Hallo
falls Sie hier
1. Muss ich, weil es sich um Gefahrgut handelt, in jedem Fall eine Sicherheitsinformation erstellen?
2.Wenn ja, gibt es Dienstleister, die die Erstellung solcher SI übernehmen?
die Sicherheitsdatenblätter meinen, so ist die Antwort in den bereits von aw verlinkten ECHA-Leitfäden zu finden und lautet, falls die dort unter 2.3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind und abweichend von Ihrer Eingangsfeststellung, "ja". Ob Gefahrgut oder nicht ist dabei nur Nebenaspekt, weil es sich hier um Umgangsrecht und nicht um Beförderungsrecht handelt.
Es gibt eine ganze Reihe von Dienstleistern für Sicherheitsdatenblätter, einfach im Netz suchen.
Wenn es sich eindeutig um Gefahrgut handelt, sind natürlich zusätzlich die entsprechenden Dokumentationspflichten zu beachten, also erst mal Beförderungspapier und Schriftliche Weisungen.
Gruß
M.A.T.