Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
BAM-GGR 002 Anerkennung von Inspektionsstellen #26082 23.01.2019 11:44
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 98
U
ureaner Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
U
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 98
Hallo in die Runde,
meine Frage zum Thema s.o.: wir befüllen IBC, kein Gefahrgut und führen Prüfungen durch; muss ich das Verfahren zur Anerkennung als Inspektionsstelle bei der BAM durchführen?
Danke schon 'mal

Re: BAM-GGR 002 Anerkennung von Inspektionsstellen [Re: ureaner] #26083 23.01.2019 13:43
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 297
W
Wolfgang Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
W
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 297
Hallo Gefahrgutkollegen/innen,

Grundlage für anzuwendende Vorschriften nach Gefahrgutrecht ist, dass es sich beim jeweiligen Transport um die Beförderung gefährlicher Güter handelt. Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, wird kein Gefahrgut befördert. Somit wird auch keine Anerkennung als Inspektionsstelle gebraucht.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: BAM-GGR 002 Anerkennung von Inspektionsstellen [Re: ureaner] #26097 25.01.2019 07:07
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 155
T
tiefflieger Offline
Veteran
Offline
Veteran
T
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 155
Sind die Prüfungen die wiederkehrenden Prüfungen der IBC?
Wenn ja, dann ist meiner Meinung nach, eine Anerkennung notwendig.

Re: BAM-GGR 002 Anerkennung von Inspektionsstellen [Re: tiefflieger] #26099 25.01.2019 07:52
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 98
U
ureaner Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
U
Registriert: Jan 2008
Beiträge: 98
Hallo,
der für seine kenntnisse auf dem gebiet des gefahrgutrechtes eher unbekannte bertrand russel hat 'mal gesagt, Zitat: "Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben", d.h. bitte tiefflieger, nenne mir die Quelle für deine meinung. danke.

Re: BAM-GGR 002 Anerkennung von Inspektionsstellen [Re: ureaner] #26101 25.01.2019 09:10
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 155
T
tiefflieger Offline
Veteran
Offline
Veteran
T
Registriert: Aug 2010
Beiträge: 155
Ich entnehme BAM-GGR 002 diesem Dokument.
Dort steht "Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen wiederkehrende Prüfungen und Inspektionen nur noch mit einer Anerkennung als Inspektionsstelle I bzw. Inspektionsstelle II nach BAM GGR 002 durchgeführt werden."


Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Claudi - 28.03.2024 10:02
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3