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UN3528 - Generator verschiffen #24474 24.02.2018 11:14
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Fritz Offline OP
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Hallo,

ich brauche einen Rat von einem Experten. Ich muss einen Generator verschiffen. Die Tankkapazität beträgt 250 Liter. Laut meinem Wissen muss ich den Generator an nur einer Seite bezetteln (kleines Etikett, Klasse 3, 100x100), wenn der mehr als 60 Liter beinhaltet. Aber muss ich auch ein Beförderungspapier erstellen und angeben, dass es sich um Gefahrgut der Klasse 3 handelt? Ich kann dazu leider nichts finden. Nur:

UN3528
Tankkapazität: kleiner als 450 Liter, Tankinhalt: mehr als 60 Liter = 1 kleines Etikett

Was wäre zu tun bei:
Tankkapazität: kleiner als 450 Liter, Tankinhalt: kleiner als 60 Liter? Ebenfalls 1 Etikett?

Was wäre zu tun, wenn dieser Tank leer ist?

Danke im Vorraus.

Re: UN3528 - Generator verschiffen [Re: Fritz] #24475 24.02.2018 20:20
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Fritz,

die UN-Nr. 3528 VERBRENNUNGSMOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT erscheint mir hier die richtige Zuordnung.
Hier ist die Sondervorschrift 363 IMDG von Bedeutung. Dort heißt es unter Ziffer 7:
"Die Motoren oder Maschinen unterliegen nicht den übrigen Vorschriften dieses Codes,wenn ...". Die folgenden dort genannten Bedingungen müssen erfüllt sein. Nun ist die Bezettelung der Maschine gem. Ziffer 7.4 zu prüfen.
Weitere Vorschriften des IMDG-Code sind nicht zu erfüllen, da der Eingangsatz "unterliegen nicht den übrigen Vorschriften" die Anwendung weiterer Vorschriften des Codes ausschloss.
Zur Frage des leeren Tanks ist Ziffer 2 mit Bemerkung 1 zu beachten.
Ich hoffe, dass Dir meine Ausführungen weiterhelfen.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: UN3528 - Generator verschiffen [Re: Fritz] #24477 26.02.2018 11:17
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Skypainter Offline
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Hallo Fritz,

die Angabe von Jacob Madsen ist richtig. Allerdings sollte man, um Nachfragen und Ablehnungen zu vermeiden den PSN wie folgt angeben: UN 3528 VERBRENNUNGSMASCHINE MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT. Der Generator besteht nämlich nicht nur aus dem Motor, sondern ist als Maschine anzusehen.

Gruß
Thomas


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: UN3528 - Generator verschiffen [Re: Fritz] #24478 26.02.2018 13:05
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Fritz Offline OP
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Vielen Dank für eure Hilfe. Ich hätte da aber trotzdem noch ein paar Fragen. Hatte auch verkehrte Infos. Der Generator hat eine Tankkapazität von 450 Litern. Aktuell befinden sich ca. 40 Liter in diesem Tank. Laut dem mir vorliegendem Papier ist nur 1 Label erforderlich (also 10cm x 10cm- kein Placard von 25cm x 25cm).

1).
Tankkapazität genau 450 Liter. Also NICHT kleiner als 450 Liter, aber auch NICHT größer als 450 Liter. Ist genau an der Grenze. Generator mit nur EINEM Klasse 3 Label oder mit ZWEI gegenüberliegend.

2).
Darf ich so ein Label selbst erstellen? D.h. DIN A4 beschriften mit "UN 3528 Verbrennungsmaschine mit Antrieb durch Entzündbare Flüssigkeit" dann ein Original Klasse 3 Label mit aufs DIN A4 kleben und dann das DIN A$ an den Generator anbringen?



Anhänge Generator.jpg
Zuletzt bearbeitet von Fritz; 26.02.2018 15:34.
Re: UN3528 - Generator verschiffen [Re: Fritz] #24480 26.02.2018 18:10
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Fritz,

zu 1)ein Gefahrzettel ist ausreichend.
zu 2)es spricht nichts dagegen, dass Du die Kennzeichnung selbst erstellst. Sie muss nur dauerhaft und haltbar angebracht werden. Außerdem muss der Gefahrzettel dem richtigen Muster und der richtigen Größe 10x10 cm entsprechen.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: UN3528 - Generator verschiffen [Re: Fritz] #24876 26.05.2018 06:09
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Fritz Offline OP
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Guten Tag,

nochmal eine zusätzliche Frage.

Ich habe einen Großcontainer indem sich ein Generator befindet...gleiche UN3528 Nummer. MUSS ich nach Sondervorschrift 363 bezetteln, oder kann ich auch auf allen vier Seiten ein Placard anbringen?

Re: UN3528 - Generator verschiffen [Re: Fritz] #24877 26.05.2018 11:26
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Jacob Madsen Offline
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Hej Fritz,

die SV 363 IMDG sagt unter Ziffer 7 aus, dass die Motoren oder Maschinen nicht den übrigen Vorschriften des Codes unterliegen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Bezettelungsvorschriften, über die wir ja schon "geschrieben" haben.
D.h. wenn die Maschine richtig bezettelt ist, braucht der Container keine Placards.
Da die Maschine so oder so bezettelt sein muss, würde ich diesen Weg wählen.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: UN3528 - Generator verschiffen [Re: Jacob Madsen] #28040 02.01.2020 16:44
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Fritz Offline OP
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Hallo,

sorry, dass ich dieses Thema wieder ausgrabe...

Eine weitere Frage hätte ich noch und wollte kein neues Thema eröffnen.

Macht es von der Bezettelung eigentlich einen Unterschied wie groß so ein Generator ist? Ich habe einen Generator mit den Maßen 5.5m x 2m x 3m, und einer Tankkapazität von 950 Liter.
Sind hier zwei gegenüberliegende Gefahrenzettel (10cm x 10cm) ausreichend?

Gruß

Zuletzt bearbeitet von Fritz; 02.01.2020 16:45.
Re: UN3528 - Generator verschiffen [Re: Fritz] #28042 03.01.2020 10:53
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Jacob Madsen Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Fritz


Macht es von der Bezettelung eigentlich einen Unterschied wie groß so ein Generator ist? Ich habe einen Generator mit den Maßen 5.5m x 2m x 3m, und einer Tankkapazität von 950 Liter.
Sind hier zwei gegenüberliegende Gefahrenzettel (10cm x 10cm) ausreichend?

Gruß


Hallo Fritz,

- die Größe des Generators spielt keine Rolle.
- zwei Gefahrzettel auf ggü. liegenden Seiten sind korrekt. (Fundstelle: SV 363, Ziffer 10, 2. Spiegelstrich)

Liegt Dir das Regelwerk IMDG, um dort nachzulesen, vor ?


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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