen Gefahrzettel
[Re: WBOA2]
#2422511.12.201721:44
wenn 2.10.2.7 erfüllt ist, und die Ware nur deshalb eingestuft wurde, weil sie ein Meeresschadstoff ist, dann gelten außer 4.1.... keine Vorschriftenm d.h. keine Plakatierung vom Container.
Gruß Volker
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)