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Übernahmeschein bei Selbstanlieferung #24635 23.03.2018 08:23
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Antoniohopkins Offline OP
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Hallo zusammen,
wie ist das eigentlich wenn auf einem Wertstoffhof gefährliche Abfälle (A4 Holz) von Privatpersonen abgegeben werden, muss dann auch ein Übernahmeschein ausgefüllt werden, wenn ja muss er komplett mit Sammelentsorgungsnachweisnummer ausgefüllt werden?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Re: Übernahmeschein bei Selbstanlieferung [Re: Antoniohopkins] #24971 18.06.2018 06:47
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Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Antoniohopkins,
zunächst sind private Haushaltungen von der Nachweispflicht befreit (§ 50 Abs. 4 KrWG). Darüber hinaus würde ich meinen, dass ein Wertstoffhof keine Sammlung durchführt, wenn die Privatpersonen dort ihren Abfall hinbringen. Demzufolge bedarf es auch keines Sammelentsorgungsnachweises.
Gruß Gandalf


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