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RID: leere ungereinigte Wagen und Neubefüllung #24230 12.12.2017 13:28
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Claudi Offline OP
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Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ein Wagen (es geht um lose Schüttung) war mit Gefahrgut beladen, wurde entladen, aber nicht klassisch gereinigt (also mit Wasser etc.). Es befinden sich noch ca. 50-200 kg Rest des Gefahrgutes (feste Stoffe, die Menge ist für einen Bahnwagen sehr gering) im Wagen, würde er leer durch die Gegend gefahren, blieben die Gefahrgutmarkierungen/ -kennzeichen dran.

Nun soll dieser Wagen neu befüllt werden mit einem ähnlichen Produkt, welches aber kein Gefahrgut ist. Bzgl. der "Produktqualität" stört es nicht, wenn da besagter Rest drin ist (es ist auch keine illegale Vermischung von Abfällen).

Kann man so einen Wagen befüllen und damit zu Nichtgefahrgut machen oder müssen vorab zwingend Reinigungsarbeiten durchgeführt werden, um das Nichtgefahrgut befüllen und eben als Nichtgefahrgut fahren zu können?

Zur Erklärung, warum manches Gefahrgut ist und manches nicht, obwohl es ähnl. Produkte/ Abfälle sind: das liegt mitunter an der Zusammensetzung und wenigen % Unterschied bzw. der unterschiedlichen Einstufung seitens der Abfallerzeuger/ Notifizierungsverfahren/ Herkunft.

Re: RID: leere ungereinigte Wagen und Neubefüllung [Re: Claudi] #24231 12.12.2017 16:20
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M.A.T. Offline
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Hallo, Claudi
die Rn. 7.5.8.2 RID regelt das, soweit ich durchblicke. Danach ist zu reinigen, wenn nicht die neue Ladung aus dem gleichen GG wie die alte besteht. Wenn das neue Gut gar kein GG ist, greift die Reinigungspflicht m.E. nicht, sofern keine gef. Reaktionen etc. zu besorgen sind. Ist das neue Gut jedoch das gleiche GG, braucht ebenfalls nicht gereinigt zu werden. Das wäre meine Auslegung.
Rein wörtlich allerdings könnte das EBA auch zu dem Schluß kommen, daß ein nicht-GG eben nicht "das gleiche GG" wie das vorhergehende Gut ist, und daß darum nach dieser Randnummer gereinigt werden muß.
Aus der GGVSEB ist hierzu nichts zu entnehmen, da die nur auf 7.5.1.3 abstellt.
Vielleicht kann die Behörde Ihnen auf Anfrage dazu was sagen, oder Sie haben Glück und der Wagen steht in HH, wo die WSP kompetent entscheidet.
Viel Erfolg.
M.A.T.

Re: RID: leere ungereinigte Wagen und Neubefüllung [Re: M.A.T.] #24232 14.12.2017 14:52
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Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Claudi,
jetzt mal Hand aufs Herz. Wie sieht's denn in der Praxis aus? Wer soll denn das nach der Neubefüllung noch bemerken bzw. dahinter kommen? Da kommen jetzt mehrere t Material auf 50 - 200 kg Rest. Selbst nach CLP bleibt da wohl nichts an Einstufung. Und wenn es wirklich ähnliche Materialien sind und keine gefährliche Reaktion zu erwarten ist, dann würde ich das wohl laufen lassen. Aber das muss natürlich jeder selbst entscheiden.
Gruß Gandalf


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