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Widerruf Zulassung durch BAM #25167 03.08.2018 08:40
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badmintonmike Offline OP
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Uns wurden ASP-800 Behälter (Codierung UN 11A) zum Transport von Gefahrgut (UN 3175) angeboten, die "schon einige Jahre auf dem Buckel haben".

Nach einer Verpackungsrecherche bei der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) stellte sich heraus, dass die Zulassung für diese Bauart bereits 2009 von der BAM widerrufen wurde.

Bedeutet dies,
a) dass die ASP-800 Behälter für den Gefahrguttransport ab 2009 gar nicht mehr zugelassen sind, oder
b) dass die Bauart zwar so nicht mehr gebaut werden darf die alten Behälter aber noch so lange genutzt werden dürfen, bis sie aussortiert werden oder die vorgeschriebenen Prüfungen nicht mehr bestehen?


Re: Widerruf Zulassung durch BAM [Re: badmintonmike] #25168 03.08.2018 09:31
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M.A.T. Offline
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Hallo,
die Verwendung einer Umschließung setzt m.W. voraus, daß diese Umschließung:
1. bauartzugelassen ist und
2. die vorgeschriebenen Prüfungen bestanden hat.
Sobald eine dieser Bedingungen nicht mehr erfüllt ist - und es keine ausdrückliche Übergangsfristgenehmigung zur Restnutzung durch die BAM gibt - dürfte diese Umschließung für die Beförderung nicht mehr genutzt werden. Ich denke aber, daß die Nutzung bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung (nach Erlöschen der Zulassung, also wohl spätestens 2014) statthaft war; diese Prüfung allerdings kann nicht bestanden werden, da eben keine Zulassung der Bauart mehr existiert.
Verbindliche Auskunft mit den Rechtsgrundlagen dazu wird Ihnen die BAM sicher gerne geben.

Interessant finde ich, daß genau dieser Behälter in den letzten Tagen Gegenstand mehrerer Fragen war.

Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 03.08.2018 09:45.
Re: Widerruf Zulassung durch BAM [Re: badmintonmike] #25180 06.08.2018 08:27
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badmintonmike Offline OP
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M.A.T. vielen Dank für die Infos!

Ich habe tatsächlich die BAM kontaktiert und folgende Auskunft erhalten:
Der Widerruf der Zulassung bedeutet lediglich, dass die Bauart ab dem Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr hergestellt werden darf.
Die „alten“ Behälter behalten jedoch ihre Zulassung und können weiterverwendet werden bis sie aussortiert werden oder die vorgeschriebenen Prüfungen nicht mehr bestehen.

Der Widerruf der Zulassung führt nicht automatisch und zwangsweise dazu, dass die wiederkehrende Prüfung nicht bestanden wird. In unserem konkreten Fall hatten wir Behälter Baujahr 1992, die aktuelle Prüfungen aus 2017 vorweisen konnten.

Gruß
Badmintonmnike

Re: Widerruf Zulassung durch BAM [Re: badmintonmike] #25183 06.08.2018 09:55
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Hallo, Badminton,
danke für die Nachricht. Das Ergebnis überrascht mich allerdings. Man lernt nie aus.
Gruß
M.A.T.

Re: Widerruf Zulassung durch BAM [Re: badmintonmike] #25188 06.08.2018 13:28
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DJSMP Offline
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Ich bin auch überrascht, da ja im Zulassungsschein auch beschieden wird, dass die Behälter überhaupt die UN-Spezifikationsmarkierung tragen dürfen.


Moderator  urainer 

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