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"Interner" Transport zwischen 2 Werken #24996 25.06.2018 15:40
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Gefahrgutfan83 Offline OP
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Hallo Kollegen,

ich habe da mal eine Frage:

Ein Kunde von uns hat mehrere Werke in einer Stadt (innerhalb 3 KM) und möchte Gefahrgüter - hauptsächlich UN 3480 / 3481 innerhalb der Werke transportieren. Haben wir hier eine Kennzeichnungspflicht oder gibt es eine Sonderregelung wo dies entfallen kann ?

Besten Dank für Eure Hilfe.

Re: "Interner" Transport zwischen 2 Werken [Re: Gefahrgutfan83] #24997 25.06.2018 15:53
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
mehrere Werke in einer Stadt (innerhalb 3 KM) und möchte Gefahrgüter - hauptsächlich UN 3480 / 3481 innerhalb der Werke transportieren.


Sobald sich die Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum befinden, dann ist das ADR bzw. die GGVSEB einzuhalten. Sieh mal in das GGBefG §1 Geltungsbereich. Und ich denke mal, dass sich die Werke nicht in einem abgeschlossenen Gelände befinden.

Du kannst nur die Sondervorschriften nach Kapitel 3.3 bei der jeweiligen UN-Nummer (UN 3480 die SV 188, 230, 310, 348, 376, 377 bzw. 636) nutzen bzw. den Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkte).

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 25.06.2018 15:59.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: "Interner" Transport zwischen 2 Werken [Re: Gerald] #24999 25.06.2018 15:59
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Gefahrgutfan83 Offline OP
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Hallo Gerald,
das dachte ich mir schon.

Vielen Dank für die Antwort.

Re: "Interner" Transport zwischen 2 Werken [Re: Gefahrgutfan83] #25001 26.06.2018 07:54
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Stefan82 Offline
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Unterhalb der der Grenzen nach 1.1.3.6 könnte man ebenfalls noch die Ausnahme 18 prüfen um auf ein Beförderungspapier zu verzichten.

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 28.06.2018 08:56.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: "Interner" Transport zwischen 2 Werken [Re: Gefahrgutfan83] #25022 28.06.2018 16:04
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Tho_mas Offline
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Unter Umständen könnte man hier auch mit einer Ausnahme nach § 5 GGVSEB arbeiten. Dazu müsste man aber ein bisschen mehr über den Prozess wissen.

Re: "Interner" Transport zwischen 2 Werken [Re: Tho_mas] #25024 28.06.2018 17:53
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M.A.T. Offline
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Der Aufwand für eine Einzelausnahme nach § 5 dürfte in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen Einsparung stehen. Im übrigen siehe oben "Gerald".
M.A.T.

Re: "Interner" Transport zwischen 2 Werken [Re: Gefahrgutfan83] #25026 28.06.2018 19:03
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Jacob Madsen Offline
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Hallo an Alle,

konkret zur Kennzeichnungspflicht und einer möglichen (Sonder)regelung gefragt, möchte ich auf die Begriffsbestimmung von Fahrzeugen gem. § 2 Nr. 6 GGVSEB hinweisen.
Die in § 1 (1) Nr.1 GGVSEB (Geltungsbereich) gemeinten Fahrzeuge sind Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde.
Nutzt man nun Fahrzeuge, die bauartbedingt darunter liegen, dann ist der Geltungsbereich der GGVSEB nicht erfasst. Schon entfällt nicht nur die Kennzeichnungspflicht.
Ob das praktikabel ist, muss der Nutzer entscheiden.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: "Interner" Transport zwischen 2 Werken [Re: M.A.T.] #25029 01.07.2018 16:40
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Tho_mas Offline
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Originally Posted by M.A.T.
Der Aufwand für eine Einzelausnahme nach § 5 dürfte in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen Einsparung stehen. Im übrigen siehe oben "Gerald".
M.A.T.


Na ja, das hängt eben davon ab, was er unter Kennzeichnungspflicht versteht (Fahrzeuge, Versandstücke….) und wo er ein Problem damit hat. Daher meine Bitte um mehr Input.

Wenn das Unternehmen zum Beispiel auf die Ausbildung eines Fahrzeugführers und die Ausstattung eines Fahrzeugs verzichten kann, wäre der wirtschaftliche Erfolg schnell hergestellt (ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht sein mal dahingestellt).

Wenn es um einen Verzicht auf die Kennzeichnung der Versandstücken geht z.B. aufgrund logistischer Probleme, da die Güter für verschiedene Arbeitsschritte hin und her transportiert werden müssen, kann es sich ebenfalls rechnen

Re: "Interner" Transport zwischen 2 Werken [Re: Gefahrgutfan83] #25040 04.07.2018 12:43
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M.A.T. Offline
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Hallo, Tho_mas
danke für Ihre Antwort. Und die Bitte um mehr Input teile ich.
Trotz der beiden Beispiele bleibe ich skeptisch - eine Ausnahmegenehmigung setzt immer voraus, daß Maßnahmen ergriffen werden, die zumindest gleichwertige Sicherheit bewirken. Außerdem ist wirtschaftliche Einsparung keiner der möglichen Gründe. Darum wäre ein solcher Antrag, der letzlich nur auf die Vermeidung von Pflichten aus wirtschaftlichen Gründen abstellte, m.E. ohne Aussicht auf Erfolg. Und wenn er dennoch genehmigt würde, wären die dann einzuhaltenden Maßnahmen wohl auch nicht billiger als eine Fahrerschulung oder die Aufkleber auf den Versandstücken.
Was nichts gegen die Möglichkeit einer Ausnahme sagen soll - nur, daß Kosten so oder so anfallen. Die oben von Stefan82 und Gerald genannten SV oder GGAV abzuklopfen bringt wohl eher was.
Gruß
M.A.T.

Re: "Interner" Transport zwischen 2 Werken [Re: Jacob Madsen] #25088 16.07.2018 15:35
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DJSMP Online
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Wie sooft in diesem Forum: Klassifiziert die Gefahrgüter alle aus, denn weniger Gefahrgut auf den Straßen ist sicherer.

Bei den beiden UN-Nummern ist erstmal zu prüfen ob SV 188 oder Regelversand Klasse 9.

SV 188 wäre super überschaubar. Im Vorfeld ne ordentliche Verpackung, Label drauf, Ladungssicherung und fertig.

Und selbst im Regelversand Klasse 9 kommt man doch nie und nimmer über 333 kg Batterien je Beförderungseinheit. Mit Ausnahme 18 GGAV ohne Beförderungspapier bleiben im Wesentlichen auch nur noch Verpackung, Kennzeichnung und Ladungssicherung.

Ein entsprechender Vorlauf (UN-Test, Verpackungsplanung, Schulung usw.) ist natürlich immer von Nöten. Aber es ist absolut machbar. Muss man denn immer versuchen, alles aus dem ADR raus zu klassifizieren und die Vorschriften zu verbiegen? Gerade bei Lithiumbatterien! Versteh ich nicht... frown


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