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Unterschreiben ? Ja ? Nein? #24371 26.01.2018 22:04
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Ratlos Offline OP
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Guten Abend Allerseits,
bin mir jetzt nicht sicher, ob das hier jetzt die richtige Rubrik dafür ist. Wenn nicht, bitte verschieben. Danke

Folgende Frage hätte ich:
ich arbeite als Pförtnerin über eine Fremdfirma in einem Chemiebetrieb. Wir erstellen als "Empfangsmitarbeiter" unter anderem die Tankzugpapiere (eigentlich ja Aufgabe des Versands, aber naja..)

Nun hatten wir vor kurzem den Fall, dass eine Ladung nach Schweden ging und ich mich weigerte das Multimodalblatt unten rechts auszufüllen und zu unterschreiben. Es kam zu einer kurzen Diskussion mit dem Versandleiter, ich habe es trotzdem nicht unterschrieben.

Versender ist die Fa. XX
Ich arbeite bei Firma ABC, bin also gar kein eigener Mitarbeiter der Versenderfirma, sondern arbeite da ja nur im Auftrag.

Da ich zuvor jahrelang in der Transportbranche tätig war, bin ich nicht ganz so naiv-ahnungslos was das Thema Gefahrgut betrifft - man bekommt ja doch immer mal was mit - und mir in dem Fall relativ sicher, das Richtige getan zu haben.

Ich möchte eigentlich nur wissen: Wie ist das rechtlich?
Hätte ich im Auftrag -weil angeordnet- unterschreiben dürfen / müssen?
Wenn ja: was ist, wenn was schiefgeht? Wer zahlt die Strafe, wenn es mal eine geben sollte?

Zuletzt bearbeitet von Ratlos; 26.01.2018 22:13.

Liebe Grüße,
Gertrude
Re: Unterschreiben ? Ja ? Nein? [Re: Ratlos] #24372 27.01.2018 11:14
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Jacob Madsen Offline
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Liebe Gertrude,

hier treffen nach meiner Auffassung mehrere Rechtsbereiche aufeinander.
1. das Arbeitsrecht mit der Zuweisung und Delegation von Aufgaben.
2. das Gefahrgutrecht mit den Verantwortlichkeiten und den entsprechenden Pflichten.
Gefahrgutrechtlich sehe ich es wie folgt.
Versender ist gem. Definition in 1.2 IMDG-Code "jede Person, die eine Sendung für die Beförderung vorbereitet". Auch die GGVSee sieht neben dem Hersteller oder Vertreiber "jede andere Person, die die Beförderung veranlasst". Unter diese Definitionen kann Deine Aufgabe / Tätigkeit sehr wohl fallen. Dazu muss Dir diese Tätigkeit / Aufgabe (arbeits-)vertraglich zugewiesen oder übertragen sein. Außerdem must Du nach Kap. 1.3 IMDG nachweislich unterwiesen sein.
Wenn dem so ist, hast Du die Aufgaben und Pflichten eines Versenders gem. GGVSee und stehst rechtlich auch für eventuelles Fehlverhalten ein.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: Unterschreiben ? Ja ? Nein? [Re: Ratlos] #24416 07.02.2018 14:09
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Hallo, Ratlos
Danke für die sehr interessante Fragestellung.
Unabhängig von den GG-Definitionen wäre doch hier erst einmal zu klären, welche Aufgaben die Fremdfirma ABC vertraglich von XX (wer hat die denn als "Versender" bestimmt?) übernommen hat. Dann, ob und in welchem Rahmen Sie als MA von ABC Aufgaben übertragen bekommen haben. Schließlich, ob Sie innerhalb von XX die für eine Versendertätigkeit notwendigen Handlungsvollmachten und Weisungsbefugnisse haben.
Die Vorbereitung eines Tankzuges für den Seeverkehr reicht m.E. weit in des gesamte GG-Recht hinein. Da braucht es eine Schulung, wie J. Madsen sagt, die alle betroffenen Aspekte (§ 17 GGVSee) abdeckt (Unterweisung wäre hier m.E. der falsche, zu kleine, Begriff. Siehe dazu auch die RM-Übersicht in GG-Transport Land & Wasser). Darum muß für diese Bandbreite eine Gb-Schulung absolviert werden (§ 3 (1) und (3) GbV).
Nicht zu unterschreiben war darum sehr vernünftig.
Die Bußgelder zahlt, wer unterschreibt. Also Sie.
Gruß
M.A.T.

Re: Unterschreiben ? Ja ? Nein? [Re: M.A.T.] #24418 07.02.2018 16:28
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Jacob Madsen Offline
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Hallo M.A.T.,

die vertraglichen Aufgaben, die Rechte und Pflichten zwischen den beiteiligten Firmen ABC und XX müssen im Vertrag abgesteckt sein, da sind wir uns einig.
Auf den Umfang der Schulung / Unterweisung möchte ich aber noch einmal eingehen.
Du schreibst:"Darum muß für diese Bandbreite eine Gb-Schulung absolviert werden (§ 3 (1) und (3) GbV)".
Das halte ich für zu hoch gegriffen. Natürlich hat die Versenderfirma i.S.d. § 3 GbV einen Gb zu bestellen. Für die Mitarbeiter (Arbeitnehmer im ADR / Landpersonal im IMDG) gilt jedoch Ziffer 1.3.1 ADR / IMDG. Sie müssen hinsichtlich ihres Verantwortungsbereiches unterwiesen sein. Sie müssen also die Vorschriften für gefährliche Güter in Ihrem Arbeitsbereich kennen, und danach handeln können. Dabei müssen sie kein Gefahrgutbeauftragter sein.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: Unterschreiben ? Ja ? Nein? [Re: Jacob Madsen] #24423 11.02.2018 18:36
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Hallo, Herr Madsen
in Wochenend-Kürze: meine Begründung ist, daß eine Unterweisung nach 1.3 hier soviel umfassen müßte - schließlich soll Ratlos faktisch wohl eigenverantwortlich alle Versenderpflichten (siehe die Ausgangsfrage: "Name des Versenders, der diese Erklärung erstellt hat" im Vordruck!)wahrnehmen - daß eine Gb-Schulung der bessere Weg wäre, und m.E. der zwingende, da der IMDG-Code die GbV nicht ersetzt.
Aber zugegeben: wenn hier nicht die Versenderfunktion, sondern nur beispielsweise die Kontrolle der Fahrzeugpapiere gemeint wäre, dann genügte eine entsprechende Unterweisung. Es hängt also, da sind wir uns einig, an der vertraglichen Verteilung der gefahrgutrechtlichen Pflichten.
Wird damit meine Auslegung nachvollziehbar?
Schöner Gruß
M.A.T.

Re: Unterschreiben ? Ja ? Nein? [Re: M.A.T.] #24427 12.02.2018 11:27
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Jacob Madsen Offline
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Hallo M.A.T.,

ja, so kann ich Ihren Ausführungen zustimmen.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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