Guten moooo...rgen Jetzt hab ich tatsächlich mal eine SEE-Frage Im Luftverkehr gillt ja die Vorschrift mit max: 30% Ladezustand für Litihium Ion Batterien. Gilt die Regel auch im IMDG wenn ja wo kann ich diese Info finden Gruß Angelina
Guten Morgen, auf allen Verkehrsträgern gelten bei der Beförderung von Lithium Ionen Batterien im Grunde die gleichen Vorgaben. Mit der Vorgabe eines maximalen Ladezustand (SoC) von 30 % nimmt die Beförderung als Luftfracht einen "Sonderplatz" ein. Dies gilt ausschließlich für die Luftfrachtbeförderung von "nackten" Batterien ohne Ausrüstung (UN 3480).
Supi und Dankeschön Gefahrgutbaer...ich hab es ja schon fast vermutet...war mir aber nicht sicher Es handelt sich eben um nackte Akkublöcke Der 38.3 Test zählt ja auch für alle Verkehrsträger !
Hallo Angelina, korrekt. Der Test.38.3, QM Programm des Herstellers und eine Unterweisung aller an der Beförderung Beteiligter gilt als Grundvoraussetzung für alle Verkehrsträger. Für die Luftfracht gelten unter Umständen weitere Voraussetzungen. Gruß Markus