Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Allgemeine Fragen - Gefahrgut Straße #26180 13.02.2019 12:27
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 18
P
pandawand Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
P
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 18
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und freue mich auf einen fachlichen Austausch.
Ich stehe momentan bei einigen Fragen echt auf dem "Schlauch" und würde diese einfach nun formulieren.
Ich habe bereits im Vorfeld probiert mit der Suchfunktions im Forum einige Antworten zu bekommen. Allerdings teilweise ohne Erfolg. Deswegen würde ich euch/Sie bitten meine Fragen hier unter diesem Post zu beantworten.

Frage 1:
Ein Unternehmen bekommt z.B. Säure angeliefert (mit einem großen Tankwagen), diese wird dann in der Produktion für diverse Produktionsschritte in großen Becken genutzt und geht dann im Anschluss in die Entsorgung. Durch den An- bzw. Abtransport der Säure ist das Unternehmen verpflichtet einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Jetzt ist meine Frage, wie ist die Menge an Säure im Jahresbericht zu bewerten? doppelt, da eingehend und ausgehend in den Betrieb?

Frage 2:
Und wie sind in Bezug auf den Jahresbericht, z.B. die Mengen von empfangenen Heizöl zu bewerten? und muss im Jahresbericht bei der Angabe der Klasse und Mengen auch alle Spraydosen, etc., welche das Unternehmen bestellt, berücksichtig werden?

Frage 3:
Diese Frage bezieht sich auf eine Freistellungen gem. GbV. Sind bei der 50t-Grenze, z.B. des Entladers, die Mengen, welche z.B. mit der 1000-Punkte-Regel oder in begrenzten Mengen angeliefert wurden, zu berücksichtigen?

Frage 4:
Ist es bei einem Transport nach begrenzten Mengen erlaubt, in einen Karton verschiedenene Gefahrgüter zu verpacken? Das heißt, dass zum Beispiel unter Beachtung der Mengengrenzen und Zusammenladebarkeit in einen Karton verschiedene Gefahrgüter in Flaschen, Spraydosen oder Kartons zusammen gepackt werden.


Ich bedanke mich herzlichst im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen! eek

Re: Allgemeine Fragen - Gefahrgut Straße [Re: pandawand] #26181 13.02.2019 12:49
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Hallo pandawand und Willkommen im Forum

Frage 1:
Ja, sie müssen doppelt in die Berechnung einfließen, da es sich um unterschiedliche Transportvorgänge handelt. Wurde hier im Forum schon thematisiert, müsste ich aber auch erst umständlich suchen.

Frage 2:
Das Heizöl ist in den Jahresbericht mit einzuziehen, die Spraydosen wahrscheinlich nicht, sofern sie unter Nutzung einer Freistellung angeliefert wurden (LQ)
Grundsätzlich müssen auch Gefahrgüter, die nach 1.1.3.6 angeliefert werden nicht aufgenommen werden. Siehe RSEB Abschnitt II, Erläuterungen zu §8 GBV

Frage 3:
Gemäß GBV §2 (2) können die Befreiungstatbestände auch nebeneinander genutzt werden. Dies trifft hier ztu. Befreiung nach GBV § 2 (1) 5. + 7.

Frage 4:
Ja

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 13.02.2019 12:53.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Allgemeine Fragen - Gefahrgut Straße [Re: Stefan82] #26182 13.02.2019 13:42
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 18
P
pandawand Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
P
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 18
Viele Dank für die ausführliche und schnelle Antworten.

Ich hätte nur noch eine weiterführende Frage zu Nummer 3:

Ein Unternehmen entläd mehr als 50t Gefahrgüter je Jahr für die eingne Produktion. Das heißt das Unternehmen kann Freistellung 5 und 7 nebeneinander in Anspruch nehmen und könnte rein theoretisch 100t des einen Gefahrguts entladen,
ohne einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen?

Und im Allgemeinen: Zählen freigestellte oder begrenzte Mengen zu den 50t-Grenzen bei den Freistellungen?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Allgemeine Fragen - Gefahrgut Straße [Re: pandawand] #26183 13.02.2019 13:54
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Hi pandawand,
sie sind gemäß GBV tatsächlich parallel nutzbar.

Du kannst also 200t Gefahrgut unter 1.1.3.6 im Jahr handhaben und zusätzlich für 50t "scharfes" Gefahrgut als reiner Empfänger die Freistellung nutzen.

die freigestellten oder begrenzten Mengen zählen rein unter Punkt 6 und werden auch nur dort betrachtet. An allen anderen Stellen fallen sie durch die parallele Nutzung der Freistellungen heraus.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Allgemeine Fragen - Gefahrgut Straße [Re: Stefan82] #26187 14.02.2019 08:43
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,258
Hallo, das Ergebnis von Stefan82 sehe ich genauso. Ob allerdings eine solcherart die Freistellung ausreizende Interpretation der Sicherheitserhöhung dient, das bezweifle ich. Warum: weil es eine Einstellung andeutet, die evtl. mehr Energie in die Vorschriftenvermeidung denn in die sicherheitsförderliche Umsetzung steckt. Und daß ein anständig geschulter und ausgestatteter Gb die Sicherheit erhöht hat m.W. noch niemand in Frage gestellt.
Frohes Schaffen.
M.A.T.

Re: Allgemeine Fragen - Gefahrgut Straße [Re: Stefan82] #26195 15.02.2019 11:58
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Ich hatte mich schon einmal in anderen Beträgen dazu geäußert, dass ich nichts davon halte, wenn man sich von einer Freistellung in die andere hangelt. Ich gehe (wie die meisten mir bekannten Behörden) folgendermaßen an die Sache ran:

Entweder bin ich von der GbV komplett befreit. Dann schlage ich diese Vorschrift nach dem Lesen des §2 zu und bestelle weder einen Gefahrgutbeauftragten noch wird ein Jahresbericht gefertigt. Oder aber habe ich Gefahrgüter, die nicht im §2 befreit sind. Dann werden ein Gefahrgutbeauftragter bestellt und der Jahresbericht selbstverständlich für jedes Gefahrgut erstellt. Alles andere ist in meinen Augen Augenwischerei. Was bricht einem denn für ein Zacken aus der Krone, wenn man bei den "Kleinmengen" an Spraydosen einfach ein Kreuz bei Klasse 2, Menge bis 5 Tonnen setzt?

Bezüglich der Frage 2 sei nochmal auf die Formulierung "Die anzugebende Gesamtmenge der gefährlichen Güter schließt auch die empfangenen gefährlichen Güter ein." in der GbV verwiesen.


Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 15.02.2019 11:59. Bearbeitungsgrund: Schreibfehler

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3