Hallo zusammen,
ich bin neu hier und freue mich auf einen fachlichen Austausch.
Ich stehe momentan bei einigen Fragen echt auf dem "Schlauch" und würde diese einfach nun formulieren.
Ich habe bereits im Vorfeld probiert mit der Suchfunktions im Forum einige Antworten zu bekommen. Allerdings teilweise ohne Erfolg. Deswegen würde ich euch/Sie bitten meine Fragen hier unter diesem Post zu beantworten.
Frage 1:
Ein Unternehmen bekommt z.B. Säure angeliefert (mit einem großen Tankwagen), diese wird dann in der Produktion für diverse Produktionsschritte in großen Becken genutzt und geht dann im Anschluss in die Entsorgung. Durch den An- bzw. Abtransport der Säure ist das Unternehmen verpflichtet einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Jetzt ist meine Frage, wie ist die Menge an Säure im Jahresbericht zu bewerten? doppelt, da eingehend und ausgehend in den Betrieb?
Frage 2:
Und wie sind in Bezug auf den Jahresbericht, z.B. die Mengen von empfangenen Heizöl zu bewerten? und muss im Jahresbericht bei der Angabe der Klasse und Mengen auch alle Spraydosen, etc., welche das Unternehmen bestellt, berücksichtig werden?
Frage 3:
Diese Frage bezieht sich auf eine Freistellungen gem. GbV. Sind bei der 50t-Grenze, z.B. des Entladers, die Mengen, welche z.B. mit der 1000-Punkte-Regel oder in begrenzten Mengen angeliefert wurden, zu berücksichtigen?
Frage 4:
Ist es bei einem Transport nach begrenzten Mengen erlaubt, in einen Karton verschiedenene Gefahrgüter zu verpacken? Das heißt, dass zum Beispiel unter Beachtung der Mengengrenzen und Zusammenladebarkeit in einen Karton verschiedene Gefahrgüter in Flaschen, Spraydosen oder Kartons zusammen gepackt werden.
Ich bedanke mich herzlichst im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen!