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UN 3091, richtige Klassifizierung, Verpackung #24212 07.12.2017 16:17
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Hallo zusammen,

ich benötige bitte Aufklärung in Hinsicht auf die richtige Klassifizierung, Verpackung von UN 3091.

Wir wollen ein Produkt versenden, wo sich ein Lithium Metall Batterie- Pack ( dieses besteht aus 4 Zellen) -> je 0,65g Lithium Metall), ergibt Netto 2,65g pro Batterie- Pack.

Meine Frage:
-Die SV188 kann hier nicht angewendet werden, da der Lithium Gehalt >2g /Batterie beträgt.

-Muss hier eine Baumustergeprüfte Verpackung verwendet werden?
Ich konnte aus der P903 nichts herauslesen. Der Lieferant hat aber eine Baumustergeprüfte Verpackung verwendet.


LG

Zuletzt bearbeitet von g.b; 07.12.2017 16:18.
Re: UN 3091, richtige Klassifizierung, Verpackung [Re: g.b] #24213 07.12.2017 21:52
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gefahrgutbaer Offline
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N Abend,

wie schon selber beschrieben ist die Anwendung der SV188 auf Grund des Lithiumgehalt in der Batterie nicht möglich.
Somit ist das Versandstück voll deklarationspflichtig.

Im Abschnitt 1 der P903 sind alle UN-Codierungen der erlaubten Verpackungen aufgeführt.
In dem folgenden Satz wird auf die erforderliche Leistungsanforderung verwiesen.
Auch wenn Lithium Batterien keiner Verpackungsgruppe zugeordnet sind müssen dennoch die Verpackungen die Leistungsanforderungen der Verpackungsgruppe II erfüllen.
Heißt, für diese Verpackung dürfen nur Baumustergeprüfte Verpackungen mit mindestens einer "Y" Codierung verwendet werden.
Gruß
Markus

Re: UN 3091, richtige Klassifizierung, Verpackung [Re: g.b] #24273 05.01.2018 02:28
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DJSMP Offline
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Viel wichtiger wäre noch, dass erst einmal ein Nachweis über den UN-Test (UN Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III, Unterabschnitt 38.3) für den Metall-Batterie-Pack vorliegt und dieser Pack nach einem Qualitätssicherungsprogramm hergestellt wurde, welches mindestens die in 2.2.9.1.7e) ADR genannten Inhalte besitzt. Der UN Test der einzelnen Zellen genügt nicht. Der gesamte Pack muss getestet sein. Wer hat denn den Pack zusammen gebastelt?

Wenn diese Fragen geklärt sind, dann ist es tatsächlich so, dass eine VGII geprüfte Verpackung mit Bauartprüfcode verwendet werden muss.

Ich würde aber zuerst mal die obigen Fragen klären. Bei mir ergibt 0,65 x 4 = 2,6 g Lithium. Und es wundert mich, dass der Lithiumgehalt des Packs anscheinend nicht feststeht und mühsam berechnet werden muss. Zudem liegt man jetzt 0,6 g über dem Grenzwert für SV 188, was von der Konstruktion her, ohne natürlich die Hintergründe zu kennen, selten dämlich und wenig durchdacht ist.

Aber vielleicht braucht es ja auch ein Pack mit genau 2,6 g Lithium. Wer weiß... smile


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