Hallo, nachdem nun klar ist, daß es sich nicht um explosionsgefährliche Stoffe, sondern um EX-geprüfte Gegenstände handelt, kann man auf die maßgebliche 2014/34/EU verweisen.
Die Stoffe sind hier
nicht entscheidend, sondern die mögliche Bildung explosionsgefährlicher Atmosphären. Das kann über Feststoffe, Gase, Dämpfe, Stäube etc. passieren. Der Flp. ist dabei nur ein Aspekt; wichtiger ist wie gut sich die Stoffe in der Umgebungsluft unter verschiedenen Bedingungen zu einem zündfähigen Gemisch verteilen. Bei Flüssigkeiten bspw. sind da eher Dampfdruck, Siedepunkt, UEG und OEG relevant. Sie kommen also über die Kenntnis Ihres Stoffes alleine nicht weiter, sondern müssen den Weg nach der genannten EU-Vorschrift gehen. Deren Grundfassung finden Sie
hier.
Ein anderes Stichwort ist
Explosionsschutzdokument.
Viel Erfolg.
M.A.T.