Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Bypass-Schalter Kennzeichnungspflicht? #25462 14.09.2018 12:21
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 2
J
jadevicious Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
J
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 2
Unser Produkt beinhaltet einen Bypass-Schalter, welcher eine pyrotechnische Substanz beinhaltet die ein Gefahrstoff im Sinne der Gefahrstoffverordnung ist. Wenn man diesen Bypass-Schalter trotz Verbot auseinanderschraubt, kommt es zum Gefahrstoffaustritt. Reicht es aus das Verbot des Auseinanderbauens und den Sicherheitshinweis zu bringen, dass es ansonsten zum Tode führt oder muss der Bypass-Schalter auch noch gekennzeichnet werden mit den GHS Symbolen?

Re: Bypass-Schalter Kennzeichnungspflicht? [Re: jadevicious] #25465 14.09.2018 16:51
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Hallo, ich habe im Kopf, daß Gefahrstoffrecht zum Einen nicht auf Gegenstände anwendbar ist, zum Anderen die Klasse 1 im Sprengstoffrecht geregelt ist. Schauen Sie doch mal in die jeweiligen Geltungsbereiche von GefStoffV, CLP und Sprengrecht.
Meine Vermutung ist, daß hier SprengG § 3(1) Nr. 1 und 3 die Rechtsgrundlage sind.
Gruß
M.A.T.

Re: Bypass-Schalter Kennzeichnungspflicht? [Re: M.A.T.] #25476 18.09.2018 08:09
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 2
J
jadevicious Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
J
Registriert: Sep 2018
Beiträge: 2
Vielen Dank für den Tipp. Werde ich gleich mal recherchieren aber klingt sehr plausibel was du schreibst.

Re: Bypass-Schalter Kennzeichnungspflicht? [Re: jadevicious] #25495 20.09.2018 15:40
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,257
Hallo, noch einmal
in der CLP-V habe ich in Anhang I unter Nr. 2.1 die Aufzählung gefunden, was zu explosiven Stoffen zählt. Für mich überraschend stehen dabei auch "Erzeugnisse" mit explosiven Stoffen. Meine Aussage oben Gefahrstoffrecht sei nicht anwendbar, muß ich also zurückziehen. In D gilt das Sprengstoffrecht allerdings auch.
Frohes Schaffen dennoch
M.A.T.

Re: Bypass-Schalter Kennzeichnungspflicht? [Re: jadevicious] #25499 21.09.2018 11:12
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 35
_
_cK_ Offline
Spezi
Offline
Spezi
_
Registriert: Apr 2017
Beiträge: 35
Artikel 4 der CLP-V nennt, was alles eingestuft und gekennzeichnet werden muss. Bei Erzeugnissen sind es neben den o.g. Explosivstoffen (Absatz 8) auch die, die bei normalen Gebrauch einen Gefahrstoff freisetzen (Absatz 2).

cK


Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Claudi - 28.03.2024 10:02
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3