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Befreiung von der Bestellung #24573 13.03.2018 20:28
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Eichbaum Offline OP
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Hallo zusammen,bin seit über einem Jahr Gefahrgutbeauftragter meiner Firma,ich befand für mich damals als mein Vorgänger den Betrieb verliess, das es eine gute Sache wäre, etwas mehr über Gefahrgut Transporte zu wissen weil ich ich in meiner damaligen wie auch jetzigen Tätigkeit als Versand bzw. Wareneingangs Logistiker viel damit zu tun habe.Ich wurde auf Lehrgang und Prüfung geschickt auf Kosten meines Betriebes natürlich,nun ist es leider so das ich nach einem Jahr gemerkt habe das ich A:null Unterstützung seitens der Geschäftsführung erhalte B:Ständig nur bruchstückhafte Informationen zum zu versendeten Material erhalte und C:die Verantwortung dafür nicht mehr tragen mag zumal ich das nichtmal extra entlohnt bekomme.Meine Frage ist einfach,wie mache ich das am geschicktesten, dieser Position zu entfliehen ohne das ich Lehrgangskosten zurück zahlen muss...

Re: Befreiung von der Bestellung [Re: Eichbaum] #24576 14.03.2018 09:56
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
dieser Position zu entfliehen ohne das ich Lehrgangskosten zurück zahlen muss...


Ich würde erst einmal mit dem Chef über das Problem reden, denn im ADR Unterabschnitt 1.8.3.3 zweite Strichaufzählung steht, "Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beför­derung gefährlicher Güter;..".

In der GbV § 9 Pflichten der Unternehmer steht in (1), "Der Unternehmer darf den Gefahrgutbeauftragten wegen der Erfüllung der ihm übertragenen Auf­gaben nicht benachteiligen."

Wobei es für mich kein Problem wäre, wenn ich die entstandene Kosten an das Unternehmen zurückzahlen müsste. Denn Du kannst diese Funktion auch Extern ausüben.

Aber ich habe mir immer zu Eigen gemacht, die entstehenden Kosten für solche Weiterbildungen selber zu tragen, dann sitze ich am längeren Hebel, um Forderungen durchzusetzen.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 14.03.2018 09:59.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Befreiung von der Bestellung [Re: Gerald] #24632 22.03.2018 15:27
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Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Eichbaum,
eine Rückzahlung muss ja nicht zwingend erfolgen, denn nach § 9 (2) GbV hat der Unternehmer dafür zu sorgen dass
- im Besitz eines gültigen ... Schulungsnachweises ... ist (ist er es nicht, muss er ihn auf seine Kosten ausbilden lassen)
- alle zur Wahrnehmung seiner Tätigkeit erforderlichen sachdienlichen Auskünfte und Unterlagen erhält
...
In soweit sollte ein klärendes Gespräch eigentlich helfen, dass der Unternehmer seinen Pflichten nachkommt. Andererseits handelt es sich um eine Bestellung, also der eine bestellt den anderen und der nimmt diese an. Und diese "Annahme" kann man auch wieder "zurückgeben".
Gruß Gandalf

Re: Befreiung von der Bestellung [Re: Eichbaum] #24637 23.03.2018 11:01
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tiefflieger Offline
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Originally Posted by Eichbaum
...Ständig nur bruchstückhafte Informationen zum zu versendeten Material erhalte ...

Wie kann bei bruchstückhafter Information überhaupt ein sicherer und rechtskonformer Versand stattfinden?
Im Zweifelsfall bleibt die Ware stehen, bis alle notwendigen Informationen zusammen sind.

Originally Posted by Eichbaum
...mache ich das am geschicktesten, dieser Position zu entfliehen ohne das ich Lehrgangskosten zurück zahlen muss...

Gibt es eine entsprechende Vereinbarung zu den Lehrgangskosten und deren Rückzahlung? Ist diese zeitlich gestaffelt?
Sollte einer der beiden Punkte nicht zutreffen, gehe ich davon aus, dass eine Rückforderung nicht zulässig ist. Details kann Dir ein Anwalt liefern, denn hier geht es in den Bereich der reglementierten Rechtsberatung.

Re: Befreiung von der Bestellung [Re: Eichbaum] #24667 29.03.2018 07:38
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Tommy Danger Offline
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Beiträge: 59
Hallo "Herr" Eichbaum,

Sie schreiben c: die Verantwortung nicht mehr tragen mag. Sie kennen doch ihre eigentlichen Aufgaben, für die Sie Verantwortung tragen?

Gruß


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