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Schulung Tankstellenmitarbeiter #24816 04.05.2018 11:39
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Renè Steffen Offline OP
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Hallo, meine Frage ist folgende. Mein Chef ist Eigentümer mehrerer Tankstellen. Muss ich das Personal an diesen schulen bzw. unterweisen. Danke für Eure Antworten

Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter [Re: Renè Steffen] #24818 04.05.2018 12:10
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M.A.T. Offline
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Auf die Schnelle: Tankstelle = Empfänger Gefahrgüter = Beteiligter § 29 GGVSEB = Unterweisung nach 8.2.3 mindestens.
Gruß
M.A.T.

Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter [Re: Renè Steffen] #24833 09.05.2018 14:42
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DJSMP Offline
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Wenn das Personal als Empfänger nach 1.3 ADR geschult ist, lass es uns wissen. Kommt selten genug vor! grin

Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter [Re: Renè Steffen] #24849 18.05.2018 21:22
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Gerald Offline
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Hallo Renè,

Antwort auf
Muss ich das Personal an diesen schulen bzw. unterweisen.


Sieh mal im Abschnitt 1.3.1 nach, da steht "Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen,...

"unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten gemäß Abschnitt 1.3.2 unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen." Dieser Satz wurde mit dem ADR 2011 neu aufgenommen.
Meine persönliche Meinung ist es, dass diese Änderung noch nicht von allen Beteiligten wahr genommen wurde.

In der RSEB steht in Ziffer 1 - 23 zu Abschnitt 1.3.1: "Personen im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 OWiG, die ausdrücklich beauftragt sind, in eigener Verantwortung Aufgaben im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter wahrzunehmen, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein."

In der GGVSEB §27 Nummer 5 Die Beteiligten ... Absatz 1 steht: "die Unterweisung ... erfolgt" und im §27 Nummer 5 Absatz 2 steht: "die Aufzeichnung ... 5 Jahre ...aufbewahrt werden.

In der GGVSEB §37 Ordnungswidrigkeiten findest Du unter der Nummer 19h) "Unterweisung erfolgte" und in Nummer 19i) "Nachweis 5 Jahre aufbewahrt".

Mit diesen Nummern gehst Du in die RSEB und da steht in der Anlage 7 unter Ziffer 215 zu Nr. 19 h): 500 € und in Ziffer 216 zu Nr. 19 i): 500 €.

Bei grob pflichtwidrig und konkrete Gefahr könnte der § 328 StGB zur Anwendung kommen, hier steht:

"(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten
1. ----
2. gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt und dadurch die Gesundheit eines anderen, Tiere oder Pflanzen, Gewässer, die Luft oder den Boden oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet."






Zuletzt bearbeitet von Gerald; 18.05.2018 21:46.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter [Re: Renè Steffen] #24908 05.06.2018 08:21
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tiefflieger Offline
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Originally Posted by Renè Steffen
...Muss ich das Personal an diesen schulen bzw. unterweisen. ...

Nein, das musst Du nicht, das ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er kann diese Aufgabe dann delegieren an entsprechend geeignete und fachkundige Mitarbeiter.
Es muss nicht nur nach Transportrecht, sondern nach vielen weiteren Rechtsgebieten unterwiesen werden wie z.B. Gefahrstoffrecht, Arbeitsschutzrecht usw.

Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter [Re: Renè Steffen] #24910 05.06.2018 11:41
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Achdorfer Offline
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Hallo zusammen, kommt hier nicht zusätzlich Kapitel 1.10 insbesondere 1.10.2 zum tragen
gruß


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter [Re: tiefflieger] #24912 05.06.2018 13:04
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Gerald Offline
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Hallo tiefflieger,

Rene hat in seiner Frage nicht gesagt, welche Funktion er in der Tankstelle ausübt.

Ist er im Sinne des §9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 OWiG tätig, dann greift meine Antwort. Steht auch in der RSEB 2017 Ziffer 1 - 23!

Sollte, dass nicht so sein und er ist Mitarbeiter, dann würde Deine Antwort zutreffen.

@Achdorfer

Antwort auf
kommt hier nicht zusätzlich Kapitel 1.10 insbesondere 1.10.2 zum tragen


Meiner Meinung nach nein, steht in Unterabschnitt 1.10.1.1 ; "Alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen müssen entsprechend ihren Verantwortlichkeiten die in diesem Kapitel aufgeführten Vorschriften für die Sicherung beachten."

An der Tankstelle wird hauptsächlich gelagert.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 05.06.2018 13:10.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter [Re: Renè Steffen] #24914 05.06.2018 14:31
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Achdorfer Offline
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ok, wo siehst du dann die Entlader bzw Empfänger Pflichten ? selbst bei Inanspruchnahme Dritter bleiben Verantwortungen hängen
auch wir bekommen in einem Werk Güter angeliefert die einen Sicherungsplan notwendig machen würden und wir lagern bzw verarbeiten diese Rohstoffe auch nur

gruß


Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken.
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Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter [Re: Achdorfer] #24918 06.06.2018 07:50
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DJSMP Offline
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Ich sehe die Tankstelle als Empfänger und damit auch als Beteiligter an der Beförderung, der beim Thema Sicherungsplan dabei ist.

Re: Schulung Tankstellenmitarbeiter [Re: Achdorfer] #24931 06.06.2018 12:54
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Gerald Offline
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Hallo Achdorfer,

Antwort auf
ok, wo siehst du dann die Entlader bzw Empfänger Pflichten ?


@DJSMP

Antwort auf
Ich sehe die Tankstelle als Empfänger


Wenn ich das Gefahrgutbeförderungsgesetzes § 2 Absatz 2 "Die Beförderung im Sinne dieses Gesetzes umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung,..."als Grundlage nehme, dann habe Ihr für Deutschland recht.
Und es würde die GGVSEB §27 Pflichten mehrerer Beteiligter ... Absatz 3 Ziffer 1 zur Anwendung kommen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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