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fehlende Gefahrgutkennzeichnung China #24596 15.03.2018 11:15
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Schaumann-Wilke Offline OP
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Sehr geehrte User, falls ich jetzt nicht ganz im richtigen Forum bin- bitte seht es mir nach- ich bin noch neu hier ....

Folgender Sachverhalt:
Ein chinesischer Lieferant verschickt Eisenpulver an uns,- vorab per Email das amerikanische Sicherheitsdatenblatt. IN diesem ist keine Gefährdung ausgewiesen, auch in der Rubrik Transportvorschriften stehen keine Besonderheiten. Nach deutscher bzw. europäischer Klassifizierung wäre das Material mit H228 als Gefahr gekennzeichnet und mit UN 3089 für Transport.
Können sich aus diesem Sachverhalt Nachteile für uns als Empfänger ergeben? Wenn wir wissentlich ein Material auf den Weg bringen, dass für unser Verständnis Gefahrgut wäre, aber als solches vom Lieferant überhaupt nicht so gekennzeichnet wird? Wer wird im Fall der Fälle zur Verantwortung gezogen, oder könnte sich auch bei einer Kontrolle, am Zoll oder ähnliches Schwierigkeiten ergeben?

Re: fehlende Gefahrgutkennzeichnung China [Re: Schaumann-Wilke] #24597 15.03.2018 11:36
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Hallo, wenn Sie eine zuverlässige CAS haben (evtl. 7439-89-6), schaue ich im Schlüssel nach. M.E. könnte hier eher UN 1383 infrage kommen. Woher stammt denn Ihre Transportklassifizierung mit UN 3089? Gar keine Einstufung ist mir suspekt bei Pulverform.
M.A.T.

Re: fehlende Gefahrgutkennzeichnung China [Re: Schaumann-Wilke] #24598 15.03.2018 12:37
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Schaumann-Wilke Offline OP
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Diese Produktinformation von Sigma Aldrich ist konform zum bestellten Produkt aus China. Die von Ihnen genannte CAS Nummer stimmt.
https://www.sigmaaldrich.com/catalog/product/aldrich/209309?lang=de&region=AT

Phyrophores Metall ist es meines Erachtens nicht. Es reagiert nicht heftig bzw. oxidiert nicht automatisch an der Luft mit Sauerstoff.
Die Gefahr besteht bei einer Ausbreitung als Staub in der Luft und hinzukommender Flamme, so dass es zu einer Verpuffung kommt.

Vor allem geht es mir um die Frage- was passiert oder welche Konsequenzen können entstehen, wenn ein Produkt nicht gekennzeichnet wird, obwohl die allgemeinen Erkenntnisse zumindest aus Europa (wohin es ja eingeführt wird) dafür sprechen...?

Angenommen es passiert etwas, und jemand schaut nach: " Oh, Eisenpulver, das gehört doch eigentlich gekennzeichnet?"

Re: fehlende Gefahrgutkennzeichnung China [Re: Schaumann-Wilke] #24599 15.03.2018 13:00
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Nun, die Einstufung nach IMDG-Code ist eindeutig als Gefahrgut, und zwar einer anderen UN-Nr., und gilt auch in China, da IMDG-Vertragspartei. Falls Ihr Produkt nachweislich davon so abweicht, daß die Aldrich-Einstufung zutrifft, wäre diese zu nehmen. Leider ist ja nicht bekannt, was konkret das SDB des Herstellers aussagt. Nach US-Quellen ist diese CAS ebenfalls eingestuft, allerdings in die UN 3178.
Zu den Folgen: Nun, sobald Sie in D als AdA, Versender, Beförderer fungieren und ein GG wissentlich als nicht-GG befördern, greifen die diversen Vorschriften aus GGVSee und GGVSEB. Falls Sie über HH importieren, empfehle ich die Kontaktaufnahme mit der WSP dort. Die ist bekannt kompetent und hilfsbereit. Falls bei deren Plausibilitätskontrollen die Sendung auffällt - was recht wahrscheinlich ist - steht der Container dort erstmal, weil schon gegen den IMDG-Code/GGVSee verstoßen wurde.
Maßgebend sind zB §§ 19 und 21 GGVSEB und §§ 17 und 21 GGVSee. Sollten unfallbedingte Schäden entstehen greift zudem StGB § 324 ff. Es hängt natürlich davon ab, welche vertragliche Konstellation zwischen Ihnen und dem Hersteller besteht, weil sich das auf die zutreffende Rolle nach den genannten Vo. auswirkt.
Gruß
M.A.T.

Re: fehlende Gefahrgutkennzeichnung China [Re: Schaumann-Wilke] #24612 16.03.2018 12:09
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Schaumann-Wilke Offline OP
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Danke für die Erläuterung- hat mir in meiner Argumentation geholfen...
Wir klären jetzt mit dem Lieferant, wie er zur Einschätzung kein Gefahrstoff, kein Gefahrgut kommt und stimmen die weiteren Schritte dann ab.

Re: fehlende Gefahrgutkennzeichnung China [Re: Schaumann-Wilke] #24613 16.03.2018 16:51
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Jacob Madsen Offline
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Hallo,

zu der Ausgangsfrage möchte ich einmal den Aspekt auf die Auswirkungen der fehlenden Klassifizierung auf die Stauung und Trennung an Bord eines Schiffes richten.
Die Bestimmungen des IMDG-Code sollen u.a. auch für eine sichere Beförderung über See sorgen. Dazu sind Stau- und Trennbestimmungen gem. Teil 7 IMDG maßgeblich. Sie können nur angewandt werden, wenn das Beförderungsgut richtig klassifiziert und der Reederei bekannt gemacht ist.
So gibt es für die UN-Nr. 3089 (VP III) die Trennbestimmungen SG 17, SG 25 und SG 26, d.h es ist eine Trennung ggü. den Klassen 2.1, 3 und 5.1 erforderlich. Zusätzlich an Deck ggf. eine erweiterte Trennung gegen die Klassen 2.1 und 3.
Wenn die Reederei aus Unkenntnis nicht entsprechend trennt, kann es im Unfallgeschehen zu gefährlichen Reaktionen kommen.
Diese können massive Auswirkungen auf die Schiffsicherheit haben. Aktuelles Beispiel eines Schiffsbrandes, wenn die Ursache hier auch noch unklar ist, ist das Schiff MAERSK HONAN, südlich von Indien. Das möchte kein Seemann und keine Reederei durch eine unterlassene Klassifizierung erleben.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: fehlende Gefahrgutkennzeichnung China [Re: Schaumann-Wilke] #24625 21.03.2018 07:46
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tiefflieger Offline
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Bei Metallpulvern ist ja die Partikelgröße etwas, das das Brandverhalten maßgeblich beeinflusst. Möglicherweise ist das chinesische Eisenpulver eher ein Granulat oder es ist bereits teilweise oxidiert. Dadurch könnten die Prüfkriterien für entzündbare Feststoffe zum Ergebnis führen, dass keine Kennzeichnung notwendig ist. Aufklären kann dies in der Regel der Lieferant.


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