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Einstufung von Zytostatika-Abfall aus der Medizin #24244 21.12.2017 14:55
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Wolfgang Online OP
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Hallo Gefahrgutkollegen/innen,

hat jemand Erfahrungen bei der Einstufung des im Betreff genannten Gefahrgutes? Es handelt sich um leere ungereinigte Plastikverpackungen ( die vorher mit Flüssigkeit gefüllt, als Medikament in Gebrauch waren ) nun zur Entsorgung kommen. Es kann auch sein, dass von zirka 100 zur Entsorgung kommenden Verpackungen 1-2 noch gefüllt sind, da sie nicht gebraucht/benutzt wurden. Ich würde sie unter UN 2810 VG III einstufen. Gibt es dazu andere Vorschläge? Eine Sortierung/Trennung 1) UN 3509 für die leeren Verpackungen bzw. 2) UN 2810 für die noch gefüllten Verpackungen ziehe ich auch in Erwägung.

Freundliche Grüße


Wolfgang

Re: Einstufung von Zytostatika-Abfall aus der Medizin [Re: Wolfgang] #24245 21.12.2017 15:17
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Ich würde hier deutlich unterscheiden über die Menge.
Gebinde mit Restanhaftungen <20ml, also in der Regel alle leergelaufenen aber nicht gereinigten Gebinde fallen unter AVV 18 01 04 und sind kein Gefahrgut.
Nur wenn man über die 20ml kommt geht es in AVV 18 01 08. Siehe LAGA Mitteilung 18.

Re: Einstufung von Zytostatika-Abfall aus der Medizin [Re: Wolfgang] #24247 21.12.2017 16:04
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

die noch dicht verschlossen und nicht gebrauchten, würde ich weiterhin unter der SV 601 subsumieren. Die bestimmungsgemäß entleerten, fallen meiner meiner Ansicht nach nicht unter das Gefahrgutrecht (UN 3509 wäre eine Möglichkeit wenn man auf Nummer sicher gehen will) Bei Zytostatikabeutel die Restmengen enthalten, die über den üblichen Restmengen liegen, wäre eine gefahrgutrechtliche Einstufung wie schon genannt obligatorisch.

Gruß

Udo

Re: Einstufung von Zytostatika-Abfall aus der Medizin [Re: Wolfgang] #24249 22.12.2017 07:19
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Marco66 Offline
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Hallo Wolfgang

die entleerten Verpackungen würde ich als UN 3509 deklarieren, wenn das Medikament die Bedingungen der Gefahrgutklassifizierung erfüllt. Ist das nicht der Fall, dann ist die gesamte Ladung kein Gefahrgut.

Die noch vollen Verpackungen würde ich unter der Eintragung transportieren, die auch für neuwertige Verpackungen dieses Produktes gilt. Wenn das UN 2810 ist, dann stimme ich Deiner Meinung zu.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Einstufung von Zytostatika-Abfall aus der Medizin [Re: Wolfgang] #24251 22.12.2017 08:13
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Bei uns werden Mengen mit >20ml mit viel Saugmaterial als UN 3249, Abfall, Medikament fest, giftig, n.a.g. (D/E) (Altmedikament) 6.1, VG II entsorgt.

Re: Einstufung von Zytostatika-Abfall aus der Medizin [Re: Wolfgang] #24258 26.12.2017 19:50
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Gerald Offline
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Hallo Wolfgang,
unter
- Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 18
- Umgang mit Zytostatika
- DGUV Sichere Krankenhaus zu Zytostatika und
- Behälter zur Entsorgung

findest Du Informationen, welche Dir auf jeden Fall zu diesem Thema weiter helfen sollten.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Einstufung von Zytostatika-Abfall aus der Medizin [Re: Wolfgang] #24319 16.01.2018 15:54
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Wolfgang Online OP
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Hallo Gefahrgutkollegen/innen,

vielen Dank für die Beiträge.
Ich sehe keine Rechtsgrundlage, dass ein leere ungereinigte Verpackung nicht als Gefahrgut zum Versand kommen kann. Auch eine leere ungereinigte Verpackung, die vorher eine Flüssigkeit enthalten hat, als festen Stoff einzustufen, ist meiner Meinung nach nicht möglich. Das hatte ich zumindest mal in früheren Gefahrgutlehrgängen zum Thema "Einstufung" so gelernt. 3249 Medikament scheidet in meinem Fall auch aus, da in den Verpackungen ja noch einzelne Schläuche etc., also nicht nur Medikamente, sind. Ich hatte in dem von mir im Anfangsbeitrag geschilderten Beispiel auch die wenigen noch gefüllten Kunststoffverpackungen erwähnt. Werden die bei Ihnen/Euch vor dem Versand voneinander getrennt und separat als Nicht-Gefahrgut versendet?
Wenn ich also ADR bzw. GGVSEB konform handeln will, bleibt bei leeren ungereinigten Verpackungen von Zytostatika-Medikamenten meiner Ansicht nach nur die Möglichkeit der Einstufung als flüssiger Stoff unter UN 2810.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: Einstufung von Zytostatika-Abfall aus der Medizin [Re: Wolfgang] #24320 16.01.2018 17:20
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Gerald Offline
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Hallo Wolfgang,

Antwort auf
Ich sehe keine Rechtsgrundlage, dass ein leere ungereinigte Verpackung nicht als Gefahrgut zum Versand kommen kann.


Da gebe ich Dir schon Recht, aber man kann Erleichterungen nutzen. In Deinem Fall würde ich UN 3509 unter Nutzung der Sondervorschrift 663 zur Anwendung bringen. Und ich gehe mal davon aus, dass Du die Auflagen zum Anwendungsbereich einhalten kannst.

In dem Link bei meinem obigen Beitrag "Sicheres Krankenhaus" wird noch auf UN 2810 bzw. UN 3243 und den Abfallschlüssel "AS 18 01 08" verwiesen. In diesem Fall könntest Du den Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen.

Den Rest musst jetzt selbst entscheiden. Wobei für mich am Günstigsten wäre, UN 3509 mit SV 663 zu nutzen!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Einstufung von Zytostatika-Abfall aus der Medizin [Re: Wolfgang] #24321 17.01.2018 07:50
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tiefflieger Offline
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Was ist denn eine Zytostatikalösung? In der Regel 99,9% Wasser! Nur wenige mg sind Wirkstoff. Somit wäre diese Zubereitung nach Gefahrstoffrecht nur in wenigen Fällen überhaupt kennzeichnungspflichtig und dann oft wegen CMR Wirkung, welche wiederum im Transportrecht keine Rolle spielt. Fast alle Einstufungen zu Zytostatika sind reine Sicherheitseinstufungen ohne real vorhandenes Gefahrenpotential.
Wie werden sie entsorgt? In der Regel in nicht wieder öffenbaren Behältern mit Schnappverschluss und Klebedichtung, denn man möchte den Missbrauch verhindern. Diese Behälter haben aber in der Regel nur eine Zulassung für Feststoffe.
Altmedikamente sind Altmedikamente auch mit deren Verpackung. Da man die Infusionsschläuche aus Arbeitsschutzgründen nicht vom Infusionsbeutel trennen darf, sind die Schläuche Bestandteil der Verpackung. Über die Einbringung von ausreichend Saugmaterial wird sichergestellt, dass keine Flüssigkeit austreten kann.
Über die 18er Abfallschlüsselnummer ist klar, die Fraktion geht in die Verbrennung, ohne vorherige Sichtstrecke oder Sortierung.


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