Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Ausnahme 18 #24160 27.11.2017 12:02
Registriert: Aug 2017
Beiträge: 2
ADR71 Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
Registriert: Aug 2017
Beiträge: 2
Hallo Zusammen,

Frage 1: kennt sich jemand mit Ausnahme 18 aus? Gilt dies nur für Tankfahrzeuge? Kann jemand verständlich erklären was diese Ausnahme beinhaltet?

Frage 2: wir haben einen Transport von einem (IBC) à 800 ltr. UN 1133 Abfall Klebstoffe, 3, II, umweltgefährdend ÜS + BS werden dem Fahrer übergeben ist hier noch ein zusätzliches Beförderungspapier notwendig? Oder läuft eben sowas über Ausnahme 18?

Gruß ADR71

Re: Ausnahme 18 [Re: ADR71] #24161 27.11.2017 12:44
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Hallo,
die GGAV 18 gilt überhaupt nur für Versandstücke (2.1) und leere Tfz (2.2). Die Mengengrenzen nach 1000 Punkte müssen eingehalten werden. Was ÜS und BS bedeutet weiß ich leider nicht.
Gruß
M.A.T.

Re: Ausnahme 18 [Re: M.A.T.] #24162 27.11.2017 13:14
Registriert: Aug 2017
Beiträge: 2
ADR71 Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
Registriert: Aug 2017
Beiträge: 2
Hallo M.A.T.

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Was sind denn Versandstücke 2.1 ?

ÜS = Übernahmeschein
BS = Begleitschein

Gruß ADR71

Re: Ausnahme 18 [Re: ADR71] #24169 28.11.2017 15:07
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Hallo,
danke für die Langformen.
2.1 / 2.2 bezieht sich auf die Gliederungsnummer in der Anlage zur GGAV Nr. 18.
Gruß
M.A.T.

Re: Ausnahme 18 [Re: M.A.T.] #24193 30.11.2017 13:44
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo ADR71,
Antwort auf
ÜS + BS werden dem Fahrer übergeben
confused
Üblicherweise werden Entsorgungsvorgänge entweder über einen ÜS oder einen BS dokumentiert, nicht mit beidem oder?
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 30.11.2017 13:44.
Re: Ausnahme 18 [Re: ADR71] #24194 01.12.2017 08:41
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
aw_ Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 798
Originally Posted by ADR71
Hallo Zusammen,

Frage 1: kennt sich jemand mit Ausnahme 18 aus? Gilt dies nur für Tankfahrzeuge? Kann jemand verständlich erklären was diese Ausnahme beinhaltet?

Frage 2: wir haben einen Transport von einem (IBC) à 800 ltr. UN 1133 Abfall Klebstoffe, 3, II, umweltgefährdend ÜS + BS werden dem Fahrer übergeben ist hier noch ein zusätzliches Beförderungspapier notwendig? Oder läuft eben sowas über Ausnahme 18?

Gruß ADR71


Moin,
Ausn. 18, 2.1: Man darf ohne Beförderungspapier befördern wenn es sich um Werksverkehr handelt (Eigene: - Ware -Lager zu Lager und - Personal welches befördert) und 1000 Punkte nicht überschritten werden.
Dein IBC mit 800 L VG II funktioniert nicht, da aufgrund Beförderungskategorie 2 der Wert 800 mit 3 zu multiplizieren ist. Egal ob voll oder restentleert.
Ausn. 18, 2.2 Gilt für Tankfahrzeuge. Dort reicht das alte Beförderungspapier aus.
gruss..aw

Re: Ausnahme 18 [Re: ADR71] #25227 09.08.2018 19:28
Registriert: Aug 2018
Beiträge: 5
G
Goddi Offline
Einsteiger
Offline
Einsteiger
G
Registriert: Aug 2018
Beiträge: 5
Moin moin aus dem Norden,
Sry wenn ich das Thema wieder aufgreife obwohl es wahrscheinlich lang und breit irgendwo diskutiert wurde.

Ich bin neu hier im Forum und bin in dem Betrieb wo ich arbeite erst seit ein paar Tagen als Gb berufen worden.

Nur hatte ich vor ein paar Tagen mit unserem versandleiter eine Diskusion über den Transport von Lithium Ionen Akkus.
Zu dem Szenario:
Ein Fahrer von uns holt bei einem Kunden ein Akku ab weil dieser vllt zu schnell entlädt etc.
Muss der Fahrer nun für diesen einen Akku ein Beförderungspapier erstellen oder etwas anderes?

Grüße Goddi

Re: Ausnahme 18 [Re: Goddi] #25229 09.08.2018 21:48
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Hallo Goddi,

Antwort auf
Muss der Fahrer nun für diesen einen Akku ein Beförderungspapier erstellen oder etwas anderes?


Das ist nicht Aufgabe des Fahrzeugführers sondern Pflicht des Beförderers, steht in GGVSEB §19 Absatz 2 Ziffer 5. a)!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Ausnahme 18 [Re: ADR71] #25230 10.08.2018 06:19
Registriert: Aug 2018
Beiträge: 5
G
Goddi Offline
Einsteiger
Offline
Einsteiger
G
Registriert: Aug 2018
Beiträge: 5
Guten morgen Gerald,

danke für deine Antwort
gruß Goddi

Re: Ausnahme 18 [Re: Gerald] #25235 10.08.2018 13:46
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Originally Posted by Gerald
Hallo Goddi,

Antwort auf
Muss der Fahrer nun für diesen einen Akku ein Beförderungspapier erstellen oder etwas anderes?


Das ist nicht Aufgabe des Fahrzeugführers sondern Pflicht des Beförderers, steht in GGVSEB §19 Absatz 2 Ziffer 5. a)!


Wenn ich das so lese, befürchte ich auch, dass dem Unternehmen noch nicht klar ist, dass das übergebende Unternehmen Verlader im Sinne der GGSVEB ist.

Seite 1 von 2 1 2

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Claudi - 28.03.2024 10:02
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3