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Gefahrgut ja oder nein? #25454 14.09.2018 08:10
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ck_chris Offline OP
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Hallo zusammen,

irgendwie stehe ich heute auf dem Schlauch smile

Ich habe folgenden Artikel (s. Anhang). Es handelt sich um jeweils 10 solche Spiralen (Insektenschutz). Gewicht pro 10er Set ca. 150g.

Es handelt sich um UN3077.
Muss ich diese mit LQ kennzeichnen oder wäre dies durch die SV375 befreit?

Außerdem finde ich keine Lagerklasse und WGK.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Gruß
Chris

Anhänge 19 144.jpg
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19 144 + 19 146.PDF (101.46 KB, 206 Downloads)
Re: Gefahrgut ja oder nein? [Re: ck_chris] #25456 14.09.2018 08:34
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aw_ Offline
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Sofern das Versandstück 5 kg nicht überschreitet, gilt die Sondervorschrift bzw. kann diese angewendet werden.

Wozu LQ bis 5kg auch möglich sind erschliesst sich mir nicht ;-)
Ist wohl ein Relikt vor der Zeit der SV.

LG und WGK kann nur der Hersteller sagen. Schick doch der 'Competent person' aus SDB 1.3 mal eine Mail..
gruss..aw

Re: Gefahrgut ja oder nein? [Re: ck_chris] #25458 14.09.2018 08:47
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ck_chris Offline OP
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Vielen Dank.

Re: Gefahrgut ja oder nein? [Re: aw_] #25484 19.09.2018 07:06
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Marco66 Offline
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Originally Posted by aw_
Wozu LQ bis 5kg auch möglich sind erschliesst sich mir nicht ;-)


Der Vorteil bei einer LQ-Regelung ist der, dass an der Transportverpackung kein CLP Etikett angebracht werden muss, weil das LQ-Symbol alle Gefahren abdeckt.

Hier ist der Link zur Quelle: ECHA - Leitlinie zur CLP-Verordnung

Originally Posted by https://www.reach-compliance.ch/downloads/Leitl_clp_labelling_de_1609.pdf
Wenn die äußere Verpackung nicht entsprechend den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter gekennzeichnet werden muss – also auch nicht mit Transportkennzeichnungen wie den Symbolen für begrenzte Mengen (LQ) und freigestellte Mengen (EQ)–, müssen sowohl die innere bzw. Zwischenverpackung als auch die äußere Verpackung gemäß den Vorschriften der CLP-Verordnung gekennzeichnet sein (Artikel 33 Absatz 2).
Und weiter:
Antwort auf
Sobald die Stoffe und Gemische jedoch nicht mehr befördert werden, müssen Sie aus der Transportverpackung entfernt werden, damit das CLP-Kennzeichnungsetikett klar erkennbar ist, oder ein CLP-Kennzeichnungsetikett muss an der vorherigen Transportverpackung angebracht werden.


Bei einem Transport unter SV375 muss also das CLP-Etikett an der äußeren Verpackung angebracht werden, wenn nicht sichergestellt werden kann, das die Transportverpackung nach Abschluss des Transportes sofort entfernt wird oder der Empfänger ein CLP-Etikett vorrätig hat.

Ein CLP-Etikett mit dem Fisch und Baum auf einem nicht als Gefahrgut transportiertem Packstück führt nach meiner Erfahrung zu Rückfragen und Verzögerungen.

Wenn allerdings als LQ versendet wird, gilt das CLP-Etikett durch die LQ-Raute als abgedeckt. Die Praxis zeigt, es kommt zu keinen Rückfragen.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Gefahrgut ja oder nein? [Re: aw_] #25489 19.09.2018 10:23
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Gerald Offline
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Hallo aw,

Antwort auf
Ist wohl ein Relikt vor der Zeit der SV.


Stimmt nicht ganz, die Sondervorschrift 375 wurde mit dem ADR 2015 neu bei UN 3077 bzw. UN 3082 aufgenommen.

Es gibt Stimmen, welche sagen, dass sich hier die gute Lobbyarbeit gelohnt hat, denn diese Firmen sparen bei Nutzung dieser Sondervorschrift enorme Kosten.

Re: Gefahrgut ja oder nein? [Re: Gerald] #25490 19.09.2018 11:39
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aw_ Offline
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Hi Gerald,
danke Dir und Marco fürs klarstellen.
Das habt ihr ja schön aufgedröselt.
gruss..aw

Re: Gefahrgut ja oder nein? [Re: ck_chris] #25491 19.09.2018 14:30
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ck_chris Offline OP
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Kann mich hier auch nur bedanken, da ich das andere ja gar nicht auf dem Schirm hatte.
Gruß
Chris

Re: Gefahrgut ja oder nein? [Re: ck_chris] #25493 20.09.2018 05:54
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Marco66 Offline
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Gerne geschehen.
Diese Thematik ist leider immer noch zu selten auf dem Schirm. Du bist also in guter Gesellschaft. ;-)


Mit freundlichen Grüßen
Marco66

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