Hallo,
das Thema "T" wurde
hier ausführlich beleuchtet.
Die Verpackungen müssen immer im versandfertigen Zustand, bei zusammengesetzten Verpackungen inklusive der verwendeten Innenverpackungen, getestet werden (siehe 6.1.5.2). Ausnahmen sind nur die V-Prüfung (6.1.5.1.7) und eben die Begungsverpackungen 6.1.5.1.11.
Bei einer Bergungsverpackung ist ja im Vorfeld nicht klar, was dort mal an (verunfallten oder nicht vorschrftenkonformen) Innenverpckungen rein kommt. Also muss man über die Ausnhame in 6.1.5.1.11 gehen. Und dort muss eine Kennzeichnung mit "T" erfolgen (siehe Punkt c).
Die einzigen, die das anders sehen, sind die Amis. Und diese Argumentation findet sich im oben verlinkten Beitrag. Für Europa aber zumindest bei flüssigem Gefahrgut nicht brauchbar.