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Verständnisfrage #25451 14.09.2018 07:32
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Der Kurti Offline OP
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Guten Morgen,

ich habe mal eine Verständnisfrage bzgl. Notwendigkeit einer beauftragten Person in einem Unternehmen das ausschließlich der Verwaltung dient.

Folgende Konstellation:
- Verwaltung und Europazentrale ist in München
- Produktionswerk, Lager, Distribution ist in Pfaffenhofen.

Im Werk Pfaffenhofen befinden sich sowohl ein Gefahrengutbeauftragter als auch zwei weitere beauftragte Personen. Über Pfaffenhofen aus, werden alle Handelswaren inklusive Gefahrengüter transportiert.

In München sitzt die Exportabteilung und bearbeitet Kundenaufträge.

Nun zu den eigentlichen zwei Fragen:

Ist es zwingend notwendig, dass in München beauftragte Personen bestellt werden müssen, obwohl keinerlei Warenumschlag über München erfolgt und alle notwendigen Dokumente auch in Pfaffenhofen erstellt werden können ?

Unsere IT Abteilung in München hat vor Laptops einzukaufen und im Haus entsprechend zu konfigurieren und von München aus per Kurier bzw. Luftfracht zu versenden.

Da in München keiner einer gültige PK1 Schulung hat aber in Pfaffenhofen. Wäre es möglich dies über Pfaffenhofen abwickeln zu lassen, obwohl sich die Laptops in München befinden oder müsste jemand mit ADR Schulung die Waren nach Pfaffenhofen transportieren lassen, damit diese von dort per Luftfracht exportiert werden kann ?

Danke schon im voraus für etwaige Antworten.
VG
Kurti





Re: Verständnisfrage [Re: Der Kurti] #25452 14.09.2018 07:39
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M.A.T. Offline
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Hallo, relativ einfach, denke ich. Hier geht es wohl um Luft? Dann wäre die Frage besser unter IATA /ICAO eingestellt.
Versenden darf nur die nach ICAO/IATA mit PK geschulte Person, niemand sonst, und die muß auch verantwortlich unterschreiben. Falls in M versendet werden soll, muß dort jemand sitzen, der die erforderliche PK hat.
Zumal bei Laptops durch die Liba-Problematik Fragestellungen aufkommen können, die bei ungeschulten Personen zu ziemlich teuren Fehlentscheidungen führen können.
Die Zweigstelle sollte aber auch die Versendung von M aus veranlassen können, wo die Dinger abgeholt werden ist dafür, denke ich, egal.
Gruß
M.A.T.

Re: Verständnisfrage [Re: Der Kurti] #25453 14.09.2018 08:00
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Nico Offline
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Hallo Kurti,

ich gehe davon aus, dass das ganz normale Laptops sind? Relevant für die Beantwortung der Frage ist die Leistung der Akkus.
Handelt es sich um Akkus mit maximal 100Wh dann ist keine PK Schulung aber eine Unterweisung notwendig.
Die IATA, die bei Luftfrachtsendungen zu tragen kommt, schreibt unter 1.6 vor: "„Jede Person, die Zellen oder Batterien zur Beförderung vorbereitet oder anbietet, muss entsprechend ihres Verantwortungsbereichs ausreichende Anweisungen über diese Anforderungen erhalten“. Diese Anweisung muss nachweislich erfolgen und bei sich ändernden Vorschriften, spätestens aber alle 2 Jahre, aufgefrischt werden.
Diese Unterweisungsanforderung gilt nur für Lithium Ionen Batterien / Akkus bis 100Wh.

Relevant wird hier auf jeden Fall auch die Frage ob der Akku beim Versenden im Gerät ist? Wieviele Geräte in einer Sendung verschickt werden? Je nachdem können sie dann eventuell die komplette Freistellung, es muss also nichts deklariert werden, nutzen oder aber es besteht eine Markierungs- und Dokumentationspflicht.

Auch beim Straßenversand nach Pfaffenhofen haben Sie eigentlich ähnliche Vorgaben wir im Lufttransport. Hier würde dann eventuell die SV188 zu tragen kommen. Ebenfalls abhängig von der Leistung der Akkus.

Ich vermute, dass sie für "normale" Laptops keine Beauftragten benötigen werden, aber eben entsprechend unterwiesenes Personal. Das sollte eigentlich auch eine PK1 geschulte Person durchführen können, da nicht definiert wird, wer die Unterweisung durchführen muss. Natürlich muss sich derjenige mit der Thematik auskennen.

Grüße aus Wien
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Verständnisfrage [Re: M.A.T.] #25460 14.09.2018 08:58
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Der Kurti Offline OP
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Neuling
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Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

Demnach lag ich mit meiner Vermutung richtig, dass die Zweigstelle Pfaffenhofen mit Ihren geschulten Personal auch Gefahrenguttransporte bzw. Handy oder Laptopversand von München aus organisieren könnte sei es per Luftfracht oder auch per LKW.

Eine beauftragte Person in München sitzen zu haben der für alle Verkehrsträger geschult ist, wäre ja dann auch nicht notwendig, sehe ich das richtig so ?

VG
Kurti

Re: Verständnisfrage [Re: Der Kurti] #25461 14.09.2018 09:26
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Nico Offline
Großmeister
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Großmeister
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Hallo Kurti,

die Personen die in münchen die laptops verpacken, markieren und die Dokumente erstellen muessen nachweislich unterwiesen sein. Ein Gefahrgutbeauftragter vor Ort ist nicht notwendig.

lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Verständnisfrage [Re: Nico] #25531 01.10.2018 07:05
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DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
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Der Threadersteller hat aber nicht nach dem Gefahrgutbeauftragten/Sicherheitsberater gefragt, sondern nach den beauftragten Personen nach §9 OWiG.

Wenn Laptops von München aus verschickt werden sollen, ergibt sich die beauftragte Person für den Standort München schon Kraft Gesetzes aus §9 (1) OWiG. Das ist vollkommen unabhängig davon, ob ein Gefahrgutbeauftragter / Sicherheitsberater im Sinne der GbV benötigt wird oder nicht. Es ist eine organisatorische Festlegung.

Inwweit für München dann weitere Mitarbeiter ausdrücklich nach §9(2) beauftragt werden sollen, muss geprüft werden.

Wir halten es bei unseren Firmen so, dass es unabhängig davon, ob es sich um Mitarbeiter nach (1) oder (2) handelt, immer ein schriftliches Bestellschreiben gibt.


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