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Gefahrklasse AI, AII und AIII #24647 25.03.2018 16:58
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Gerald Offline OP
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Hallo,
ich war eigentlich der Meinung, dass die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)und die Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten aufgehoben sind und durch die Betriebssicherheitsverordnung, Technischen Regeln für die Betriebssicherheit und die TRGS 510 ersetzt wurden.

Leider muss ich in meinen Auffrischungsschulungen immer wieder von den Inhabern "Aufbaukurs Tank" hören, das in den verschiedenen Lagern für Mineralöle immer noch die Begriffe

• Gefahrklasse AI
• Gefahrklasse AII
• Gefahrklasse AIII und
• Gefahrklasse B


der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten verwendet werden.

Teilweise werden diese Begriffe auch in dem Beförderungspapier verwendet.

Das verwundert mich schon, oder habe ich da was verpasst? sleep


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrklasse AI, AII und AIII [Re: Gerald] #24648 25.03.2018 21:09
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M.A.T. Offline
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Hallo, Gerald
nur aus dem Kopf ohne Material: erinnere mich dunkel, daß mit der BetrSichV eine Bestandsschutzregelung für einige Anlagen und Pipelines eingeführt wurde. Das könnte die evtl. weitere Verwendung dieser Klassifizierungen erklären.
Für die Verwendung im Beförderungspapier wüßte ich allerdings keine Grundlage.
Gruß
M.A.T.

Re: Gefahrklasse AI, AII und AIII [Re: Gerald] #24649 26.03.2018 07:05
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tiefflieger Offline
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Die VbF ist in Teilen noch gültig in Anlagen, die der Rohrfernleitungsverordnung unterliegen. Auch werden wohl aus der Historie heraus noch die alten Begriffe weiter verwendet. Zumindest die Unterscheidung der A und B Klasse findet sich ja in den neueren Regelungen so nicht mehr, hat aber für den praktischen Umgang durchaus eine Bedeutung. Statt AI-AIII sollte man heute eben Flam. Liq. 1-3 verwenden, so groß sind die Unterschiede in den Klassen ja nicht.

Re: Gefahrklasse AI, AII und AIII [Re: tiefflieger] #24650 26.03.2018 12:50
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Gerald Offline OP
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Hallo Ihr Zwei,

Antwort auf
die der Rohrfernleitungsverordnung unterliegen.


Die VbF wurde durch Art. 11 V v. 2.6.2016 I 1257 letztmalig geändert. Damit bist Du mit Deiner Äußerung schon auf dem richtigem Weg gewesen. Auch M.A.T. hat dies ja aus den Kopf ähnlich geäußert.

Aber ich bin der Meinung, dass die alten Bezeichnungen für die Gefahrklasse AI, AII und AIII nicht mehr genutzt werden sollten. Vor allen Dingen von den Großen!!! smirk

Aber leider fällte es so manchen schwer neue Begriffsbestimmungen, welche bei Änderungen des ADR eingeführt wurden zu verwenden. tired

Wie zum Beispiel,

[list]
- Batterietrennschalter nach 9.2.2.8.3( wird gern mit den Betätigungsschalter nach 9.2.2.8.2 verwechselt)
- Tragbares Beleuchtungsgerät gemäß 8.1.5.2, wobei hier schon ein Verweis zu Abschnitt 8.3.4 vorhanden ist, aber oft ist noch von exgeschützten Lampen die Rede
u.ä.
[*]

Denn, wenn die alten Begriffe genutzt werden, kann es schon zu Verwirrungen bzw. Verstößen nach GGVSEB/ADR kommen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrklasse AI, AII und AIII [Re: Gerald] #24684 04.04.2018 16:06
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Winklhofer Offline
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Servus Gerald,

ein noch schöneres Beispiel "Unfallmerkblätter". Die hat es im ADR nie gegeben und wurde auch innerstaatlich vor über 20 Jahren durch die "Schriftlichen Weisungen" ersetzt und der Begriff wird heute noch von Lehrkräften und in diversen Lehrbüchern verwendet. Leider gibt dazu aber nach wie vor keine Prüfungsfragen. Nicht vorhandene Begriffe werden halt nicht abgefragt.

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Gefahrklasse AI, AII und AIII [Re: Winklhofer] #24694 07.04.2018 17:58
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Gerald Offline OP
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Hallo Herr Winklhofer,

Antwort auf
"Unfallmerkblätter". Die hat es im ADR nie gegeben und wurde auch innerstaatlich vor über 20 Jahren


Da gebe ich Ihnen schon Recht, denn in "Gefahrgut historisch" von Herrn Ridder wird auf Seite 100 auf das Problem eingegangen.

In der Gefahrgutverordnung Straße – GGVS vom 23.08.1979 steht im §5 noch der Begriff "UNFALLMERKBLATT".

In der ehemaligen DDR hieß dies "Merkblatt für erste Maßnahmen bei Störungen während des Transportes" gefährlicher Güter gemäß Transportordnung für gefährliche Güter (TOG) vom 30. Januar 1979 (TVA Nr. 153/20/79), gültig bis zum 30. Juni 1991. Dafür füge ich eine Datei bei.

Meiner Meinung nach wurde der Begriff "Unfallmerkblatt" in Deutschland 2001 geändert in "Schriftliche Weisungen". Bin mir hier aber nicht ganz sicher. Denn auf meinen Mustern, welche ich noch auf dem Rechner habe, steht leider keine Jahreszahl.

Und soweit mir bekannt ist, steht in den Prüfungsfragen der IHK meistens "schriftliche Weisung(Unfallmerkblatt)". Ist eben ein Begriff, welcher sich in den Köpfen vielleicht nicht so schnell ändern wird. Genau so, wie bei Pfund!!!

Nur die Begriffe AI, AII und AIII sollten im Beförderungspapier nichtmehr vorkommen, denn dies würde nicht dem ADR Absatz 5.4.1.1.1 b) entsprechen.

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Zuletzt bearbeitet von Gerald; 07.04.2018 18:01.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrklasse AI, AII und AIII [Re: Gerald] #24720 12.04.2018 08:17
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Winklhofer Offline
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Servus Gerald,

Prüfungsfragen, die den Begriff "Unfallmerkblätter" enthalten gibt es nicht, da wir keine Begriffe verwenden, die nicht in den Rechtsvorschriften vorkommen.

Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: Gefahrklasse AI, AII und AIII [Re: Winklhofer] #24723 12.04.2018 17:14
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Gerald Offline OP
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Hallo Herr Winklhofer,

Antwort auf
Prüfungsfragen, die den Begriff "Unfallmerkblätter" enthalten gibt es nicht,


Danke, für diese Information, da wir Ausbilder nicht mehr bei der Prüfung anwesend sein dürfen. Bekommen wir das nicht so mit und können uns nur auf die Aussagen der Lehrgangsteilnehmer verlassen. Meine letzte Prüfung ist auch schon ein paar Jahre her, wobei ich glaube, da stand noch - schrifliche Weisung (Unfallmerkblatt) - in dem Prüfungsbogen.

Bin mir aber nicht sicher, denn es kann sein ich verwechsle das mit den Prüfungsfragen in den Lehrbüchern der einzelnen Verlage. Da steht es beim Thema 3 auf jeden Fall. Also sollten die Verlage den Begriff "Unfallmerkblatt" auch aus den Lehrbüchern, auch wenn er meistens in Klammer steht, verbannen!!! wink


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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