Hallo zusammen,

wir treten gegenüber unserem Auftraggeber in der Konstellation Absender/Versender/Verpacker/Verlader auf. Die Erstellung der Gefahrgutdoku ist in unserem Verantwortungsbereich. Allerdings beauftragen wir keinen Spediteur und schließen keine Beförderungsverträge ab.
Nun geht es um Pflichten als Absender/Versender im gefahrgutrechtlichen Sinne (hier §18 GGVSEB + Begriffsbest. Absender nach 1.2.1 ADR ) und damit verbunden um die Doku (ADR). Für IMDG und IATA treten wir als Shipper auf. Das können wir soweit abhaken.
Das Thema ist, wie stelle ich die Konstellation auf der Strasse im Beförderungsdokument für die Strasse (ADR) her, zumal wenn ich einen vorgelagerten Luftfrachtransport (1.1.4.2.1) habe ?
Absender soll hier der Kunde sein. Wir sollen "Nur" der Ersteller des ADR-Papiers sein. In der Shippers oder in der IMO wären wir dann der Absender (Shipper) ?
Ist das Ganze so abbildbar ? Wie würde die Doku dann aussehen ?

Bitte bringt Licht ins Dunkel.

Danke und LG Uwe