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Transport von UN3480 in Firmenfahrzeug #26064 22.01.2019 10:22
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S_Fey Offline OP
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Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Transport von UN3480 im Fahrzeug eines unserer Außendienstler. Er fährt in letzter Zeit häufig mit einem Akkulüfter zu Kunden, der nicht unter die SV188 fällt. Es handelt sich um einen Akku mit 340 W/H. Also "richtiges" Gefahrgut nach Klasse 9a.
Kann mir jemand einen Tipp geben, ob nun auch Begleitpapiere für den Firmenwagen geschrieben werden müssen?
GIbt es hier eine Ausnahmeregelung?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Re: Transport von UN3480 in Firmenfahrzeug [Re: S_Fey] #26065 22.01.2019 11:55
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Stefan82 Offline
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Hi,
eventuell wäre ja 1.1.3.1 c) was für euch

Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beför­derungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;

Falls dies passen würde, wäre kein Beförderungspapier nötig


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Transport von UN3480 in Firmenfahrzeug [Re: Stefan82] #26066 22.01.2019 12:50
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aw_ Offline
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Moin,
stellt sich die Frage wozu das mitgeführt wird. Wird es ausgeliefert, ist das eine Versorgungsfahrt und somit als GG-Transport anzusehen.
Wird es nicht ausgeliefert und wird zur Ausübung der Tätigkeit des Aussendienstlers benötigt, dann trifft die Ausnahme zu, auf die Stefan hingewiesen hat.
Aber auch hier sollte man bedenken, dass trotzdem eine Unterweisung gem. ADR 1.3 nötig ist.
gruss..aw

Re: Transport von UN3480 in Firmenfahrzeug [Re: aw_] #26067 22.01.2019 14:04
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Wolfgang Online
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Hallo Gefahrgutkollegen/innen,

Ich schließe mich den bisherigen Ausführungen an. Bin aber (von aw abweichend) der Meinung, dass bei Anwendung der Freistellung nach 1.1.3.1 c ADR eine Unterweisung zwar wünschenswert, aber nicht vorgeschrieben ist. Denn 1.1.3.1 ADR beginnt mit: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für ...

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: Transport von UN3480 in Firmenfahrzeug [Re: Stefan82] #26075 23.01.2019 09:49
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Jacob Madsen Offline
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Guten Morgen an Alle,

bedenkt bei Anwendung der Freistellung gem. 1.1.3.1.c ADR die Erläuterung in 1-5.5 RSEB. Dort heißt es:
" Bei im Rahmen von UA 1.1.3.1 c ADR mitgeführten Lithiumbatterien der UN-Nr. 3480 sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen der Batterien zu treffen".
D.h. der Akkulüfter und sonstige mitgeführte Materialien sind in dem Fahrzeug sicher zu verladen und zu sichern. Sonst ist die Freistellung hinfällig.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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