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Verladeplan im Straßenverkehr #24965 14.06.2018 13:51
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ARK Offline OP
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Hallo zusammen,

kennt jemand eine Rechtsvorschrift, nach welcher bei Sammelgutverkehren im Straßenverkehr ein VERLADEPLAN mitzugeben ist, aus dem hervorgeht wo auf dem LKW Gefahrgut verladen ist?

mfg
ARK


Mit freundlichen Grüßen
ARK
Re: Verladeplan im Straßenverkehr [Re: ARK] #24966 14.06.2018 15:56
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Gerald Offline
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Hallo Andy,

Antwort auf
nach welcher bei Sammelgutverkehren im Straßenverkehr ein VERLADEPLAN mitzugeben ist,


Wäre mir neu, wenn es sowas geben würde. Ich kenne nur einen Lastverteilungsplan im Bezug der Ladungssicherung.

Dazu kommt noch, der Fahrzeugführer hat doch schon genug Papiere mitzuführen. Und wenn eine Zuladung erfolgt, dann müsste der Plan ja immer wieder geändert werden.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 14.06.2018 15:56.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verladeplan im Straßenverkehr [Re: ARK] #24967 15.06.2018 07:22
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M.A.T. Offline
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Hallo, Ark,
hab ich in diesem Zusammenhang auch noch nicht gehört. Wie Gerald sagt: der Lastverteilungsplan für einzelne schwere Kolli ist wohl nicht gemeint, und die Routenplanung zur Kostenminimierung auch nicht, oder? Das wäre die Abfolge der Lade-/Entladestellen, die natürlich notwendig ist und in Grenzen die Position auf der Ladefläche bestimmt. Für Container kann es sinnvoll sein, damit die GG-Versandstücke an der Tür stehen und der Schwerpunkt nahe der Mitte bleibt, aber das hat nichts mit Sammelverkehr zu tun. Man könnte evtl. aus Lasi-Aspekten eine solche Vorgabe für den Fahrer konstruieren; dabei wären aber die juristischen und wirtschaftlichen Weisungsbefugnisse zu berücksichtigen. Im Rahmen eines QS-System kann natürlich firmenintern festgelegt werden, wie zu verladen / sichern ist, aber das wäre keine Rechtsvorschrift.
Gruß
M.A.T.

Re: Verladeplan im Straßenverkehr [Re: ARK] #24968 15.06.2018 13:34
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Gerald Offline
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Hallo Andy,

hier noch ein Nachtrag zu meinen Beitrag.

Einen "Verladeplan" könnte es geben, wenn gefährliche Güter als Geschlossene Ladung (bei Klasse 7 ausschließliche Verwendung) befördert werden müssen.
Denn im Kapitel 1.2 steht: "Jede Ladung, .... wobei alle Ladevorgänge nach den Anweisungen des Absenders oder des Empfängers durchgeführt werden.

Trifft aber nur auf UN-Nummern zu, wenn im Kapitel 3.2 in der Spalte 17 einen Eintrag "AP7" nur Klasse 5.1; 6.1 und 8 bzw. Klasse 7 oder in Spalte 18 CV4 (bei Klasse 1 Verträglichkeitsgruppe L) steht.

Dann könnte der Absender bzw. Empfänger einen Verladeplan erstellen, denn sie entscheiden, an welche Stelle die jeweiligen gefährlichen Güter zu stehen haben.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 15.06.2018 14:02.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verladeplan im Straßenverkehr [Re: ARK] #24969 16.06.2018 18:32
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Kay Schmauder Offline
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Hallo ARK,

einen solchen "Verladeplan" gab es mal in grauer Vorzeit (keine Ahnung mehr wie die dazu gehörende Randnummer lautete) und dieser musste unter anderem zu den Unfallmerkblättern hinter die orange farbene Warntafel in die grünen Taschen eingesteckt werden.
Hintergrund war, ein Fahrzeugführer musste genaue Angaben über die Position von Gefahrgütern auf Fahrzeugen mit Mischladung geben können.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Verladeplan im Straßenverkehr [Re: Kay Schmauder] #24972 18.06.2018 09:58
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M.A.T. Offline
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Hallo, Herr Schmauder,
mit Ihrem Hinweis konnte ich die Rn. lokalisieren: 10385 (2) (Unfallmerkblätter) links vom Strich (also rein national) Stand 1986. Bezog sich auf Tankfahrzeuge und galt nur, falls die seitlichen Warntafeln nicht die stoffspezifischen Kennzeichnungsnummern trugen.
Gruß
M.A.T.

Re: Verladeplan im Straßenverkehr [Re: M.A.T.] #24973 18.06.2018 13:18
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.

Antwort auf
...Rn. lokalisieren: 10385 (2)....


Kannst Du vielleicht den Text von 1986 hier mal wieder geben. Leider geht mein Archiv nicht so weit zurück.

Antwort auf
...falls die seitlichen Warntafeln nicht die stoffspezifischen Kennzeichnungsnummern trugen....


Kann es sein, das diese Reglung heute im ADR im Absatz 5.4.1.1.13 "...müssen die in jedem Tank oder jedem Abteil eines Tanks enthaltenen Stoffe im Beförderungspapier einzeln angegeben werden." steht?

Im Unterschied zu der Regelung von 1986 (im Zusammenhang mit Unfallmerkblatt und vereinfachter Kennzeichnung) steht es jetzt im Beförderungspapier, aber auch mit der vereinfachten Kennzeichnung nach Absatz 5.3.2.1.3.

Oder liege ich hier falsch??


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verladeplan im Straßenverkehr [Re: ARK] #24974 18.06.2018 20:30
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M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, Gerald, das müßte ich alles abtippen.
Aber der Unterschied scheint zu sein, daß es damals für alle Beförderungen in Mehrkammertanks galt und heute nur die paar UNNR. Im Prinzip also eine Erleichterung gegenüber damals. Ich schaue aber noch mal nach.
Gruß
M.A.T.


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