Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
Electrically connected battery #25339 28.08.2018 10:34
Registriert: Aug 2018
Beiträge: 4
A
aquantum Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
A
Registriert: Aug 2018
Beiträge: 4
Hi allerseits,
weis vielleicht jemand wie die IATA "electrically connected" in den Battery Shipping guidelines exakt interpretiert?
Iata Guidelines

Also sagen wir, ich habe einen Akku der aus 5 Modulen besteht die jeweils unter 100Wh haben und auf der +-Seite der Anschlüsse getrennt sind, aber in einem Gehäuse. Es ist zwischen den Modulen kein Stromfluss möglich.

Zählt soetwas nun als 5 Batterien mit <100Wh oder werden die Kapazitäten addiert?

Es geht darum die Akkus im Handgepäck mitzunehmen.

Ich danke vielmals für jede Info dazu.

Re: Electrically connected battery [Re: aquantum] #25343 29.08.2018 19:08
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Nico Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Hallo aquantum,

eine IATA-Definition ist mir bisher nicht untergekommen. Ich hatte aber schon mal eine ähnliche Anfrage, die ich über die Behörde abgeklärt habe. Bei mir ging es um 2 x 100 Wh Batterien, die in Serie geschalten wurden und in einem gemeinsamen Case transportiert werden sollten. Der Hersteller wollte vermeiden, dass es als ein 200 Wh Akkupack angesehen wird, und die beiden Batterien durch ein Batteriemanagementsystem trennen. Im stromlosen Zustand hätte ein Feld Effekt Transistor dafür gesorgt, dass die beiden Batterien voneinander getrennt sind. Erst durch das erste Laden, also wenn das erste Mal Strom angeschlossen wird, hätte sich der Kreislauf geschlossen und die Batterien wären miteinander verbunden gewesen. Das war der Behörde zu unsicher, da es wohl schon Vorfälle mit solchen Systemen gegeben hatte. Akzeptiert wurde nur wenn die beiden Batterien, oder in Ihrem Fall Module, komplett voneinander getrennt wurden und erst beim Endkunden "zusammengesetzt" wurden. Das hat sich letztendlich durch eine Art Sicherung umsetzen lassen. Während des Transportes waren die beiden Batterien komplett voneinander getrennt.

In Ihrem beschriebenen Szenario wäre zwar die + Seite getrennt, aber die Batterien wären an der - Seite noch miteinander verbunden? Das würde ich kritisch sehen. Werden die 5 Module zusammen in einem Gehäuse mitgenommen, dann würde ich es als einen Akku sehen. Die Leistung müsste ja dann auch auf der Außenseite des Gehäuses stehen? Und nach der Information wird man dann wohl auch gehen.

lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Electrically connected battery [Re: Nico] #25349 31.08.2018 14:20
Registriert: Aug 2018
Beiträge: 4
A
aquantum Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
A
Registriert: Aug 2018
Beiträge: 4
Hi Nicole,
vielen dank schonmal für diese Info.
Im falle dieses Akkus wäre auf dem Label "5 Electrically Separated Batterys, 66Wh each" aufgedruckt und jeder Akku hätte auch eine separate Ladestandsanzeige (da ja kein Stromfluss zwischen den Akkus möglich ist).

Das ganze ist ebenfalls um zu vermeiden das es als Akkupack >100Wh angesehen wird.

Über welche Behörde bzw. welchen Dienstleister kann man dies denn offiziell abklären lassen?

Viele Grüße,
Andreas

Re: Electrically connected battery [Re: aquantum] #25350 31.08.2018 17:34
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Nico Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Hallo Andreas,

da de Batterie ja im Handgepäck mitgenommen werden soll, würde ich es direkt mit der Airline abklären.
In Tabelle 2.3A - Bestimmungen für gefährliche Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden , wird ja angeführt, dass jede Person max 20 Batterien, als Ersatz bzw. lose für tragbare elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitnehmen darf. Lithium Batterien dürfen dann max. 100Wh haben. Gegenstände, deren Hauptzweck das Versorgen eines anderen Gerätes mit Strom ist, z.B. Lade-Akkus („Powerbanks“) werden als Ersatz-Batterien angesehen. Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein.

Ich würde mit der Airline in Bezug auf diese Bestimmung erklären was mitgenommen werden soll und ob das so möglich ist. Wenn die Akkus von einander getrennt und gesichert sind, sollte es dann eigentlich gehen, wenn die Airline es nicht in den eigenen Bestimmungen ausschließt.

Lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Electrically connected battery [Re: aquantum] #25351 02.09.2018 10:36
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Hallo, ergänzend zu der betroffenen Luftverkehrsgesellschaft wäre in D das LBA zuständig - ungeachtet der derzeit fehlenden Rechtsgrundlage für Bußgelder - und könnte theoretisch Auskunft geben. Eine "offizielle" Abklärung zu bekommen halte ich aber für unrealistisch, wie die Vergangenheit lehrt.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Electrically connected battery [Re: aquantum] #25353 02.09.2018 16:16
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 272
F
Floridacargocat Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
F
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 272
Hallo Aquantum,
"5 Electrically Separated (oder war das "connected?"Batterys, 66Wh each" als carry-on ist fuer mich Ausgangspunkt der Diskussion. Die Ausnahmebestimmungen fuer Crew und Passagiere (max. 15 Geraete plus 20 Reservebatterien) sind meiner nicht-massgeblichen Meinung nach NICHT fuer diesen Fall anwendbar, da die Vorgaben (5 x 66 Wh elektrisch verbunden in 1 Behaeltnis) nicht mit 15/20 in Einklang stehen, und da es keine Geraete gibt, welche von diesen Batterien angetrieben werden. Die Rollstuhlregelung (max. 160 Wh plus 300 Wh Reservebatterien ) kann auch nicht herangezogen werden, da kein Rollstuhl vorhanden ist.
Bleibt also nur die "kreative" Moeglichkeit, 3 passende Geraete (mit passend eingebauten Batterien) mitzunehmen plus 2 Reservebatterien plus dem Behaeltnis, wo die Batterien urspruenglich waren, und damit werden die Bestimmungen (15/20) wieder eingehalten. Zu Bedenken ist, dass die Sicherheitsbehoerden baim Passagierscreening dann doch Fragen stellen koennten, warum ausgerechnet 3 (gleiche) Geraete im Handgepaeck sind. In den USA wuerde ein solches Konstrukt zu moeglicherweise unangenehmen Fragen durch das TSA fuehren.
In Bezug auf Antwort vom LBA darf man nicht unbedingt viel erwarten; vielleicht hilft da ein Anruf. Anschrift:
Luftfahrt-Bundesamt Außenstelle Frankfurt
Sachgebiet B32 (Gefahrgut)
Kelsterbacher Straße 23
65479 Raunheim
E-Mail: gefahrgut@lba.de
Telefon: +49 531 2355-8250
Fax: +49 531 2355-3398

Ansonsten in Braunschweig anrufen und nachfragen : 0531-2355-0

Ansonsten beteiligte Luftlinien anrufen. Nicht zu vergessen waeren da die Sicherheitsunternehmen an allen beteiligten Flughaefen, um etwas mehr Sicherheit zu bekommen.

Zuletzt bearbeitet von Floridacargocat; 05.09.2018 03:13.
Re: Electrically connected battery [Re: aquantum] #25355 03.09.2018 12:53
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Nico Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 369
Hallo Floridacargocat,

Beziehst du dich hier auf 2.3.3.2 Ersatz-Lithium Batterien (b) 1. ?
Hier geht es um Ersatzbatterien von mehr als 100Wh und max. 160Wh - dann darf ich max. 2 mitführen je Gerät (wobei hier auch nicht angeführt wird, dass ich das Gerät dabei haben muss) Batterien unter 100Wh werden nicht mit einer Stückbegrenzung angeführt.

In Tabelle 2.3A hat man direkt den Eintrag : "Batterien, als Ersatz bzw. lose, einschließlich Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien für tragbare elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden."

Hier wird von den Liba mit max 100Wh gesprochen und diese werden dann auf 20 Stk im Handgepäck limitiert.
"Gegenstände, deren Hauptzweck das Versorgen eines anderen Gerätes mit Strom ist, z.B. Lade-Akkus („Powerbanks“) werden als Ersatz-Batterien angesehen. Diese Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein. Jede Person darf nicht mehr als 20 solcher Ersatz-Batterien mitführen."

Bei den Passagier und Crew Bestimmungen habe ich noch die "Lithium Batterien: PED die Liba enthalten" mit höchstens 100Wh, hier darf ich 15 PED's mitführen im aufgegeben Gepäck, aber das trifft hier ja nicht zu.

Woher du die 3 Geräte mit 2 Reservebatterien hast wüsste ich gerne? Hab mir die 2.3 mehrmals durchgesehen aber nicht gefunden.

Grüße aus dem verregneten Wien
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Electrically connected battery [Re: aquantum] #25371 04.09.2018 12:35
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Originally Posted by aquantum
Hi allerseits,
weis vielleicht jemand wie die IATA "electrically connected" in den Battery Shipping guidelines exakt interpretiert?
Iata Guidelines

Also sagen wir, ich habe einen Akku der aus 5 Modulen besteht die jeweils unter 100Wh haben und auf der +-Seite der Anschlüsse getrennt sind, aber in einem Gehäuse. Es ist zwischen den Modulen kein Stromfluss möglich.


Zählt soetwas nun als 5 Batterien mit <100Wh oder werden die Kapazitäten addiert?

Es geht darum die Akkus im Handgepäck mitzunehmen.

Ich danke vielmals für jede Info dazu.


Das ist für mich eine Batterie. Siehe UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien.
"Einheiten, die im Allgemeinen als „Batteriepacks", „Module“ oder „Batteriebaueinheiten“ bezeichnet werden und die die primäre Aufgabe haben, als Energiequelle für einen anderen Teil
der Ausrüstung zu dienen, werden im Sinne der Modellvorschriften und dieses Handbuchs als Batterien betrachtet" Im IATA-Handbuch sind die "Lade-Akkus (Power Banks)" auch explizit unter 2.3.3.2 Ersatz-Lithium-Batterien aufgeführt.

Ich finde dieses versuchte Umgehen der Vorschriften, indem vielliecht die Kabel getrennt werden (aber vielleicht auch nur auf dem Papier) unsäglich.

Wenn man die Wirkung mit 5 einzelnen Batterien erreichen kann, bräuchte man auch das große Gehäuse und die Zusammenschaltung nicht. Warum sollte das dann beim Transport anders betrachtet werden?

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 04.09.2018 12:41.
Re: Electrically connected battery [Re: DJSMP] #25386 05.09.2018 07:26
Registriert: Aug 2018
Beiträge: 4
A
aquantum Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
A
Registriert: Aug 2018
Beiträge: 4
5 einzelne Batterien die die UN38.3 erfüllen sind schwerer als 5 in einem Gehäuse getrennte Batterien.
Es ist halt nicht klar definiert ab wann Akkus getrennt sind, wenn sie dann auch explizit "electrically connected" und nicht "physically connected" schreiben.

Re: Electrically connected battery [Re: aquantum] #25389 05.09.2018 11:06
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Hallo, der Sinn der Vorschrift ist aber eindeutig (kein möglicher Stromfluß), und mehrere Kollegen oben haben das schon belegt argumentiert. Der Versuch, über m. E. spitzfindige Definitionen Erleichterungen zu schaffen dürfte spätestens bei Kontrollen durch Checker oder US-Behörden zu massiven Problemen führen. Die monetären Strafen drüben sind beachtlich. Von einem Unfall ganz zu schweigen.
Die praktische Vorgehensweise wurde ja vorgeschlagen: mit beteiligten Stellen (privat oder Behörde) im Vorfeld abklären.
M.A.T.

Seite 1 von 2 1 2

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3