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Gb-Schulungsbescheinigung #25059 10.07.2018 10:18
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tmgd Offline OP
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Guten Tag ,
ich habe eine Frage ;
ist GB Schulungbescheinigung 5 Jahre gültig ? dann wenn man 1 jahre spaeter RID gemacht es bleibt immer 5 jahre soweit ich weiss. Ist es so richtig?
Danke im voraus

Re: Gb-Schulungsbescheinigung [Re: tmgd] #25062 10.07.2018 11:53
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Marco66 Offline
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Hallo,

ja, jede bestandene Prüfung ist fünf Jahre gültig. ADR und RID sind in Deinem Fall separat jeweils fünf Jahre gültig.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Gb-Schulungsbescheinigung [Re: tmgd] #25063 10.07.2018 12:25
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M.A.T. Offline
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Hallo,
ich verstehe die GbV und die Aussagen bei zB IHK Ulm/Augsburg anders. Nämlich, daß eine Ergänzungsprüfung nur solange gilt wie der vorher bereits ausgestellte Schulungsnachweis über die Grundprüfung. Es bleibt also bei den 5 Jahren.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 10.07.2018 12:35. Bearbeitungsgrund: Tippfehler
Re: Gb-Schulungsbescheinigung [Re: tmgd] #25065 10.07.2018 13:26
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Stefan82 Offline
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Wird (oder wurde zumindest) unterschiedlich gehandhabt. Wenn du es bei der gleichen IHK machst, wird es auf der gleichen Urkunde eingetragen und die zuerst erreichten 5 Jahre werden als Gültigkeit eingetragen. Ist bei mir mit ADR, RID und IMDG ebenfalls so. Jetzt gibt es nur noch ein Ablaufdatum und alle werden gleichzeitig verlängert

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 10.07.2018 13:53.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Gb-Schulungsbescheinigung [Re: Marco66] #25066 10.07.2018 15:16
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tmgd Offline OP
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danke an alle

Zuletzt bearbeitet von tmgd; 10.07.2018 15:17.
Re: Gb-Schulungsbescheinigung [Re: tmgd] #25079 13.07.2018 15:16
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Winklhofer Offline
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

das wird nicht unterschiedlich in den IHK´n gehandhabt und ist in der Satzung geregelt. Wenn eine Ergänzungsprüfung für einen weiteren Verkehrsträger erfolgreich absolviert wird, orientiert sich die Geltungsdauer des neuen Gb-Schulungsnachweises am vorhandenen gültigen Gb-Schulungsnachweis.
Eher theoretischer Natur ist noch die Variante, dass sich ein Inhaber eines gültigen Gb-Schulungsnachweises nach einer Schulung für einen weiteren Verkehrsträger auch für eine weitere Grundprüfung für diesen neuen Verkehrsträger entscheidet. Dann wird in der Tat ein für 5 Jahre ab Prüfungsdatum gültiger Gb-Schulungsnachweis für diesen Verkehrsträger ausgestellt.

Beste Grüße von der IHK Schwaben
Alfred Winklhofer


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