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Transport von CO2 Flaschen #25246 13.08.2018 17:46
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Dobby47 Offline OP
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Hallo,

ich habe Fragen zum gewerblichen Transport von CO2 Flaschen und komme mit den Erklärungen aus den üblichen Fundstellen nicht richtig weiter bzw. bin mir nicht sicher ob ich die Aussagen dort richtig interpretiere. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, das wäre super.

In arbeite seit kurzem in einer Firma die regelmäßig 2 bis 5 - je 10 oder 20 Liter - CO2 Flaschen für Schankanlagen transportiert. Transportieren bedeutet in diesem Zusammenhang dass die Flaschen zusammen mit den Schankanlagen zu Kunden gefahren, und dort einige Tage später wieder abgeholt werden. Hier stellt sich für mich schon die erste Frage: Können wir uns auf die Handwerkerregelung berufen oder müssen hier die Vorschriften für die 1000 Punkte Regelung beachtet werden? Ich sehe bei der Handwerkeregelung nämlich zwei Probleme, es wird mehr als der Bedarf für einen Tag geliefert und wir nutzen das CO2 ja nicht selbst (auch wenn der Kunde es für unsere Schankanlagen benötigt).

Zum Transport stehen Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen und geschlossene Anhänger zur Verfügung. Meines Wissens nach sind die Laderäume der Transporter nicht belüftet (die Anhänger ebensowenig), das Fahrerhaus ist natürlich vom Laderaum getrennt. Ich würde jetzt meinen dass die CO2 Flaschen nur im Anhänger transportiert werden dürfen. Eine Belüftung mit offenen Fenstern wäre nur kurzfristig bei einem Mietfahrzeug erlaubt, richtig oder falsch?

Des weiteren müssen Nahrungsmittel getrennt gelagert werden. Wir transportieren Getränke in Containern , Flaschen und Bags gemeinsam mit den CO2 Flaschen. Wie müssen die Güter getrennt sein, ich kann mir da leider nichts darunter vorstellen.

Und nicht zuletzt, was ist an Beförderungspapieren mitzuführen?

Entschuldigt bitte die vielen Fragen. Bisher wurde das Thema wohl vernachlässigt und mir ist wichtig dass in Zukunft alles richtig läuft. Mich interessiert daher die gesetzlichen Anforderungen damit wirklich alles eingehalten wird aber auch eure persönlichen Erfahrungen. Mir ist vor allem wichtig dass unsere Mitarbeiter sicher arbeiten können und genau wissen was zu tun ist. Ich bin also auch offen für Tipps die über die gesetzlich geforderten Maßnahmen hinausgehen.


Re: Transport von CO2 Flaschen [Re: Dobby47] #25247 13.08.2018 19:47
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Gerald Offline
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Hallo Dobby47,

Du hast zwar viele Fragen, aber leider fehlen noch ein paar Informationen!

Z.B. welcher UN-Nummer sind die Flaschen zugeordnet, ich gehe mal von UN 1013 aus.

Und nun geht es mit den Problemen schon los. Unter welchen Druck befindet sich das Gas in der Flasche? So könnte der Unterabschnitt 1.1.3.2 c) vielleicht greifen.

Der Unterabschnitt 1.1.3.6 greift nur unter der der Menge von 1000l, dann wäre der Absatz 1.1.3.6.2 einzuhalten.

Aber vielleicht greift auch eine Sondervorschrift, wie die SV 584 bzw. 653, aber leider fehlen dazu noch ein paar Informationen.

Kleiner Nachtrag noch. Unter Gefahrgutmerkblätter IHK Schwaben findest Du einen Link (4 Stelle) zur Beförderung von Gasflaschen

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 13.08.2018 20:59.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Transport von CO2 Flaschen [Re: Dobby47] #25248 14.08.2018 08:03
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Dobby47 Offline OP
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Hallo Gerald,

erstmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung :-)

UN 1013 ist richtig, Druck sind 57,3 Bar bei 20 Grad - hier ein Link zur Produktinfo vom Hersteller dazu https://www.carbo.de/files/media/dokumente/product_informations/1.2%20C02_E_290_01_16.pdf

Die Gefahrgutmerkblätter kenne ich schon von verschiedenen Institutionen. Leider werde ich daraus nicht wirklich schlau weil es einige Ausnahmen gibt und mir da schlicht das Fachwissen fehlt (hatte vorher mit Gefahrgut nie zu tun).

Re: Transport von CO2 Flaschen [Re: Dobby47] #25249 14.08.2018 08:46
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Hallo Dobby47,

habt ihr im Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bzw. Experten? Wenn nicht, dann solltet ihr euch unbedingt extern beraten lassen.

Liegt ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) für das Gas vor? Der Link enthielt nur eine Produktinformation. Für das Gas muss es ein SDB geben.

Auf diesen Grundlagen müssen die Beförderungsbedingungen (mit eventuellen Freistellungen) festgelegt werden. Ich sehe auch eine angepasste Schulung nach 1.3 ADR für erforderlich.


Zwei Dinge würde ich aber ausschließen:

1.1.3.2 c) kann nach meiner Auffassung nicht greifen, weil wir nicht über Maschinen- und Apparateteile sprechen. Es war ja klar ausgeführt, dass die Flaschen FÜR Schankanlagen befördert werden (Austausch).

Die Handwerkerregel in 1.1.3.1.c) ist keinesfalls anwendbar. Ihr führt eine Versorgung des Kunden durch und das ist ausgeschlossen.


Re: Transport von CO2 Flaschen [Re: Dobby47] #25251 14.08.2018 10:03
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Üblich dürfte hier ein Transport nach 1.1.3.6, also 1000 Punkte sein.

Ideal wäre ein Transport in einem offenen Fahrzeug.

Zusammenlagerung mit Lebensmitteln muss hier nicht beachtet werden, denn Dein Kohlendioxid dürfte Lebensmittelqualität besitzen und wird ja dann auch als solches eingesetzt. Die Regelungen zur Lagerung von Gasen und deren Umgang bei Getränkeschankanlagen sind dann noch zu beachten. Das gilt dann allerdings vor Ort, nicht beim Transport.

Re: Transport von CO2 Flaschen [Re: Dobby47] #25252 14.08.2018 10:06
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Hallo DJSMP,

leider haben wir weder intern noch extern einen Gefahrgutbeauftragen. Intern haben wir nicht die passenden Leute dafür und wenn müssten die erst ausgebildet werden. Kennst du eine gute Anlaufstelle für externe Anbieter?

Wegen dem Sicherheitsdatenblatt muss ich selbst nachfragen, ich denke aber schon dass es eines gibt.

Zu 1.1.3.2 c) - Ja, die Flaschen sind zumindest nicht fest in der Schankanlage verbaut.
Zu 1.1.3.1.c) - Das habe ich mir eben auch gedacht... leider :-)





Re: Transport von CO2 Flaschen [Re: Dobby47] #25254 14.08.2018 15:20
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Dobby,

Bayern ist groß...


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Transport von CO2 Flaschen [Re: Dobby47] #25255 14.08.2018 15:59
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Hallo Kay,

die Firma sitzt in der Nähe von Berchtesgarden... und ich hier gerade in Meckenbeuren :-)

Re: Transport von CO2 Flaschen [Re: DJSMP] #25256 14.08.2018 19:50
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Gerald Offline
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Hallo DJSMP,

Antwort auf
1.1.3.2 c) kann nach meiner Auffassung nicht greifen, weil wir nicht über Maschinen- und Apparateteile sprechen.


Wie kommst Du auf diese Idee. In Absatz 1.1.3.2 c) steht: "Gasen der Gruppen A und O .... Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen- und Apparateteile;"

Wobei durch die nachgereichte Druckangabe von ..Druck sind 57,3 Bar bei 20 Grad .. hat sich das erledigt.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 14.08.2018 19:51.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Transport von CO2 Flaschen [Re: Gerald] #25257 15.08.2018 11:26
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Hallo Gerald,

da hab ich zu fix gelesen und das "z.B." als Hauptaussage identifiziert. Asche auf mein Haupt!

Für Gasflaschen gilt der 1.1.3.2 c) dennoch nicht, weil der Druck quasi die Freistellung des ADR für Gase aus der Klassifizierung ist. Kann mir auch nicht vorstellen, dass es Gasbehälter mit solch einem niedrigen Druck geben soll. Ich verorte hier eher die Schutzgase, mit denen Sendungen eventuell beaufschlagt sind.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 15.08.2018 11:26.
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