Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Datum Prüfung IBC #24773 24.04.2018 08:36
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 746
U
Udo Freitag Offline OP
Meister aller Klassen
OP Offline
Meister aller Klassen
U
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 746
Hallo,

gem. Absatz 6.5.4.4.1 ADR müssen alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC einer die zuständigen Behörde zufriedenstellenden Inspektion unterzogen werde:

a) vor der Inbetriebnahme und danach..........

Das Datum der letzten Inspektion ist auf einem Schild gem. Absatz 6.5.2.2.1 ADR anzugeben.

Meine Frage jetzt. Muss dass Datum (Monat/Jahr) der ersten Inspektion vor Inbetriebnahme gem. Absatz 6.5.4.4.1 ADR auf dem Schild angegeben werden oder zählt das Datum der Herstellung in der UN-Codierung, sodass die Angabe der ersten Inspektion nicht erforderlich ist?

Gruß

Udo

Re: Datum Prüfung IBC [Re: Udo Freitag] #24774 24.04.2018 11:02
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Hallo, Herr Freitag,
das Herstellungsdatum nach 6.5.2.1.1 ändert sich ja nicht und ist auf dem Kennzeichen drauf. Das Kennzeichen nach 6.5.2.2.1 ist ausdrücklich "zusätzlich" zu 6.5.2.1.1 vorgesehen und bezieht sich nach meinem Verständnis ausschließlich auf die Inspektionen nach der Zulassung. Das Herstellungsdatum ist darum für mich nicht in in der zusätzlichen Kennzeichnung angesiedelt.
Gruß
M.A.T.

Re: Datum Prüfung IBC [Re: Udo Freitag] #24785 24.04.2018 13:52
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 128
Jacob Madsen Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: Dec 2017
Beiträge: 128
Hallo Udo,

in 6.5.2.2.1 ADR steht: "Jeder IBC muss neben den in UA 6.5.2.1 vorgeschriebenen Kennzeichen ..."
Die Präposition "neben" hat als Synonyme die Worte: "außer" oder "abgesehen von". Wenn man jetzt das Wort neben durch eines der Synonyme ersetzt, wird die Aussage vielleicht klarer. "Jeder IBC muss außer den in UA 6.5.2.1 vorgeschriebenen Kennzeichen ...".
Wie M.A.T schon ausgeführt hat sind die Inspektionsdaten also zusätzlich auf dem Schild gem. 6.5.2.2.1 anzugeben.
Ich möchte aber noch einen anderen Aspekt aufwerfen.
Das Datum der Herstellung muss ja nicht zwingend das Datum der ersten Inspektion sein. Es kann eine Zeitspanne zwischen Herstellung und Inbetriebnahme sein. 6.5.4.4.1 verlangt die Inspektion vor der Inbetriebnahme. Wenn der IBC hergestellt wird, muss er, aus welchem Grund auch immer, noch nicht in Betrieb genommen werden. Das kann dann bedeuten, dass das Datum der ersten Inspektion von dem Herstellungsdatum abweicht.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

We are programmed to receive, you can check out any time you like but you can never leave. (Eagles)
Re: Datum Prüfung IBC [Re: Jacob Madsen] #24802 30.04.2018 10:31
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 746
U
Udo Freitag Offline OP
Meister aller Klassen
OP Offline
Meister aller Klassen
U
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 746
Hallo,

erstmal danke für Eure Beiträge aber wirklich schlauer bin nicht geworden. Ich stelle meine Frage mal anders. Ein IBC wurde laut Codierung im Oktober 2017 hergestellt. Ich kaufe diesen IBC im Dezember 2017 und setzte ihn dann zur Beförderung von Gefahrgut ein. Wann und welches (letzte Inspektion bzw. letzte Dichtheitsprüfung) Datum erscheint als erstes auf dem Schild?

Gruß

Udo

Re: Datum Prüfung IBC [Re: Udo Freitag] #24835 09.05.2018 14:02
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Im Bauartprüfcode ist das Herstellungsdatum angegeben. Die Prüfung vor Inbetriebnahme kann erst später erfolgen. Nach meiner Auffassung ist sie separat anzugeben. Ab diesem Datum ticken die 2,5 bzw. 5 Jahre.

In 6.5.2.2 steht in der Tabelle, dass das Datum der letzten Dichtheitsprüfung und das der letzten Inspektion angebracht sein muss, also das der Prüfung vor Inbetriebnahme, bei der das dran ist.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 09.05.2018 14:02.
Re: Datum Prüfung IBC [Re: Udo Freitag] #24837 09.05.2018 18:45
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 102
W
wscheffler Offline
Profi
Offline
Profi
W
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 102
Hallo,

Binde doch den Unterabschnitt 4.1.1.15 mit ein,in Verbindung mit der gültigen BAM-GGR 002
"Das entscheidende bleibt das Herstellungsdatum", da fällt das Datum der Inbetriebnahme fast unter den...........Tisch.

Das tatsächliche Datum der Inbetriebnahme, wird nicht gefordert.

Auch eine Verkürzung der Verwendungsdauer "z.B. für die UN 2031 (Sonder­vorschriften für die Verpackung B15) wird nicht gespiegelt).

Wann wurde der IBC tatsächlich befüllt..........

Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen der Art des zu befördernden Stoffes ist eine kürzere Verwendungsdauer vorgeschrieben.

Zuletzt bearbeitet von wscheffler; 09.05.2018 18:48.

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
Re: Datum Prüfung IBC [Re: wscheffler] #24889 30.05.2018 12:46
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Der 4.1.1.15 zielt auf die Verwendungsdauer des Werkstoffes Kunststoff ab. Da ist völlig klar, dass der Kunststoff nur 5 Jahre verwendet werden kann und diese 5 Jahre (bzw. 2 Jahre) logischerweise ab Datum der Herstellung laufen.

Das hat aber nach meiner Auffassung überhaupt nichts mit den wiederkehrenden Prüfungen und Inspektionen nach 6.5.4.4 zu tun. Da geht es um die Übereinstimmung mit dem Bauartmuster, dem inneren und äußeren Zustand sowie der einwandfreien Funktion der Bedienausrüstung.

In 6.5.4.4.1 a) ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme gefordert, nicht zum Zeitpunkt der Herstellung. In der Tabelle 6.5.2.2.1 steht klar, dass die Daten (dieser) letzten Dichtheitsprüfung und Inspektion anzugeben sind.

Wie bereits erwähnt, müssen Herstellung und Prüfung vor Inbetriebnahme nicht zwangsläufig zusammen fallen. Genausogut kann ein Hersteller die IBC erst produzieren (bei Kunststoffen laufen dann die 5 bzw. 2 Jahre nach 4.1.1.15 logischerweise ab diesem Zeitpunkt), aber die Prüfung vor Inbetriebnahme erst später durchführen.

Deshalb bin ich der Meinung, dass die Daten der Prüfung vor Inbetriebnahme zusätzlich zum Datum der Herstellung anzugeben sind.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 30.05.2018 12:49.
Re: Datum Prüfung IBC [Re: DJSMP] #24970 16.06.2018 18:52
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Moi zusammen,

ich antworte mal ohne Buch...
Wenn ich einen starren IBC (ohne Plaste) mir zum Befüllen anschaffe, kann ich als Befüller dessen, nicht in jedem Falle die Prüfung vor Inbetriebnahme durchführen, mangels Zulassung. Die ganzen einzelnen Prüfpunkte müssen ja auch irgendwo dokumentiert sein und dies wird ja wohl der Hersteller kurz vor Verkauf des IBC durchführen und meist als Schlagzahl (-Ziffer) auf einem Typenschild fixieren...


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Verpackung UN3091
von Dom - 29.03.2024 12:23
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3