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Re: Bergungsfass - richtige Codierung [Re: UHeins] #9191 16.07.2009 18:54
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Mark Offline
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Hallo Admin,

ein Bergungsfass ist ein Fass mit "T"-Codierung, das ist klar.

Ich denke da mehr an folgende Situation, die im Abfallsektor alltäglich ist:

Bei einem Abfallerzeuger stehen 20 oder 30 Stück 60-ltr.-Fässer aus Kunststoff, älter als 5 Jahre. Demzufolge sind die Fässer nicht mehr den Vorschriften entsprechend. Aufgrund der Größe ist eine Verpackung als zusammengesetzte Verpackung ausgeschlossen. Hier greift nur die 4.1.1.18. Gemäß dem 1. Satz des Absatzes 4.1.1.18.1 ist eine T-Codierte Verpackung (nach Abs. 6.1.5.1.11) zulässig. Gemäß dem 2. Satz dieses Absatzes, dürfen aber auch andere Verpackungen mit größeren Abmessungen, geeigneten Typs und geeigneter Prüfanforderung verwendet werden.

Demzufolge dürfen die Fässer beispielsweise in größere Fässer (mit entsprechender Bauartzulassung) eingestellt werden (ggf. verkeilen und Aufsaugmittel eingeben, siehe 4.1.1.18.2). Dies wird im Abfallsektor täglich praktiziert.


Grüße

Mark
Re: Bergungsfass - richtige Codierung [Re: gio] #25358 03.09.2018 13:59
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G.A.S. Offline
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Hallo Zusammen,

über dieses Thema stoße ich heute mal wieder. Wenn ich mir ansehe dass dieses Thema bereits aus 2009 ist hoffe ich das ich an richtiger Stelle frage und das Thema nicht in jüngerer Vergangenheit in einem anderen Tread diskutiert wurde.

Das mit der T Markierung liest sich für mich recht eindeutig in 6.1.5.1.11 c):
Die Verpackungen sind, wie in Unterabschnitt 6.1.2.4 angegeben, mit dem Buchstaben «T» zu kennzeichnen.

Jedoch bei näherer Betrachtung in 6.1.2.4 mit dem Absatz gibt es wieder den Interpretationsspielraum bei:

Auf den Verpackungscode können die Buchstaben «T», «V» oder «W» folgen. Der Buch­stabe «T» bezeichnet eine Bergungsverpackung nach Absatz 6.1.5.1.11.

Für mich liest sich das nur als eventuelle Ergänzung zur üblichen Codierung nicht aber als Ausnahme zum Abschnitt 6.1.2.4.

Re: Bergungsfass - richtige Codierung [Re: G.A.S.] #25412 06.09.2018 12:55
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DJSMP Offline
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Hallo,

das Thema "T" wurde hier ausführlich beleuchtet.

Die Verpackungen müssen immer im versandfertigen Zustand, bei zusammengesetzten Verpackungen inklusive der verwendeten Innenverpackungen, getestet werden (siehe 6.1.5.2). Ausnahmen sind nur die V-Prüfung (6.1.5.1.7) und eben die Begungsverpackungen 6.1.5.1.11.

Bei einer Bergungsverpackung ist ja im Vorfeld nicht klar, was dort mal an (verunfallten oder nicht vorschrftenkonformen) Innenverpckungen rein kommt. Also muss man über die Ausnhame in 6.1.5.1.11 gehen. Und dort muss eine Kennzeichnung mit "T" erfolgen (siehe Punkt c).

Die einzigen, die das anders sehen, sind die Amis. Und diese Argumentation findet sich im oben verlinkten Beitrag. Für Europa aber zumindest bei flüssigem Gefahrgut nicht brauchbar.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 06.09.2018 12:56.
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